2009-08-20 

Freiburg/Colmar: Abschreckung bestimmt die Urteile nach Strasbourg auf beiden Seiten des Rheins. Keinerlei Einzelfallwürdigung

Die NATO führt ihren Krieg indirekt weiter- gegen diejenigen, die sich erlaubten, ihre Selbsfeier auch nur in Frage zu stellen. Es geht um Abschreckung all derer, die so etwas noch einmal versuchen wollen. Worauf lässt das schließen? Dass das Militärbündnis für die Zeit nach den Wahlen noch einiges vorhat.

Nicht nur ein Struck grölt sich heiser nach weiteren Soldaten. Aber die unabhängigen Richter in Deutschland und Frankreich? Befehle vom Justizminister gab es sicher keine. Aber eine allgemeine Erwartungshaltung, der ein Richter gern entspricht. Staatsbürgerlich erziehen. Das hebt die Talarflügel nationübergreifend.

Freiburg:

„In Freiburg wurde das Geschehen bei einer Kundgebung am 30. März verhandelt. Weil er während der Freiburger Anti-Nato-Demo einen sogenannten Rauchkörper warf, hat das Amtsgericht den 21-Jährigen zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ein Polizeibeamter hatte den Angeklagten als Werfer identifiziert.! Badische Zeitung 20.8.09]

Zweitausend demonstrierten damals gegen die NATO.Wahrscheinlich liefen an den Seiten der Straßen der Zahl nach noch mehr uniformierte und nicht-uniformierte Polizisten mit.

Vorwurf gegen einen von den zweitausend: Während die Demo durch die Kaiser-Joseph-Straße in Richtung Siegesdenkmal zog, habe er eine Rauchbombe in die Richtung von Polizisten geschleudert, die die Demonstration filmten. Die qualmende Kugel flog über die Gruppe hinweg, landete auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs und wurde mit Bächlewasser von Beamten gelöscht. Verletzt wurde niemand;

Also im gewöhnlichen Leben: nicht viel mehr als nichts. Keinc Verletzung. Kein Sachschaden.

Aber ganz anders hier, wo auf jeden Fall ein Polizeierfolg anstand. Der Werfer wurde schon während der Demo festgenommen.Vor Gericht schwieg er zu den Vorwürfen, äußerte sich lediglich kurz zu seiner Person .

Ein einziger von vier als Zeugen aufgerufenen Polizisten beteuerte standhaft: Er sei sich sicher, dass der Angeklagte den Rauchkörper geworfen habe.

„Worum es sich bei der laut Zeugen etwa tennisballgroßen qualmenden Kugel aus Alufolie genau handelte, blieb offen: Der Gegenstand war nicht sichergestellt worden. Ebenso ungeklärt blieb, warum nur Fotos, aber keine Videoaufnahmen der Demo zur Verfügung standen. Diese befänden sich in der Abteilung Staatsschutz, „( Badische Zeitung, 20.8.09)

Weder Richter noch Staatsanwalt fanden etwas dabei, sich bloß auf das Wort dieses einen Zeugen zu verlassen. Andere hätten vielleicht doch auf die sicherere Aussage eines Video vertraut. Aber natürlich- underen Staatsschutz darf ein gewöhnliches Amtsgericht nicht behelligen..

Der amtierenden Richterin reichte jedoch die Aussage des Belastungszeugen. Da auch die Gefährlichkeit der Rauchbombe nicht ernsthaft in Frage stehe, verurteilte sie den Angeklagten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und – weil er zeitweise ein Palästinensertuch vor dem Mund trug – einem Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Als Bewährungsauflage muss er 1200 Euro an die Polizeistiftung Baden-Württemberg zahlen. Wegen Art und Bedeutung der Tat sei eine Freiheitsstrafe notwendig, begründete die Richterin ihr Urteil.“

Die Gefährlichkeit einer Rauchbombe! Hört sich doch gleich entschiedener an als angezündete Stanniolkurgel. Und dann: die Verschärfung der Untat des Demonstranten: er trug zeitweise ein Tuch vor dem Mund. Vermummungsverbot! Offenbar verstieß dagegen nur einer von den zweitausend.

Pointe: Eine Spende an niemand anders als die notleidende Polizeistifttung. Reicht das für einen landesweiten freudigen Umtrunk! „

Und COLMAR:

Main dans la main

Nach einem überraschenden Freispruch am 29. Juli und einer Prozessvertagung am 5. August wurde im dritten Verfahren vor dem Berufungsgericht in Colmar am 19. August ein Genosse aus Deutschland wegen der Proteste gegen den NATO-Gipfel verurteilt. Die Haftstrafe von einem halben Jahr ohne Bewährung wurde von einem aus dem Urlaub zurückgekehrten für seine Härte bekannten Richter bestätigt, das Einreiseverbot nach Frankreich von zwei auf fünf Jahre sogar noch verlängert und das Schmerzensgeld für die als Nebenkläger auftretenden Bullen auf 2.000 Euro verdoppelt. Ein Bulle hatte sich bei einem Sturz das Handgelenk gebrochen, ein anderer fühlte sich durch den Anblick eines Steins in der zum Werfen erhobenen Hand psychisch beeinträchtigt"

Die letzte Begründung bitte zum Aufheben sorgfältig einwickeln und allen Gerichten zukommen lassen. Damit ist ein zielgenaues Urteil immer möglich.

Den Artikel der BADISCHEN ZEITUNG ganz nachlesen: unter :Colmar und Freiburg: Nato-Gegner vor Gericht (veröffentlicht am 20. August 2009 08:11 Uhr auf badische-zeitung.de)

Quelle: Badische Zeitung, 20.8.08 + Autonome Antifa 20..09
AutorIn: fg