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2007-06-13

Die Gefangenen von Heiligendamm

Der G8- Gipfel in Heiligendamm vom 02.- 08. Juni war für die Demonstranten jeglichen Spektrums- ob bildungsbürgerlich auf dem Alternativgipfel, ob friedensbewegt bei den Kundgebungen oder blockierend auf den Strassen und Barrikaden- ein Erfolg, wie er lange nicht mehr in Deutschland beobachtet werden konnte. Die Kehrseite sieht leider anders aus und taucht selten bis gar nicht in den Pressemitteilungen auf: Aktivisten, deren Hände im Handrücken in US- amerikanischen Kabelbinderhandschellen auf dem Rücken verschränkt, stundenlang auf dem Boden sowie in überfüllten Gefangenentransportern mit Blutstau zu kämpfen hatten, eingepferchte Gefangene in Zwischenauffanglagern oder Guantanamo- artigen Käfigen, auf weniger als zwei Quadratmetern ohne Recht auf Telefonanrufe und ohne Rechtsanwalt verurteilte Friedensaktivisten vor Schnellgerichtsverfahren.

Während die Hauptaktionen der Blockade- Strategie der Aktivisten und Demonstranten in Heiligendamm sicherlich die Zäune, Groß- und Zwischentore sowie die Zufahrtsstrassen um Wittenbeck, Vorder- Bollhagen, Bad Doberan und Börgerende- Rethwisch gewesen waren und sich dort mit den Auseinandersetzungen am Mittwoch beim Flughafen Rostock- Laage die Hauptszenen des Widerstandes abgespielt haben, sind die vielen kleineren Aktionen mit durchaus einigen Hunderten bis Tausenden von Aktivisten und Protestlern in den abgelegeneren Gebieten um Kühlungsborn- Heiligendamm- Rostock weniger in den Blickpunkt gerückt. Zum Einen, und dies ist sehr positiv zu werten, waren sie spontan, d.h. dass weder die Aktionsleitungen wie im Camp Rostock davon vorher Bescheid wussten, noch die Polizei- hier sei vor allem an die Wendländer aus dem Camp Wichmannsdorf erinnert, die mit ihren aus jahrelangen Erfahrungen resultierenden Mikroproteststrukturen mit wenig Aufwand viel Aufmerksamkeit auf sich zogen. Zum Anderen ist es eben diesen Aktionen zu verdanken, dass die Polizei in ständiger Bewegung gehalten worden ist und sich ihre Kräfte nicht auf einzelne Reaktionspunkte wie die beiden Haupttore mit voller Gewalt konzentrieren konnten. Die Polizei war mit den vielfältigen Aktionsstrategien der massenhaft vor vielen Orten agierenden Demonstranten schlichtweg überfordert (A).

Diese Überforderung wurde von der Polizei u.a. mit willkürlichen Festnahmen und Gewaltanwendung beantwortet. Die Zahl der Gefangenen zeigt dabei eine deutliche Spirale der polizeilichen Desorganisiertheit und zunehmenden Aggressivität: am Samstag, den 02. Juni wurden 116 Personen von der Polizei gefangen genommen (was mit den Auseinandersetzungen hauptsächlich des schwarzen Blocks mit der Polizei bei der Groß- Demo in Rostock zusammenhing (wobei auch viele „Nicht- Schwarze“ in die Käfige mussten), am 03. Juni 61 Personen, am 04. Juni 56 Personen, am 05 Juni 107 Personen, zu Beginn des G8- Gipfels in Heiligendamm am Mittwoch, den 06. Juni waren es dann 254 und am 07. Juni mehr als 520 Personen (B).

Nach dem Zusammenstoß auf der Samstagsdemo (auch durch von der Polizei eingeschleuste Gewaltanstifter provoziert) (C), wähnte sich die Polizei in Sicherheit gegenüber der Entschlossenheit der aus über 40 Ländern angereisten Demonstranten und schraubte die Festnahmen herunter, im Glauben, es gäbe keine größeren Widerstände zum G8- Gipfel mehr. Schon am späten Dienstagabend musste die Strategie der Polizei verändert werden, da sie nicht einmal in den Tagen zwischen Großdemo und Gipfelbeginn Übersicht über die Proteste hatte- die Vorgehensweise musste also repressiver, die Festnahmen willkürlicher durchgeführt und die deeskalierende Position (die es de facto nicht gab) aufgegeben werden- Angriff in jeder Hinsicht wurde nun die Vorgehensweise der Staatsgewalt. Das Camp Rostock oder das Camp Wichmannsdorf wurden nicht nur einmal zu Unrecht umstellt, blockiert oder „gefilzt“, wobei es auch zu Verhaftungen, Durchsuchungen und Einschüchterungen kam, ähnliches wurde auch vom Camp Reddelich berichtet. Die polizeiliche Willkür bekam eine neue Dimension für die Aktivisten und friedlichen Demonstranten.

„Nachdem brennende Barrikaden auf der L11 errichtet wurden, durchsuchte die Polizei das nahestehende Waldgebiet. Hierbei konnte eine größere Personengruppe festgestellt werden, welche in östliche Richtung in den Wald lief. Es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Nach Verfolgung durch unsere Kräfte konnten die Personen gestellt werden. Eine Personalabfrage war vor Ort nicht möglich.“

Der folgende Fall schildert eindrucksvoll die Erlebnisse eines Augenzeugens, der nicht bei den Hauptaktionen dabei gewesen war, sondern in der Peripherie Opfer der massivsten Vorgehensweise der Polizei während des gesamten Gipfels mit mehreren tausend Polizeibeamten im Gebiet der „Kühlungs- Kette“ am Donnerstag wurde:
Vom Camp Wichmannsdorf, im Kühlung zwischen Kröpelin und Kühlungsborn gelegen- ca. 3km von der roten Zone und 5 km vom Zaun entfernt- machten sich im Laufe des Morgens am 07. Juni viele verschiedene Gruppen auf den Weg zu ihren Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen, darunter viele Wendländer, Clowns oder Anti- AKW- Aktionisten. Einheitliche Routen gab es nicht, da das Camp abseits mitten im Wald lag und einen Tag zuvor eben jenes Camp mit weit über 1000 Bewohnern von der Polizei weiträumig blockiert worden war, ohne dass von diesem Camp Gewalt ausgegangen wäre. Daher versuchten die Demonstranten diesmal nicht über die Hauptzufahrtswege via Auto oder auf den Strassen zu Fuß aus dem Camp zu gelangen (um polizeilicher Gewalt in die Arme zu laufen), sondern wollten per Spaziergang durch den Wald versuchen, zu ihren friedlichen Kundgebungen oder zum Alternativgipfel zu gelangen.

Nach einer Stunde Spaziergang durch den Wald traf dieser Augenzeuge auf andere Gruppen, die von massiver Polizeipräsenz im Wald berichteten, Passkontrollen, Wegversperrungen und willkürlichen Verhaftungen. Der gesamte östliche Kühlung sei praktisch von Hunderten bzw. Tausenden von Polizisten umstellt. Während einige der Demonstranten versuchten, in Kleingruppen durch den Wald oder zurück zum Camp zu gelangen, schlossen sich andere wiederum zu großen Gruppen zusammen, um nicht alleine von der Polizei grundlos verhaftet zu werden. Um 7 Uhr gab es bei der Polizei die Order, sämtliche sich im gesamten Kühlung außerhalb des Camps sich befindenden Personen zu ergreifen, festzunehmen und abzuführen (so ein Göppinger Beamter zum Augenzeugen). Es setzten sich mehrere Hundertschaften in Bewegung um den Wald rasterartig zu durchkämmen, eine Vielzahl anderer Hundertschaften blieb weiter als Umzingelung um den Kühlung. Von nun an galt jeder Waldspaziergänger, Fahrradfahrer oder zufällig sich dort aufhaltende Bürger als potentieller Gefangener zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung. An diesem Tag war, wie einen Tag zuvor das Camp Rostock, das Camp Wichmannsdorf Hauptaugenmerk der polizeilichen Repressionsstrategie, die gar nichts mit Deeskalation zu tun hat.

Gesa: 25 m² für 18 Personen, 10 Stunden kein Wasser, 12 Stunden kein Telefon, Richterurteile ohne Rechtsanwälte, 18 Stunden ohne Strafnachweis & Vorwurf, 18 Stunden Sicherheitsgewahrsam, Guantanamo- Käfighaltung mit mehreren Beamten

Weitere zusammengetragene Informationen von anderen Augenzeugen, Opfern, der Campleitung, Aussagen von Polizeibeamten und Zellengenossen in der Gesa ergeben folgendes gesichertes Gesamtbild:

Im Wald brach Panik aus, Hunderte von Zivilisten liefen kreuz und quer durch den Wald, die über hundert Meter hohen Hügel im Wald rauf und runter. Die Polizei ging mit äußerster Härte gegen jeden vor, Schlagstöcke gezückt. Fragen wurden nicht gestellt, Androhungen von Gewalt gab es nicht, sie wurde vollzogen. Jeder, der irgendwie gefunden wurde, wurde auf den Rücken geworfen und mit US- amerikanischen Kabelbinder- Handschellen „dingfest“ gemacht. Pässe wurden konfisziert und die Personen auf dem Waldboden liegen gelassen um weitere „Gewaltschweine“ (Aussage eines Beamten aus Göppingen/ Baden- Württemberg) zu verhaften. Es gab zahlreiche gewalttätige Auseinandersetzungen gegen Demonstranten und Verprügelungsaktionen gegen „vermeintliche“ Vermummte. Selbst 50- jährigen FriedensaktivistlerInnen wurde der Pass entzogen mit dem Hinweis, dies sei nur Routine, und sie wurden gefesselt und in Gewahrsam genommen. Sie wurden zu Haufen von 20 bis 50 Personen zusammengefasst und abgeführt. Da aber der eine Beamte nicht wusste, was der andere Beamte zugesagt hatte (die gesamte Baden- Württenbergische Staffel, der Bundesgrenzschutz mit Zusatzunterstützung durch Hannoveraner und weiterer Einheiten waren vor Ort), wurden letztlich alle Gefangenen abgeführt.

Der Augenzeuge hatte im Wald auf einem Baumstamm gesessen, als ihn Beamte sahen und auf ihn zuliefen. Nach Androhung von Gewalt wurde auch er umgestoßen, auf dem Rücken gefesselt und zum Sammelpunkt abgeführt, wo eine ältere Frau, eine 15- jährige Schülerin, mehrere FriedensaktivistInnen- sowie studentische DemonstrantInnen gefesselt der Untersuchung unterzogen wurden. Alles wurde konfisziert und durchsucht (schwarzgekleidete Demonstranten an anderen Orten wurden verprügelt, nackt ausgezogen und später, so wird von Betroffenen berichtet, mit mehr als 50 Inhaftierten in Zellen mit weniger als 40cm² Platz pro Person geworfen). Stundenlang mussten die bunten Aktivisten gefesselt auf dem feuchten Waldboden verharren bis ein Gefangenentransporter kam mit Platz für acht Insassen. 14 Personen wurden darin zusammengepfercht, die Frauen zu zweit in Zellen, die gerade einer Person Platz boten. 8 Personen in einer Zelle für vier und zwei Personen mussten im Vorraum bei der Fahrt durchgeschüttelt werden, da die Hände auf dem Rücken gefesselt waren und sie sich nicht festhalten konnten. Sie alle wurden in die Konzentrationsstelle Kröpelin gebracht und dort mit ca. 70- 100 anderen Personen in ein Zwischenauffanglager gesperrt, wo sie (alle gefesselt) stundenlang ausharren mussten. Die Käfige in Rostock waren bereits überfüllt. Dann wurden sie nach und nach in Gefangenenbusse eingepfercht (1m² für zwei Personen) bei über 45 Grad Hitze, in welchen sie nach über eineinhalb Stunden in Rostock zur Gesa (D) in der Industriestrasse gebracht wurden, ein Sammellager, dass an Guantanamo erinnert. Sie wurden in Käfige auf dem nackten Steinboden gepfercht, bekamen nur eine dünne Gefängnismatte. Vor den insgesamt ca. 14 Käfigen patrouillierten zwischen 20 und 50 Beamten in Lauerstellung. Die Gefangenen hatten seit 10- 12 Stunden kein Wasser erhalten, keine Nahrung und durften auch nicht telefonieren. Der Gestank in der Gefangenenhalle soll unerträglich gewesen sein. Dennoch unterstützten die Gefangenen mit Sprechchören, Liedern und non- verbalen Aktionen wie Pfeifen, Klatschen und Jubeln weiterhin die Demonstrationsaktionen ihrer Kameraden draußen.

In der Zelle des Augenzeugen wurde von den anderen Gefangenen eine Liste aller politischen Häftlinge erstellt mit Geburtsdatum und Herkunftsort. Durch Gutstellung mit einem Beamten wurde dem Bezugsgruppenleiter dieser Zelle nach insgesamt ca. 12 Stunden ein Telefonat zugesagt, was sich noch weiter verzögern sollte, da die zwei Telefone für über 500 Häftlinge kaputt waren. Erst lange Zeit später war an einen Anruf mit dem Ermittlungsausschuss zu denken. Somit konnte nur eine Person diesen „EA“ anrufen im Namen von achtzehn Personen. In anderen Zellen war dies gar nicht möglich. Viele der Gefangenen waren morgens zwischen 7- 8 Uhr inhaftiert worden. Die letzten kamen um 2 Uhr nachts des folgenden Tages heraus, wussten immer noch nicht, warum sie eigentlich eingesperrt worden sind, wurden in einen Bus gepfercht, da sich draußen vor der Gesa auch Rechtsradikale aufhielten und mitten in der Nacht auf einem Parkplatz in der Rostocker Innenstadt abgeladen. Nur dank der Hilfe der Wendländer konnten die zu 96 Prozent aus dem Camp Wichmannsdorf stammenden Häftlinge zu Hunderten zurück zu ihrem Camp kommen. Daher sei auch hier ein herzlicher Dank an diese geschickt, die mit ihrem bravourösen und stillen Einsatz Schlimmeres verhindern konnten! Dieses erreichten die letzten um 4 Uhr morgens in der Frühe des Freitag morgens. Zwei Stunden später kreiste erneut der Hubschrauber über den völlig am Ende vor den Feuern des Camps sitzenden Häftlingen... - Ob es an diesem Morgen Barrikaden, die gebrannt haben sollen, gegeben hat, konnte nicht herausgefunden werden, da keiner der Augenzeugen in irgendeiner Weise diese vermeintliche Aktion erahnt hat, geschweige denn mitgemacht hatte. Für die zu Unrecht Inhaftierten bleibt daher eine traumatische Erfahrung zurück in dem Wissen, unbeteiligtes Opfer massivster Polizeirepression und –willkür geworden zu sein. Bis heute sind weder Beweise noch Fakten zu den Opfern dieser Staatsaktion geleitet worden.

Auch wenn es vereinzelt zu Gewaltaktionen und Barrikaden des sog. „schwarzen Blocks“ während dieser sechs Tage gekommen sein soll, ist die Vorgehensweise der Polizei durch nichts zu entschuldigen. Wie Dr. Markus Hawel in seinem hervorragenden Bericht (E) über Artikel 20, Absatz eins und vier schreibt, ist (1) „die Bundesrepublik Deutschland (..) ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“. (4) „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“ (F). Die Demonstranten haben nur versucht, ihr Recht auf Versammlungsfreiheit zu nutzen, und dies im Sinne der in der Nähe von Steffenshagen offiziell angemeldeten Kundgebung, einem Ort ca. 7 km vom Camp Wichmannsdorf entfernt. Den Opfern der staatlichen Gewalt und den Demonstranten an den vielen Aktionen kann somit nur Respekt im Sinne der Umsetzung demokratischer Grundsätze ausgesprochen werden- sie haben sich nicht einschüchtern lassen, sind für ihre Rechte und die der Gemeinschaft auf die Strassen gegangen und haben damit endlich mal wieder die hässliche Fratze des Staates aufgezeigt, der in diesen Tagen zum größten Feind der Demokratie geworden ist, anstelle seine Aufgabe zu wahren, diese zu schützen.

Einzig Angela Merkel ist, nach den Worten von Oskar Lafontaine noch ein Kompliment zu machen im Sinne der Demokratie. Sie habe es, so Lafontaine, als einzige Politikerin auf der ganzen Welt geschafft, die schlimmsten Terroristen für mehr als zwei Tage hinter Gitter zu bringen und diese für einige Tage dort zu binden. Zwar haben die Demonstranten versucht, diese Terroristen ihrer gerechten Strafe (in Den Haag) zuzuführen, doch dafür war das „Gefängnis von Heiligendamm“ einfach zu großräumig abgesichert. Die Mehrheit der Demonstranten kam wenigstens größtenteils nach 15 bis 24 Stunden aus ihren Guantanamo- Käfigen wieder frei- die Terroristen hinter dem Zaun mussten dagegen die doppelte Zeit „absitzen“ und haben entgegen der Antiglobalisierungsbewegung nichts aus „ihrem“ Knast gemacht. Gut, jene hatten das bessere Essen- die inhaftierten Demonstranten dafür die Gewissheit, Teil eines produktiven Prozesses gewesen zu sein für Freiheit und Demokratie! Ein Satz fiel besonders ins Augenmerk aus den traumatischen Gedanken der Inhaftierten in jener Nacht vom Donnerstag auf dem Parkplatz am Rostocker Hafen, wo die Gefangenenbusse in regelmäßigen Abständen ankamen: „Fragend schreiten wir voran!“

Zwar wird der nächste G8- Gipfel im fernen Japan stattfinden, aber jeder dieser Teilnehmer von Heiligendamm ist jetzt schon bereit 2009 in Europa erneut auf die Strassen zu gehen- jetzt erst recht: Ya Basta!!!!

(A) Vgl. die SZ: „Demonstrationen gegen G 8- Verbot ohne Wirkung“ von Thorsten Denkler vom 08. Juni 2007.
(B) Zahlen von der Veranstaltungsleitung des Gegengipfels, präsentiert auf der Abschlusskundgebung im Hafenviertel am 08. Juni 2007.
(C) Vgl. im Spiegel: „Demonstrant beschuldigt verdeckten Zivilpolizisten als Aufwiegler“ von Florian Gathmann und Björn Hengst vom 08. Juni 2007; vgl. auch: „Gipfelgewinner und Gipfelverlierer“ (stu) aus der Hamburger Morgenpost vom 09. Juni 2007.
(D) „Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung des bundesdeutschen Strafrechts und soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen. Es handelt sich um eine freiheitsentziehende Maßregel, d. h. ein Straftäter, gegen den Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, verbleibt auch in staatlicher Verwahrung, nachdem er die daneben ausgeurteilte Freiheitsstrafe verbüßt hat, sofern seine Gefährlichkeit, die durch Gutachter festgestellt werden muss, noch fortbesteht. Ein Gericht kann gemäß § 66 StGB direkt im Urteil anordnen, den Verurteilten in der Sicherungsverwahrung unterzubringen. Dafür muss eine negative Gefährlichkeitsprognose vorliegen. Sie liegt vor, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung des Täters (Persönlichkeit, Herkunft, Erziehung, Lebenslauf, Familienverhältnisse, Intelligenz etc.) und seiner Taten geschlussfolgert wird, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist. Darunter versteht man Taten, die entweder die Opfer seelisch bzw. körperlich schwer schädigen oder einen schweren wirtschaftlichen Schaden anrichten. Die Basis für diese Annahme liefert das Gutachten eines Sachverständigen“ aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung.
(E) Marcus Hawel: „Freiheitssinn und Widerstandsrecht. Zur Aktualität von Artikel zwanzig, Absatz vier, Grundgesetz“ (SOPOS, Mai 2007)
(F) aus: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20, Absatz eins und vier (Stand 26. Juli 2002), http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_02.html.

[http://de.indymedia.org/2007/06/184573.shtml]