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2009-02-09

Bayerisches Versammlungsgesetz hat sich auch bei den Demonstrationen gegen die Münchner Sicherheitskonferenz wieder bewährt

Das neue bayerische Versammlungsgesetz hat sich auch im Zusammenhang mit der 45. Münchner Sicherheitskonferenz erneut bewährt. Darauf hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hingewiesen. Die Demonstration sei völlig problemlos verlaufen. Die Freiheit der Demonstranten sei in keiner Weise behindert worden, so Herrmann. “Die von manchem Verband und einigen Gewerkschaften seit dem Landtagswahlkampf immer wieder behaupteten Einschränkungen für friedliche Demonstranten gibt es einfach nicht.”

Herrmann fühlt sich darüber hinaus durch die inhaltliche Diskussion auf der Sicherheitskonferenz in seiner Entscheidung bestätigt, künftig Polizeibeamte zu Ausbildungszwecken in Afghanistan einzusetzen. “Unsere Bereitschaft, Polizisten nach Afghanistan zu schicken, ist sowohl bei der amerikanischen als auch bei der afghanischen Delegation auf durchweg positive Resonanz gestoßen. Mir ist von allen Seiten bestätigt worden, wie wichtig es ist, die Ausbildung der Polizei in Afghanistan zu intensivieren. Je schneller afghanische Sicherheitskräfte in die Lage versetzt werden, selbst für stabile Verhältnisse in ihrem Land zu sorgen, desto besser ist das auch für unsere Sicherheit.” Die USA bestätigten diese Linie mit ihrem auf der Münchner Sicherheitskonferenz ankündigten Strategiewechsel zur Befriedung des Landes. “Statt militärischer Gewalt wollen die Amerikaner nunmehr den zivilen Wiederaufbau forcieren.”

Source: http://www.cop2cop.de/2009/02/09/bayerisches-versammlungsgesetz-hat-sich-auch-bei-den-demonstrationen-gegen-die-munchner-sicherheitskonferenz-wieder-bewahrt/