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2008-03-10

G8 2001: 50 Jahre Haft im Cosenza-Verfahren?

  • Urteile am 24. April wegen “Politischer Verschwörung mit 20.000 Mitgliedern”
  • Ähnlichkeiten mit Ermittlungen nach §129a beim G8 2007 in Deutschland

Derzeit werden noch 4 Verfahren rund um den G8-Gipfel 2001 in Genua vor italienischen Gerichten verhandelt. Eines davon ist das sogenannte “Cosenza-Verfahren” gegen 13 italienische AktivistInnen. Vorausgegangen waren 18 Monate Ermittlungen, die 2002 in Hausdurchsuchungen und Festnahmen endeten.

Gegen 42 Beschuldigte wurden zunächst Untersuchungsverfahren eingeleitet, 13 von ihnen letztlich nach Anti-Terror-Paragraphen wie dem 270 und 289 angeklagt: “Politische Verschwörung vermittels einer Organisation, mit dem Ziel die Amtsausübung der Regierung zu stören, subversive Propaganda zu betreiben, die wirtschaftliche Ordnung des Staates gewaltsam umzustürzen”. Ihre “politische Verschwörung” soll 20.000 Mitglieder gehabt haben.

Die Beweislage ist äußerst dünn (einziger konkreter Vorwurf: die Polizei mit Gemüse beworfen zu haben), es handelt sich um ein Gesinnungsverfahren (“psychische Beteiligung”). Mit dem Verfahren wird versucht, den Angeklagten die Organisierung des “Black Bloc” zu unterstellen, sie sollen gar mit Strukturen der Roten Brigaden vernetzt sein.Staatsanwalt Fiordalisi fordert insgesamt 50 Jahre Haft. Ein Urteilsspruch wird nun für den 24. April 2008 erwartet.

Das italienische Cosenza-Verfahren hat einige Ähnlichkeiten mit den deutschen Ermittlungsverfahren nach §129a, die am 9. Mai 2007 für einiges Spektakel und einer breiten Solidarisierung führten. Die Paragraphen 270-272& des italienischen Strafgesetzbuches sind im Faschismus eingerichtet worden (“Rocco-Strafgesetzbuch”). Allein das Planen oder sogar Befürworten einer “umstürzlerischen” Vereinigung wird damit bestraft. 3 Monate nach dem 11. September 2001 wurde der Paragraph weiter verschärft.

Die Hausdurchsuchungen und Festnahmen fanden am 15. November 2002, kurz vor dem Europäischen Sozialforum in Florenz in den süditalienischen Städten Salerno, Cosenza und Taranto statt, etwa 16 Monate nach dem G8 in Genua. 20 AktivistInnen wurden unter Hausarrest gestellt, 13 in Hochsicherheitsgefängnisse gebracht.

Ermittelt wurde seit dem “Global Forum” gegen einen OECD-Gipfel in Neapel, wo das Netzwerk Sud Ribelle schon umfangreiche Gegenproteste organisiert hatte. Bei dem Treffen von Großkonzernen und Regierungen ging es um elektronische Medien und E-Government.Der Widerstand in Neapel galt DemonstrantInnen und Polizei als Testlauf für den G8 4 Monate später. 250.000 Mails von Betroffenen wurden per Telekommunikationsüberwachung ausgewertet, von denen 60.000 Eingang in das Verfahren fanden. Die “Abteilung für Sonderoperationen” (R.O.S.) der Carabinieri überwachte die AktivistInnen mit monatelangen Observationen, Peilsendern und Wanzen. Webseiten wurden ausgewertet und Texte versucht Personen zuzuordnen.

Unter den 13 AktivistInnen sind auch die damaligen Repräsentanten der Disobbedienti, Luca Casarini und Francesco Caruso. Casarini wurde erst später in das Verfahren integriert. Insgesamt sind AktivistInnen aus Nord- und Süditalien betroffen, vorwiegend aus dem Spektrum der Disobbedienti und dem Netzwerk Sud Ribelle. Die Razzien richteten sich gegen bekannte Figuren aus der Anti-G8-Bewegung, dementsprechend groß war die Solidaritätsbewegung in ganz Italien mit Sit-ins vor Gefängnissen und zahlreichen Demonstrationen. Das hinderte die Polizei nicht daran, wenige Tage erneut Hausdurchsuchungen und Festnahmen durchzuführen, die in Verfahren gegen weitere 25 AktivistInnen endeten. In jenen Verfahren wurden im November teilweise hohe Haftstrafen verhängt.

Die Repression wurde zu einem Zeitpunkt ausgeführt, als die außerparlamentarische Linke sich mit Themen wie Prekarisierung und Migration, Mayday-Parade und Supermarkt-Aktionen im Aufwind befand (dazu streikten wochenlang Fiat-ArbeiterInnen, Betriebe wurden besetzt, Autobahnen und Bahnhöfe blockiert, Massendemonstrationen organisiert).
Die meisten der Angeklagten waren tatsächlich sehr aktiv in Soziale Kämpfe eingebunden. Zunächst waren auch Basisgewerkschafter und MedienaktivistInnen aus dem nahe gelegenen Taranto mitangeklagt. Zwei der verbliebenen Angeklagten deckten Schmiergeldzahlungen an Polizisten auf, andere ökologische Schwerverbrechen. Das Netzwerk des Sud Ribelle organisierte Aktionen und Besetzungen bei Zeitarbeitagenturen und McDonalds Filialen.
Drei der Beschuldigten mußten sich nach den Razzien für ein Jahr täglich bei der Polizei melden und waren damit politisch teilweise aus dem Verkehr gezogen.

Mit den Razzien wollte die Polizei unter der Berlusconi-Regierung versuchen, der Kritik der liberalen Öffentlichkeit nach dem brutalen Polizeieinsatz in Genua etwas entgegenzusetzen. Diese Offensive ging mit einer massiven Hetze in der bürgerlichen Presse einher, in der nicht-öffentliche Gesprächsmitschnitte der Abgehörten einem TV-Sender übergeben wurden. Als Zeugen der Anklage sagten u.a. jene Polizeiführer aus, die sich in Genua derzeit noch wegen Mißhandlungen in der Diaz-Schule und der Kaserne Bolzaneto verantworten (z.B. Spartaco Mortola).

Die Carabinieri fanden angesichts der dünnen Beweislage zunächst kein Gericht in Italien, welches das Verfahren zur Verhandlung annehmen wollte. Erst im vierten Versuch erklärte sich das Gericht in Cosenza bereit.

Es handelt sich nicht um ein Indizien-Verfahren. Sichergestellt wurden damals neben den Festplatten lediglich einige “Pasamontanas”, also Kapuzen zur Vermummung. Vielmehr war von Anfang an durchsichtig, dass ein Gesinnungsverfahren geführt werden sollte. Einzige beweisbare “Gewalttat” war das Bewerfen einer Polizeisperre bei den Demonstrationen in Neapel mit Artischocken. Gerichtsrelevatnt wurden indes Abhörmitschnitte, in denen die Beschuldigten Sympathie mit militanten Protesten ausdrückten, sowie Videobilder die sie in der Nähe von Riots zeigen. Eingebracht wurde z.B. ein Telefonat, in dem ein Angeklagter vorschlug dass man in Genua “etwas wirklich Ungehorsames” organisieren solle. Überwacht und vor Gericht verwertet wurde auch ein Treffen im Carligni-Stadion in Genua einen Tag vor der Großdemonstration, bei deren gewaltsamen Auflösung Carlo Giuliani erschossen wurde. Den Angeklagten wird folglich auch kein konkreter Tatvorwurf gemacht. Allein dass sie die radikalen Demonstrationen in Genua mitvorbereitet hätten, haben sie sich nach Ansicht des Staatsanwaltes schuldig gemacht.

Es ist zu vermuten, dass die Ermittlungen dazu dienten massiv Material über radikale Bewegungen zusammenzutragen. So wurden mehrfach Festplatten und Videobänder bei anderen Durchsuchungen während und nach dem G8 beschlagnahmt (wie beim Zugriff der Polizei auf Projekte des alternativen Netzprojekts Autistici/Inventati 2004, bei dem alle Daten und Zertifikate, faktisch also sämtliche Kommunikation von über 6000 NutzerInnen und 500 Mailinglisten kopiert werden konnte). Im Rahmen der Razzia in der Diaz-Schule 2001 wurde auch das benachbarte Media-Center durchsucht und Festplatten beschlagnahmt, unter anderem vom Radio GAP.
Einer der Angeklagten wird nun vorgehalten, sie sei in Genua als Reporterin von Radio GAP unterwegs gewesen. GAP steht für “Global Audio Project”, der Staatsanwalt jedoch erinnert sich, dass sich 1972 auch eine bewaffnete Gruppe “GAP” nannte – und schlußfolgert messerscharf wegen des Kürzels umstürzlerische Absichten.

Source: Gipfelsoli