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2012-07-06

Italiens Strafrecht kennt keine Folter

Elf Jahre nach brutalen Übergriffen der Polizei auf Globalisierungsgegner während des G-8-Gipfels in Genua hat das Kassationsgericht in Rom am Donnerstag als letzte Instanz die Haftstrafen für die Verantwortlichen des polizeilichen Einsatzes bestätigt. Doch mit dem Urteil ist es noch lange nicht getan, schreibt der Richter Vladimiro Zagrebelsky in der liberalen Tageszeitung La Stampa: "Das Urteil ahndet die körperliche Gewalt nicht, obwohl diese bewiesen wurde. Zumindest einige der Übergriffe fallen im Wesentlichen unter den auf internationaler Ebene festgelegten Begriff der Folter. Ich beziehe mich dabei auf die Definition der UN-Antifolterkonvention von 1984. Italien hat sie 1988 ratifiziert, doch es hat versäumt, das Verbrechen der Folter in sein Strafgesetzbuch aufzunehmen. …

Dabei handelt es sich leider nicht um reine Vergesslichkeit. … Italien hat sich ausdrücklich geweigert, den Aufforderungen der internationalen Gemeinschaft nachzukommen. Dies wird schwere Folgen für Italiens Glaubwürdigkeit auf internationaler Ebene haben, die noch gravierender sein werden, sobald der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über die Verantwortung der italienischen Regierung bei der Straffreiheit für Folter entscheiden wird. Entsprechende Anklagen liegen dem Gerichtshof bereits vor."

Source: http://www.eurotopics.net/de/home/presseschau/archiv/aehnliche/archiv_article/ARTICLE107715-Italiens-Strafrecht-kennt-keine-Folter