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10.08.2007

Grundrechtekomitee: Die Bundesanwaltschaft gefährdet mit Terrorismusverdachts- Spekulationen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Grundrechte wahrnehmen

Presseerklärung aus Anlass der Inhaftierung des Stadtsoziologen Andrej H. mit dem Vorwurf, an einer „terroristischen Vereinigung“ (§ 129 a StGB) beteiligt zu sein

Am 31. Juli 2007 ist der Berliner Stadtsoziologe Andrej H. unter Terrorismusverdacht inhaftiert worden. Andrej H. arbeitet über die zunehmende „Gentrifizierung“, sprich die Abschottung sozial ungleicher Bezirke und den Ausschluss ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Das Thema seiner drei Jahre alten Dissertation lautete: „Machtverhältnisse in der Stadterneuerung der 90er Jahre in Ostberlin“. Soweit die Gründe der Festnahme seinen Anwälten, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit bekannt geworden sind, bleiben sie alle im Spinnennetz bundesanwaltschaftlicher Terrorismus-Spekulation hängen.

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21.06.2007

Elke Steven: »Jeder fühlte sich bedroht«

Interview: Claudia Wangerin
Bilanz der Auseinandersetzungen auf der Anti-G-8-Demonstration in Rostock. Ein Gespräch mit Elke Steven

Sie waren als Beobachterin des Komitees für Grundrechte auf der Anti-G-8-Demonstration am vergangenen Samstag in Rostock. Wie ist Ihre Bilanz?

Es ist schwer, eine Gesamtbilanz zu ziehen. Auf der einen Seite war es wirklich ein bunter und breiter Protest mit erstaunlich vielen Teilnehmern. Auch war es erfreulich, daß unsere Befürchtungen, die Polizei würde die Anreise behindern und Eingangskontrollen vornehmen, sich nicht bewahrheitet haben.

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10.06.2007

Komitee für Grundrechte und Demokratie: Erstes zusammenfassendes Resümee

Komitee für Grundrechte und Demokratie, Aquinostr.

Köln, 10. Juni 2007

Presseinformation

Erstes zusammenfassendes Resümee
aus den Demonstrationsbeobachtungen des
Komitees für Grundrechte und Demokratie
während der Proteste gegen den G8-Gipfel

Vom 2. bis 8. Juni 2007 trafen sich rund um Rostock und Heiligendamm Kritiker und Kritikerinnen der Politik der G-8-Staaten. Engagiert und informiert setzen sich internationale – vor allem jungendliche – Bewegungen für eine radikal andere, eine demokratische, menschenrechtliche und die Umwelt schützende und erhaltende Politik ein. Sie protestieren gegen die die Welt dominierende Politik der reichen und mächtigen Staaten, die Mensch und Umwelt rücksichtslos ausbeuten, Krieg und Elend zu verantworten haben und sich gegen diejenigen abschotten, die aus diesem Elend fliehen wollen. Im Detail unterscheiden sich die vielfältigen Bewegungen, in der Orientierung auf und dem Engagement für eine menschenrechtlich demokratische Verfasstheit der Welt besteht große Einigkeit.

Diese Proteste hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie mit insgesamt 30 Demonstrationsbeobachtern und -beobachterinnen begleitet. Wir waren bemüht, an vielen Stellen zugegen zu sein, die vielen großen und kleinen Versammlungen und den polizeilichen Umgang mit ihnen beobachtend. Umfassend ist dies nicht gelungen, viele Beobachtungen müssen im einzelnen noch zusammengetragen und ausgewertet werden, aber ein erstes deutliches Resümee können wir ziehen:

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01.06.2007

Grundrechtekomitee: Bericht über die Demonstrationsbeobachtung am 28. Mai 2007 in Hamburg anlässlich der Proteste gegen den ASEM-Gipfel

29.05.2007

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat die Demonstration aus Anlass des Protestes gegen den ASEM-Gipfel am 28. Mai 2007 in Hamburg mit 11 neutralen BeobachterInnen begleitet. Der folgende Kurzbericht bezieht sich ausschließlich auf die Ereignisse während der Demonstration bis zu deren Auflösung am Rödingsmarkt. Er sollte ursprünglich auf der gestrigen Pressekonferenz vorgestellt werden. Dies scheiterte jedoch an einem Polizeibeamten, der die VertreterInnen des Komitees daran hinderte, zur Pressekonferenz zu gelangen.

Ergebnisse der Demonstrationsbeobachtung:

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23.03.2007

Versammlungs- und Meinungsfreiheit bleiben Grundrechte – auch angesichts des G8-Gipfels

Zu den Demonstrationsbeobachtungen des Grundrechtekomitees Anfang Juni 2007 rund um Rostock und Heiligendamm

Elke Steven

„Versammlungen unter freiem Himmel“, wie es in Art. 8 GG heißt, sind ein hohes demokratisches Gut, das insbesondere in repräsentativen Demokratien geeignet ist, den „politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“ (Brokdorf-Beschluss des BVerfG). Angesichts des Treffens der Staats- bzw. Regierungschefs der großen und mächtigen Staaten dieser Welt steht allerdings zu befürchten, dass nicht die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit staatlich geschützt und hochgehalten werden, sondern dass erneut ein repressives Sicherheitskonzept jede demokratische Regung ersticken soll.

Konnte ein solches G-8-Treffen 1999 noch mitten in Köln stattfinden – und mussten wir auch damals schon ein oft unverhältnismäßiges Eingreifen der Polizei beklagen –, so suchen die Mächtigen dieser Welt seit den Ereignissen in Seattle und Genua abgelegene Orte auf, die sich fast militärisch abschirmen lassen. Um Heiligendamm und das dortige Nobelhotel Kempinski wird für 12 Mio. Euro ein 12 km langer und 2,50 m hoher Zaun gebaut. Gesichert bis tief in den Boden, oben mit Nato-Stacheldraht bewehrt und rundum videoüberwacht, entsteht sozusagen ein umgekehrter, von der Außenwelt abgeschirmter Hochsicherheitstrakt. Das, was die Bürger und Bürgerinnen denken und wollen, soll die Politiker und Politikerinnen nicht erreichen und interessieren.

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23.03.2007

Versammlungs- und Meinungsfreiheit

Komitee für Grundrechte und Demokratie
Köln, 23. März 2007

Presseinformation

Zu den Demonstrationsbeobachtungen des Komitees Anfang Juni 2007 rund um Rostock und Heiligendamm

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie beobachtet die Entwicklungen angesichts des im Juni 2007 anstehenden Treffens der Vertreter und wenigen Vertreterinnen der acht reichen und mächtigen Staaten dieser Welt mit Sorge. Bereits im Juni 2006 wurde das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern novelliert, um präventive Eingriffsbefugnisse für die Polizei auszuweiten. Zur Abwehr und Einschüchterung von Demonstrierenden ist es geeignet, nicht zum Schutz der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
Versammlungen unter freiem Himmel", wie es in Art. 8 GG heißt, sind jedoch ein hohes demokratisches Gut, das insbesondere in repräsentativen Demokratien geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren" (Brokdorf-Beschluss des BverfG).

Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz an erster Stelle haben längst begonnen, vor dem Protest zu warnen, ihn insgesamt zu kriminalisieren und somit von der Wahrnehmung der Grundrechte abzuschrecken.

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11.03.2007

"Brokdorf-Urteil"

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE 69, 315 - Brokdorf
Beschluß 14. Mai 1985

1. Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungsbildungsprozeß und Willensbildungsprozeß teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Diese grundlegende Bedeutung des Freiheitsrechts ist vom Gesetzgeber beim Erlaß grundrechtsbeschränkender Vorschriften sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte zu beachten.

2. Die Regelung des Versammlungsgesetzes über die Pflicht zur Anmeldung von Veranstaltungen unter freiem Himmel und über die Voraussetzungen für deren Auflösung oder Verbot (§§ 14, 15) genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn bei ihrer Auslegung und Anwendung berücksichtigt wird, daß

a) die Anmeldepflicht bei Spontandemonstrationen nicht eingreift und ihre Verletzung nicht schematisch zur Auflösung oder zum Verbot berechtigt,

b) Auflösung und Verbot nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen dürfen.

3. Die staatlichen Behörden sind gehalten, nach dem Vorbild friedlich verlaufender Großdemonstrationen versammlungsfreundlich zu verfahren und nicht ohne zureichenden Grund hinter bewährten Erfahrungen zurückzubleiben. Je mehr die Veranstalter ihrerseits zu einseitigen vertrauensbildenden Maßnahmen oder zu einer demonstrationsfreundlichen Kooperation bereit sind, desto höher rückt die Schwelle für behördliches Eingreifen wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

4. Steht nicht zu befürchten, daß eine Demonstration im ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt oder daß der Veranstalter und sein Anhang einen solchen Verlauf anstreben oder zumindest billigen, bleibt für die friedlichen Teilnehmer der von der Verfassung jedem Staatsbürger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten, wenn mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist. In einem solchen Fall setzt ein vorbeugendes Verbot der gesamten Veranstaltung strenge Anforderungen an die Gefahrenprognose sowie die vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel voraus, welche den friedlichen Demonstranten eine Grundrechtsverwirklichung ermöglichen.

5. Die Verwaltungsgerichte haben schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch eine intensivere Prüfung dem Umstand Rechnung zu tragen, daß der Sofortvollzug eines Demonstrationsverbotes in der Regel zur endgültigen Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung führt.

6. Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung.
Beschluß
des Ersten Senats vom 14. Mai 1985
-- 1 BvR 233, 341/81 --

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04.03.2007

„Es gibt Plätze auf dieser Welt, die sind nicht von dieser Welt“

G8 2006

Demonstrationsbeobachtung beim G8-Gipfel in Heiligendamm

Die großen und mächtigen Staats- bzw. Regierungschefs dieser Welt werden sich vom 5. - 7. Juni 2007 in Heiligendamm treffen.
Konnte ein solches G-8-Treffen 1999 noch mitten in Köln stattfinden, so suchen die Mächtigen dieser Welt seit den Ereignissen in Seattle und Genua abgelegene Orte auf, die sich fast militärisch abschirmen lassen. Um Heiligendamm und das dortige Nobelhotel Kempinski wird ein 12 km langer und 2,50 m hoher Zaun gebaut. Gesichert bis tief in den Boden, oben mit Nato-Stacheldraht bewehrt und rundum videoüberwacht, entsteht sozusagen ein umgekehrter, von der Außenwelt abgeschirmter Hochsicherheitstrakt. Das, was die Bürger und Bürgerinnen denken und wollen, soll die Politiker und Politikerinnen nicht erreichen und interessieren. Der Slogan des Hotels »Es gibt Plätze auf dieser Welt, die sind nicht von dieser Welt«, mit dem es um zahlungskräftige Gäste wirbt, erhält so eine neue Bedeutung.
Schon seit vielen Monaten diskutieren viele Gruppen, bundesweit und zugleich international vernetzt, über Protestformen und die inhaltliche Begleitung des Treffens. Es geht um die Kritik am Neoliberalismus, an Kriegspolitik und Militarismus, am (nicht nur) europäischen Grenzregime und der Ausgrenzung von Flüchtenden, an Hartz IV und der sozialen Verelendung mitten in den reichen Staaten. Unter dem Motto „Eine andere Welt ist möglich“ ruft ein breites Bündnis für Samstag, den 2. Juni 2007, zu einer internationalen Demonstration auf. In den folgenden Tagen werden die verschiedenen Themen aufgegriffen und in Protestaktionen umgesetzt. Ein Gegenkongress wird die Themen diskutieren.

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11.02.2007

Demonstrationsrecht/ -beobachtungen

Zaun Heiligendamm

Grundrechtekomitee
13.08.2001
Demonstrationsrecht/ -beobachtungen

Neben dem Aufruf zu Aktionen oder der eigenen Beteiligung an Aktionen hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie schon früh die Demonstrationsbeobachtung als Möglichkeit und Notwendigkeit eines praktischen, demokratisierenden Verfassungsschutzes entwickelt. Diejenigen, die - oft trotz Allgemeinverfügungen und Demonstrationsverboten - ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gewaltfrei und lebendig in Anspruch nehmen, tragen zum Schutz dieser Verfassung bei. Der Schutz und die Verteidigung dieser Art demokratischer Partizipation sind dringend geboten.
von Elke Steven

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02.01.2007

Einige lesenswerte Entscheidungen zum Versammlungsrecht

Nachfolgend finden Sie einige Entscheidungen zum Versammlungsrecht.

An dieser Stelle weisen wir ausserdem hin auf die vorzügliche website www.rav-polizeirecht.de, auf der RAV- Mitglieder Entscheidungen rund um das Demonstrationsrecht einstellen. Ein Schwerpunkt liegt auf den polizeilichen Ingewahrsamnahmen im Vorfeld von Castor- Transporten.


16.07.2006

Mahnwachen während des Bush-Besuchs in Stralsund auf dem Alten Markt bleiben verboten

(OVG M-V Az.: 3 M 74/06 und 3 M 75/06)

(Mi, 12.07.2006) Nach einer mündlichen Erörterung mit den Verfahrensbeteiligten, bei der auch Verantwortliche der Polizeibehörden gehört worden waren, hat der 3. Senat des OVG M-V die Beschwerden der Antragsteller gegen zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 11.07.2006 zurückgewiesen.

Es bleibt damit bei dem Verbot der während des Auftritts von US-Präsident Bush am 13.07.2006 auf dem Alten Markt in Stralsund geplanten Mahnwachen.

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11.12.2004

Extremer Begleitschutz

Polizei beim badetag

Das Demonstrationsrecht war immer staatlichen Angriffen ausgesetzt. Nun droht es, zu einem nur noch symbolischen Recht zu verkommen. von wolf-dieter narr

Demonstrationen sind dauernd umstritten. Sie sind darum dauernd gefährdet. Das sind sie gerade, wenn sie ihrem ur-demokratischen Sinne entsprechen. Dann stellen sie für eine repräsentativ abgehobene und bis zur Unkenntlichkeit verdünnte Demokratie ein Ärgernis dar. Es sei denn, es handelt sich um »Aufzüge und Aufmärsche«, wie es das im Kern immer noch geltende Versammlungsgesetz von 1953 behutsam postnationalsozialistisch formulierte, sprich, autoritär in formell demokratischem Gewand.

Die »Aufmärsche und Aufzüge«, angemeldet und dirigiert von einem »Führer und Leiter«, wie es gleichfalls das 53er Versammlungsgesetz statuierte, wandelten sich im Zuge der Studentenbewegung, der Roter-Punkt-Aktionen und der daraus sich entwickelnden neuen sozialen Bewegungen in den sechziger und siebziger Jahren zu demokratischen Formen »von unten«. Entdeckt wurde das Grundrecht auf öffentliche Versammlungen als ein »ungebärdiger Ausdruck unmittelbarer Demokratie« (Konrad Hesse).

Dieses Recht wurde zugleich zum Gegenstand eines Dauerstreits. Seither dauern regierungsamtliche, gesetzliche und polizeilich exekutierte Versuche an, es drastisch einzuschränken. Ihm soll in jedem Fall ein restriktiv-repressiver Charakter anhaften, der »Normalbürger/innen« abschreckt, sich an Demonstrationen zu beteiligen. Diesen Versuchen, das ist zu loben, widersprach wenigstens einmal und nachdrücklich das Bundesverfassungsgericht mit seinem so genannten Brokdorf-Urteil von 1985. In diesem Urteil wurden Demonstrationen vom höchsten deutschen Gericht erstmals prinzipiell uneingeschränkt anerkannt. Gegen die regelmäßig wiederholten Versuche rechtlicher und administrativ-polizeilicher Einschränkung positioniert sich gleichfalls eine Minderheit grundrechtlich-demokratisch gesonnener Richterinnen und Richter. Diese gibt es in der BRD glücklicherweise. Erst jüngst hat ein Verwaltungsgericht die grundrechtsblinde »Allgemeinverfügung« eines pauschalen Demonstrationsverbots rund um Gorleben durch die zuständige Lüneburger Bezirksregierung kurzfristig aufgehoben.

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11.03.2002

Politisch-polizeiliche Eskalation gegen Demonstrationen

Polizei wartet auf "Airforce One"

von Elke Steven

Die Demonstrationsbeobachtungen des Komitees für Grundrechte und Demokratie begannen 1981 in Brokdorf. Seitdem hat das Komitee immer wieder das Geschehen bei Demonstrationen selbst sowie dessen Vorgeschichte und mediale Nachwehen dokumentiert. Auch 20 Jahre nach der Brokdorf-Demonstration wird die Versammlungsfreiheit eingeschränkt und ausgehebelt. Die vermeintlichen Gründe hierfür schaffen Politik und Polizei notfalls selbst - durch Gewaltprognosen ohne konkrete Anhaltspunkte und durch Polizeieinsätze, die gewaltsame Reaktionen erst hervorlocken.

Die Versammlungsfreiheit, die grundrechtlich geschützte kollektive Einmischung, stellt einen Stachel im sonst ungestörten, vom politischen Establishment bestimmten Entscheidungs- und Handlungsablauf dar. Kein Wunder, dass die Versuche, das störende Grundrecht gesetzlich einzuschränken, in den vergangenen Jahrzehnten nie abgerissen sind.

Einschränkungen erfolgen aber nicht nur per Gesetz, sondern vor allem durch politisch-polizeiliche Eskalationsprozesse, die immer wieder nach ähnlichem Muster ablaufen: Demonstrationen werden, gestützt auf pauschale Gewaltprognosen, mit Auflagen versehen oder verboten. Zur Durchsetzung der Verfügungen kontrolliert die Polizei das gesamte Geschehen und demonstriert ihre Macht- und Gewaltmöglichkeiten. Gegen die nichtigste Ordnungswidrigkeit kann nach Belieben und streng legal eingeschritten werden. Von den folgenden polizeilichen Maßnahmen sind jedoch alle BürgerInnen betroffen. Wenn überhaupt, werden meist erst durch die polizeilichen Einschränkungen der Freiheitsrechte Gegenreaktionen auf Seiten einzelner Demonstrierender herausgelockt. Zu Sachbeschädigungen und Steinwürfen kommt es selbst dann nur selten. Diese bieten jedoch die Legitimation für weitere polizeiliche Gewalt - gegen die Demonstration als ganzes und keineswegs nur gegen die einzelnen Steinewerfer. Abschreckung ist das Ergebnis, wenn nicht sogar das Ziel. Aus den Berichten über solche Ereignisse, die häufig von polizeilichen Verlautbarungen geprägt sind und die tatsächlichen Vorgänge entstellen, lassen sich erneut Forderungen nach Einschränkung der Versammlungsfreiheit herleiten.

Demonstrationsbeobachtungen sollen solchen einseitigen "Wahrheiten" entgegentreten. Sie sollen einerseits verhindern, dass am Ende nur noch begleitende Gewalterscheinungen den Demonstrationszweck verdunkeln und andererseits sicherstellen, dass Gewalterscheinungen nicht nur einer Seite - es sei denn, dies träfe zu - undifferenziert zur Last gelegt werden. Um dies zu erreichen, müssen die Beobachtenden selbst über verlässliche Informationen verfügen. Die Beobachtung einer Demonstration beginnt daher nicht erst beim Abmarsch der Demo, sondern bereits im Vorfeld mit dem Zusammentragen aller Verlautbarungen sowohl der Aufrufenden als auch von Politik und Polizei. Schon zu Beginn der Demonstration selbst müssen viele Beobachtende an den verschiedenen Orten sein, um das etwaige Entstehen von Gewalt und deren Eskalation beschreiben zu können. An den Tagen danach sind die polizeilichen, publizistischen und politischen Reaktionen auszuwerten.

Drei unterschiedliche Demonstrationen hat das Komitee im Jahre 2001 bisher beobachtet: Am 3. März fand in Dortmund eine Demonstration der NPD und eine Gegendemonstration eines breiten Bündnisses statt, an dem Aktive aus dem Umfeld der Antifa beteiligt waren; bei vorausgegangenen antifaschistischen Demonstrationen nicht nur in Nordrhein-Westfalen war die Polizei unverhältnismäßig hart vorgegangen oder hatte die TeilnehmerInnen gar eingekesselt. Vom 24. bis 29. März beobachtete das Komitee - wie auch in den Jahren zuvor - die Proteste gegen den Transport von hochradioaktivem Müll in das Zwischenlager in Gorleben. An der Berliner "Revolutionären 1. Mai-Demonstration" waren das Komitee und die Berliner Arbeitsgruppe "Gegen Polizeigewalt!" wie im letzten Jahr mit einer großen Anzahl von Beobachtenden vor Ort.

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