2009-10-19 

Berufungsgericht mildert Strafe für deutschen NATO-Gegner ab

Colmar — Im Berufungsprozess um einen deutschen Teilnehmer der Proteste gegen den NATO-Gipfel in Straßburg hat ein Gericht im elsässischen Colmar die Strafe abgemildert. Die Richter verurteilten den 25 Jahre alten Berliner Mathematik-Studenten zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe. In erster Instanz war er kurz nach dem Gipfeltreffen Anfang April zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Davon saß er fast vier Monate ab, bevor er im August vorläufig auf freien Fuß gesetzt wurde.

Bild: Strasbourg

Dem Studenten wird zur Last gelegt, bei den teilweise gewalttätigen Demonstrationen gegen den NATO-Gipfel mit Steinen auf Polizisten geworfen zu haben. Die Anklage beruhte auf der Aussage von drei Polizisten. Sie sagten, der Deutsche habe zu einer Gruppe vermummter und schwarzgekleideter Demonstranten gehört, die wie "Black Blocks" ausgesehen hätten. Der Student bestritt dies.

Bei den Demonstrationen nahm die Polizei rund 300 NATO-Gegner fest, fünf wurden zu Haftstrafen verurteilt. Von ihnen sind nach Angaben des Straßburger "Legal Teams", das den Gipfel-Gegnern Rechtsbeistand leistet, derzeit noch zwei deutsche und ein französischer Demonstrant in Haft.

Am 29. Juli hatte das Berufungsgericht in Colmar einen Studenten aus Dresden freigesprochen, der vor den Gipfel-Protesten mit einem Stahlrohr gefasst wurde. Die Richter in Colmar sahen in dem Rohr keine "Waffe im Sinne des Strafgesetzbuchs" und hoben daher eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.