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21.06.2007

junge welt: Prügeln, foltern etc.

Welche Menschenwürde? Nicht nur die Polizeigewalt in Rostock gefährdet das Grundgesetz
Von Edeltraut Felfe

Am zweiten Juni kreiste über dem Rostocker Stadthafen während der Kundgebung der etwa 80000 Demonstranten gegen die G-8-Politik ein Hubschrauber, so daß ich die Redner auf der Tribüne nur teilweise verstehen konnte. Etwas später heulten Polizei- und Feuerwehrsirenen, ein paar Meter von uns am Straßenrand stieg eine schwarze Rauchwolke auf, und dann traten Wasserwerfer in Aktion, nicht auf den Brandherd gerichtet, sondern auf die Kundgebungsteilnehmer in der Nähe der Tribüne.

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14.06.2007

telepolis: Kampf um das Recht

Michael Plöse 14.06.2007
Polizeilicher Notstand in Heiligendamm: Warum Protestkultur ohne Rechtskultur nicht auskommt

Es war ein historisches Unternehmen: Erstmals in der Geschichte der G8-Gipfel konnte sich die Protestbewegung auf ein gut organisiertes internationales Team von Anwältinnen und Anwälten verlassen. Während die G8-Kritiker kämpferisch und farbenfroh mit ihren Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen für die [extern] globalen Rechte aller Menschen stritten und ihren Protest gegen ungleiche Ressourcenverteilung und die Armut auf der Welt vor den Wohlstandsangstzaun um Heiligendamm trugen, bemühten sich die [extern] Legal Teams und der [extern] Anwaltliche Notdienst darum, auch in Zeiten des "polizeilichen Notstands" rechtsstaatliche Standards zu verteidigen.

Juristisches Geschick und groteske Genauigkeit war in diesen Tagen wenigstens ebenso erforderlich wie steinharte Nerven und viel Beharrlichkeit. Die Aufgaben der Legal Teams waren vielfältig: Angemeldete Demonstrationen mussten gegen die Sicherheitsbedenken der Polizei vor den Gerichten erstritten, die Rechte von Beschuldigten oder in polizeiliches Gewahrsam verbrachten Demonstranten verteidigt, an der Seite der Organisatoren die Demos am Laufen gehalten und Übergriffe dokumentiert werden. Rund um die Uhr waren über 100 Anwälte im Einsatz. Dabei gingen sie nicht nur in den Instanzenzügen bis an die Grenzen des Möglichen. Am Montag zogen der [extern] Republikanische Anwältinnen und Anwaltverein (RAV) und die Strafverteidigervereinigung Mecklenburg-Vorpommern auf ihrer Pressekonferenz Resümee.

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14.06.2007

Drohungen der Kreispolizei Recklinghausen

Kreispolizei Recklinghausen bedroht Umweltschützer auch nach G8!

Weitere Drohungen der Kreispolizei Recklinghausen. Zunächst flatterten zwei Umweltschützern Vorladungen zum Ermittlungsverfahren + Erkennungsdienstliche Behandlung (wegen des Vorwurfes einer "Nötigung") ins Haus. Wer hier allerdings wann, wen und wie genötigt haben soll konnte die Kreispolizei bis heute nicht darstellen. Wir vermuten das die Kreispolizei sich vom e.on Konzern benutzen lässt. Die Äußerungen der Kreispolizei gegenüber der Presse werden derweil immer widersprüchlicher. (www.waltroper-zeitung.de)

Einen Tag vor unserer Abfahrt zum G8-Gipfel nach Heiligendamm meldete sich ein bisher namenloser Polizist der Kreispolizei Recklinghausen telefonisch bei einem Umweltaktivisten, und drohte, für den Fall das MegA sich an den Protesten gegen den G8 beteilige, mit massiven polizeilichen Maßnahmen. Angedroht wurden u.a. Aufenthaltsverbote und Festnahmen von Umweltschützern. Weiter wurde versucht Details, wie Anzahl der beteiligten Personen und zur Route zum G8 Protest in Erfahtrung zu bringen.

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08.06.2007

Demoverbot am 4. Juni in Rostock

Am 04. Juni 2007 fand im Rahmen der Gipfelproteste in Rostock der Migrationsaktionstag statt. Verschiedene Aktionen machten auf die Situation von MigratInnen aufmerksam. Es fand eine Kundgebung in Rostock-Lichtenhagen statt, die Ausländerbehörde wurde blockiert, ein Lidl-Supermarkt wurde besucht und auf dem Uniplatz fand eine Dauerkundgebung statt mit Videoinstallationen etc. Und dann gab es noch eine Demo mit über 10.000 Menschen, die nicht weit kam. Sie wurde einfach für verboten erklärt. Hierzu eine Stellungnahme.

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07.06.2007

Eilmeldung: Staat fürchtet Picnic

World, Peace & Dance Bündnis untersagt

Breaking News:
German state fears picnic – World, Peace & Dance Alliance banned

Nachdem heute schwerbewaffnete Personen das Camp in Rostock bedrängt
haben und alleine eine Hundertschaft sich im Hedonisten Barrio
aufgestellt hat, nachdem ein Schreiben des Polizeipräsidiums Rostock
eingegangen ist und das Picnic verbietet, aus Angst es könnte die
Sicherheitslage gefährden, nachdem die Justiz in bester Zusammenarbeit
mit der Staatsgewalt jegliche Demonstration in einem Sicherheitsabstand
um den Sicherheitsabstand um den Hochsicherheitszaun als Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit eingestuft hat und zur Sicherheit deshalb
jegliche verfassungsrechtliche Bedenken umgeht, muß die HI leider die
traurige Nachricht verkünden, das unsere Verbündete, die “World, Peace &
Dance Alliance”, ihre “Beach Protest Afterparty” am Donnerstag leider
absagen muß.

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05.06.2007

Bush wünscht keine Demo

Bush-Demo kurzfristig untersagt!
Tschechisches Innenministerium verbietet Demo:

Behörden: "Auf Wunsch von amerikanischer Seite" kein Protest vor der Prager Burg
Prag - Wenige Stunden vor der Ankunft von US-Präsident George W. Bush in Prag hat das tschechische Innenministerium am Montag eine für den frühen Abend offiziell angemeldete Protestveranstaltung gegen Bush auf dem Vorplatz der Prager Burg untersagt. Die Organisatoren kritisierten das kurzfristige Verbot als "skandalös" und verlegten die Demonstration vor das tschechische Außenministerium.

"Wir möchten keinen Streit mit der Polizei, aber wir können einen unproblematischen Verlauf nicht garantieren", sagte ein Sprecher der Veranstalter. Grund für das kurzfristige Verbot war offiziellen Angaben zufolge "ein Wunsch von amerikanischer Seite".

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05.06.2007

Jüdische Stimme sagt Gedenkfeier am Zaun wegen nicht annehmbarer Auflagen ab

Campinski Pressegruppe

Pressemitteilung
5. Juni 2007

Heute wurde erneut ein Kundgebung im Rahmen der G8-Proteste von den
VeranstalterInnen mit der Begründung abgesagt, dass die Auflagen massiv gegen
die Versammlungsfreiheit verstoßen.

Bereits vor zwei Monaten hatte die Organisation Jüdische Stimme für gerechten
Frieden in Nahost zusammen mit der Gruppe „Israelis gegen G8“ eine Gedenkfeier
für die Opfer der heute vor 40 Jahren begonnenen Besetzung im Westjordanland
und Gaza-Streifen vor dem Zaun um Heiligendamm angemeldet. Erst am 16. Mai kam
die Ablehnung der Polizeibehörden. „Gegen dieses Verbot haben wir vor dem
Verwaltungsgericht geklagt,“ so Yossi von der Gruppe „Israelis gegen G8“.

Das Verwaltungsgericht gab den Veranstaltern in dem Sinne Recht, dass die
Veranstaltung 200 Meter vom Zaun mit 80 Teilnehmern erlaubt wurde. Weitere
Auflagen gab es nicht. Gegen diese Entscheidung ging die Kavala in Berufung.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald kam am Sonntag, den 3.
Juni. Hierin erließ das Gericht folgende Auflagen: Die Gedenkfeier sollte 200
Meter vor dem Zaun und 100 Meter entfernt der Straße stattfinden. Eine weitere
Auflage war, dass alle TeilnehmerInnen 24 Stunden vor der Aktion namentlich
bekannt sein müssten. „Eine solche Auflage ist inakzeptabel,“ so Yossi.

Die Anmelder wandten sich ans Bundesverfassungsgericht, das heute, eine halbe
Stunde vor Beginn der Veranstaltung, die Auflagen bestätigte. Daraufhin sagten
die Veranstlater die Gedenkfeier ab. „Wir, die „Jüdische Stimme für gerechten
Frieden“ und „Israelis gegen G8“ werden diese Auflagen nicht akzeptieren. Das
ist ein weiterer Versuch, unsere Proteste unmöglich zu machen. Wir haben das
Recht zu demonstrieren friedlich und unseren Widerstand gegen die Kriegspolitik
der G8 zu zeigen, an den Orten, wo wir gesehen und gehört werden und nicht mit
der lächerlichen Auflage schon vorher unsere Personalien abzugeben,“ so Yossi
von Israelis gegen G8.


05.06.2007

G-8-Demos: Karlsruhe weist Eilanträge ab

AP/ Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge von Gipfelgegnern gegen Beschränkungen geplanter Demonstrationen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel abgelehnt. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Damit gelten die von den Vorinstanzen erlassenen Auflagen im Falle zweier am heutigen Dienstag geplanter Kundgebungen.

Der eine Antrag betraf eine beim Flughafen Rostock-Laage geplante Demonstration, auf dem am Abend US-Präsident George W. Bush erwartet wurde. Die Demonstration war nur unter Auflagen zugelassen worden, der Eilantrag gegen diese wurde abgelehnt. Die Demonstranten könnten etwa 500 Meter vom Flugplatz entfernt im Bereich einer Buswendeschleife demonstrieren, was eine «hinreichende Nähe» sei, befand das Gericht.

Der andere Antrag betraf eine unmittelbar am Sicherheitszaun geplante Mahnwache anlässlich des 40. Jahrestags des Sechs-Tage-Kriegs, die ebenfalls nur unter Beschränkungen zugelassen worden war, unter anderem die Teilnehmerzahl betreffend. Auch dieser Eilantrag wurde der Mitteilung zufolge wegen nicht hinreichender Begründung als unzulässig abgelehnt, wie das Gericht mitteilte.


05.06.2007

Die Linke. Bundestagsfraktion: Demonstrationsrecht de facto suspendiert

Das Bundesverfassungsgericht lässt eine G8-Mahnwache und eine Demonstration in Rostock-Laage nur unter strengen Auflagen zu. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:

Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht das Demonstrationsrecht de facto suspendiert. Es widerspricht damit dem eigenen so genannten Brokdorf-Urteil, mit dem das Demonstrationsrecht demonstrativ gestärkt wurde.

Die Auflagen sind lachhaft. Demnach haben die Demonstrationswilligen 15 Delegierte zu wählen und deren Namen 24 Stunden vor der statthaften Alibi-Demo der Polizei zu melden. Danach wäre es effektiver, wenn gleich eine Polizeigruppe zur Demonstration abgestellt würde.

URL: www.petrapau.de


05.06.2007

Strenge Auflagen für Proteste

Die G8-Kritiker machen gegen den US-Präsidenten mobil: Einen Tag vor Beginn des Gipfels wollen sie George W. Bush mit Protestaktionen in der Nähe des Flughafens empfangen. Die geplante Demonstration in Rostock-Laage sowie eine Mahnwache am Tagungsort Heiligendamm sind aber nur unter strengen Auflagen zulässig. Das bestätigte das Verfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Allerdings sind auch illegale Blockaden geplant, um den Präsidenten-Tross zu behindern.

"Absurde Auflage"
Das Verfassungsgericht lehnte zwei Eilanträge ab, mit denen die Organisatoren Verfassungsbeschwerde gegen die Auflagen der Veranstaltungen eingelegt hatten. Das Oberverwaltungsgerichts Greifswald hatte die Aktionen zwar erlaubt. Allerdings dürfen höchstens 50 Teilnehmer gegenüber der Einfahrt des Fliegerhorstes demonstrieren. Eine weitere Demonstration wurde an einer etwa 500 Meter entfernten Buswendeschleife erlaubt. An der Mahnwache am Sperrzaun um Heiligendamm dürfen höchstens 15 Menschen teilnehmen. Zudem müssen sich die Demonstranten 24 Stunden vor Beginn namentlich bei der Polizei anmelden. Eberhard Schultz, der Anwalt der Veranstalter, nannte die Einschränkungen "absurd".

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05.06.2007

MVregio: Gericht erlaubt unter Auflagen Kundgebung am Flughafen Laage

04.06.2007: Greifswald/MVregio Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat eine von G8-Kritikern für Dienstag und Mittwoch angemeldete Demonstration am Flughafen Rostock-Laage unter Auflagen genehmigt.
Demnach werde eine Kundgebung in der Nähe der Hauptwache des Fliegerhorstes gestattet, teilte Richter Eckhard Corsmeyer heute in Greifswald mit. Darüber hinaus dürfe der Antragsteller eine Kundgebung mit maximal 50 Teilnehmern auf einer Straßenböschung gegenüber der Flughafen-Einfahrt durchführen.
Veranstaltungen mit etwa 1500 Teilnehmern lehnte das Gericht dagegen unter Verweis auf den vergleichsweise einfachen Sicherheitszaun vor dem Flughafengelände und das begrenzte Polizeikontingent ab.

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02.06.2007

Ausnahmezustand am 02. Juni in Schwerin

Sowohl der geplante Nazi-Aufmarsch in Schwerin als auch die Antifa-Demo sind vom Oberverwaltungsgericht verboten worden. Nun klagen beide Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine Entscheidung ist erst am Morgen, kurz vor dem geplanten Beginn der Veranstaltungen, zu erwarten.
PlakatMan ließ sich Zeit. In den frühen Morgenstunden des 02. Juni, wenige Stunden vor Beginn des geplanten Nazi-Aufmarsches in Schwerin und der angekündigten Antifa-Proteste dagen, entschied das Greifswalder Oberverwaltungsgericht, dass beide Veranstaltungen nicht stattfinden können. Damit widerrief es einen Bescheid des Verwaltungsgerichtes Schwerin von Donnerstag.

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02.06.2007

Oberverwaltungsgericht erlaubt Mahnwache an G8-Sperrzaun

Greifswald (dpa) – Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat eine Mahnwache vor dem Sperrzaun um das Gelände des G8-Gipfels in Heiligendamm unter strengen Auflagen erlaubt. Der Senat bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin. Zehntausende Demonstranten werden heute in Rostock zu einer genehmigten Großdemonstration erwartet.

Ein für heute in Schwerin geplanter NPD-Aufmarsch gegen den Gipfel und eine Gegendemonstration eines Antifa-Bündnisses dürfen dagegen nicht stattfinden.

Samstag, 02.06.2007


02.06.2007

Nazidemos und Gegenaktionen in Schwerin

Nach dem Verbot von NPD-Aufmarsch und Antifa-Gegendemo in Schwerin wurden rund 150 AntifaschistInnen in Gewahrsam genommen. 41 Nazibusse fuhren von Schwerin nach Rostock. In verschiedenen deutschen Städten gab es kleinere Nazi-Demonstrationen.
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat heute das Demonstrationsverbot in Schwerin sowohl für die NPD als auch für ein Antifa-Bündnis bestätigt. Damit hat sie einer Beschwerde des Schweriner Oberbürgermeisters zugestimmt, der gewalttätige Zusammenstöße befürchtet hatte, falls es zu den Demonstrationen kommt. Die Gerichtsentscheidung kam um 10 Uhr morgens, als sich bereits Nazis und etwa 150 Antifa-AktivistInnen in der Stadt gesammelt hatten. Die Polizei hat das Demonstrationsverbot teilweise mit Platzverweisen gegen AntifaschistInnen durchgesetzt und Personen an den Zufahrtsstraßen abgewiesen. Die beim Bahnhof versammelten Antifas wurden nach der Gerichtsentscheidung eingekesselt. Um 13 Uhr wurden die ersten rund 40 Personen in Gewahrsam genommen. Gegen 15 Uhr wurde begonnen, die übrigen Personen einzeln aus dem Kessel zu greifen. Gefangene Leute wurden in die Gefangenensammelstelle in der Schweriner Graf-Yorck-Straße gebracht.

41 Busse mit Nazis machten sich nach dem Demoverbot von Schwerin aus auf den Weg nach Rostock. Kurz vor der Stadt wurden sie von zahlreichen Polizeibussen begleitet und zur Umkehr bewegt.

Um 12 Uhr fand eine Demonstration der NPD am Brandenburger Tor in Berlin statt, nach Angaben eines Lokalradios mit rund 140 TeilnehmerInnen. Auch in weiteren Städten fanden Nazi-Demos statt, etwa in Dortmund, Potsdamm, Lüneburg (1 | 2) und Greifswald.

02.06.2007

G8-Gipfel - Journalistenverband beklagt Einschnitte in die Pressefreiheit

01.06.2007: Hamburg/Rostock/MVregio Der Deutschen Journalisten Union (DJU) und dem Fachbereich Medien bei der Gewerkschaft ver.di liegen diverse Klagen von Journalisten vor, die bei ihrer Berichterstattung zum G8-Gipfel in und um Heiligendamm erhebliche Problemen zu bewältigen haben.

Etlichen Journalisten, nämlich 24 an der Zahl, hat das Bundeskriminalamt noch im nach herein die Akkreditierungen entzogen; etwa 40 Journalisten bekamen erst gar keine Akkreditierungen. Zur Begründung hieß es, es solle erhebliche Sicherheitsprobleme bei den abgelehnten Journalisten geben.

Nicht akkreditierte Journalisten können seit zwei Tagen trotz vorheriger Absprachen nicht in den dem Zaun vor gelagerten 2 km großen Sperrbereich hinein. Auch für diesen Bereich werde plötzlich eine Akkreditierung benötigt, so die Polizei vor Ort. Auch für Rostock sollen zur morgigen Großdemo nur Journalisten zugelassen werden, die eine Akkreditierung für Heiligendamm besitzen, heißt es aus internen Polizeiquellen.

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02.06.2007

Reporterin klagt sich bei G-8-Gipfel ein

Von Nils Klawitter, Severin Weiland und Yassin Musharbash

Peinliche Niederlage für die Bundesregierung: Eine Fotografin hat ihre Akkreditierung zum G-8-Gipfel eingeklagt. Die Richter erteilten den Behörden eine Lektion in Sachen ungerechtfertigter Beschneidung von Grundrechten - jetzt können auch andere ausgesperrte Journalisten hoffen.

Berlin/Hamburg - Beim "taz"-Redakteur Felix Lee hatte sich die Regierung heute noch selbst korrigiert und ihm eine Zulassung zum Berichten über den G-8-Gipfel erteilt. Jetzt hat sich auch Marily Stroux durchgesetzt - für die freie Fotografin aus Hamburg war die Sache allerdings deutlich komplizierter.

Nachdem Stroux eine kurze einsilbige Mail mit der Ablehnung vom Bundespresseamt bekommen hatte, stellte sie bereits am gestrigen Donnerstag mit ihren Anwälten beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag auf die Ausstellung einer Akkreditierung. Heute nun wurde ihrem Antrag stattgegeben - mit einer für das Bundespresseamt peinlichen Lektion in Sachen Grundrechtebeschneidung.

Source: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,486216,00.html weiter...
02.06.2007

Auch Hamburger Fotografin erstritt G8-Akkreditierung

Hamburg (ddp). Die freiberufliche Hamburger Fotografin Marily Stroux hat nun doch eine Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm erhalten. Wie die Deutsche Journalisten-Union (dju) am Freitagabend in Berlin mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Berlin das Bundespresseamt zu diesem Schritt verpflichtet. Der Bescheid des Bundespresseamtes, der sich ohne inhaltliche Begründung nur auf eine Empfehlung des Bundeskriminalamtes (BKA) berufe, sei aus formellen und materiellen Gründen rechtswidrig. (Aktenzeichen: VG 27 A 137.07) Das Bundespresseamt hatte der 56-Jährigen am Donnerstag in einer formlosen E-Mail mitgeteilt, dass ihr Antrag auf Berichterstattung abgelehnt wurde. Daraufhin hatte Stroux in einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Entscheidung des Amtes geklagt. Insgesamt war rund 20 Journalisten eine Akkreditierung für den G8-Gipfel in Heiligendamm verweigert worden. Bereits am Freitagnachmittag hatte der G8-Berichterstatter der Berliner «Tageszeitung» («taz»), Felix Lee, eine Akkreditierung des Bundespresseamtes erhalten. Diese war ihm zunächst erteilt, dann aber unter Berufung auf eine BKA-Empfehlung wieder entzogen worden. Nachdem die «taz»-Redaktion auf Erteilung der Akkreditierung bestand, kündigte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Freitagvormittag an, den Fall noch einmal zu prüfen. Nach dju-Angaben gibt es zunehmend Beschwerden von Journalisten, die trotz gültigen Presseausweises und Akkreditierung daran gehindert werden, die Zwei-Kilometer-Zone außerhalb des Sicherheitszaunes in Heiligendamm zu betreten.

Source: http://www.boersenforum.de/stocks-to-watch-ausland/58781-auch-hamburger-fotografin-erstritt-g8-akkreditierung.html weiter...
01.06.2007

Verfassungsschutz: “taz”-Redakteur darf nicht zum G-8-Gipfel

Das Bundespresseamt hat dem langjährigen Redakteur der Berliner “tageszeitung” Felix Lee eine Arbeits-Akkreditierung für das Pressezentrum des G-8-Gipfels verweigert. Die Ablehnung erfolgte auf Empfehlung des Bundeskriminalamtes.

Berlin - Zunächst sei die Ablehnung des Redakteurs der “tageszeitung” (”taz”) ohne Nennung von Gründen mit Verweis auf eine entsprechende Empfehlung des Bundeskriminalamts (BKA) erfolgt, sagte der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung, Reiner Metzger. Dort sei die Auskunft erteilt worden, dass der Verfassungsschutz Einwände gegen die Zulassung des Journalisten geltend gemacht habe.

Source: tso/ddp weiter...
01.06.2007

Grundrechtekomitee: Bericht über die Demonstrationsbeobachtung am 28. Mai 2007 in Hamburg anlässlich der Proteste gegen den ASEM-Gipfel

29.05.2007

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat die Demonstration aus Anlass des Protestes gegen den ASEM-Gipfel am 28. Mai 2007 in Hamburg mit 11 neutralen BeobachterInnen begleitet. Der folgende Kurzbericht bezieht sich ausschließlich auf die Ereignisse während der Demonstration bis zu deren Auflösung am Rödingsmarkt. Er sollte ursprünglich auf der gestrigen Pressekonferenz vorgestellt werden. Dies scheiterte jedoch an einem Polizeibeamten, der die VertreterInnen des Komitees daran hinderte, zur Pressekonferenz zu gelangen.

Ergebnisse der Demonstrationsbeobachtung:

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01.06.2007

Versuch der Verhinderung kritischer Berichterstattung durch Akkreditierungs­entzug

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

Pressemitteilung

Dem Redakteur der polnischen Ausgabe der Le Monde Diplomatique, Kamil Majchrzak wurde zunächst eine Akkreditierung für den G8 Gipfel in Heiligendamm erteilt. Diese wurde ihm jedoch ohne Benennung von Gründen am 30.05.2007 wieder entzogen. Beim Versuch der Klärung wurde er seitens der Bundespresseagentur (BPA) an das BKA verwiesen. Der “Bescheid” über den Entzug der Akkreditierung enthielt weder Unterschrift, noch Dienststellenangabe. Auch eine Widerspruchsbelehrung fehlte.

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