2009-03-30 

Anwaltlicher Notdienst anläßlich des NATO-Gipfels

Tel: 0049/1522/6467860
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wollen Sie zunächst darüber informieren, dass sich zum Natogipfel ein anwaltlicher Notdienst konstituiert hat.

Die Idee eines Anwaltlichen Notdienstes für den Nato-Gipfel 2009 ist entstanden aus den Erfahrungen der Arbeit des AND anlässlich des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm und Rostock, dem für seine Tätigkeit die Carl-von-Ossietzky-Medaille der Deutschen Liga für Menschenrechte sowie der Ehrenpreis pro reo der Arbeitsgemeinschschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein verliehen wurde.

Wir sind eine Gruppe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die zu einem großen Teil bereits Erfahrungen in Heiligendamm gemacht haben und u.a. von der Baden- Württembergischen Strafverteidigervereinigung e.V. sowie dem Republikanischen Anwaltsverein (RAV) unterstützt werden. Der AND bildet gemeinsam mit dem Ermittlungsausschuss das Legal Team, ein international gebräuchlicher und somit auch den aus dem Ausland kommenden Demonstrantinnen und Demonstranten bekannter Begriff. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des AND werden auf den Demonstrationen in gelben Signalwesten auftreten, welche die Aufschrift Legal Team tragen. Der AND sieht seine Aufgabe insbesondere in der rechtsanwaltlichen Betreuung von Aktivistinnen und Aktivisten, die in Gewahrsam genommen oder gegen die Strafverfahren eingeleitet werden, sowie in der rechtlichen Beratung bei Demonstrationsverboten, Auflagen usw.

Wir haben Vorgespräche mit der Justiz und der Polizei geführt, die sehr unterscheidlich verlaufen sind. Während bei Teilen der Richterschaft ein nachhaltiges Interesse zu spüren ist und Richter erklärt haben, dass erheblicher Einfluss von Seiten der Politik und der Verwaltung auch auf die Justiz ausgeübt wird, in dessen Folge Grundrechte verletzt werden können ( so die Neue Richter Vereinigung, Kontakt dort:
T.Schulte-Kellinghaus@nrv-net.de ) lehnt die Staatsanwaltschaft Baden - Baden - so der Leitende Oberstaaatsanwalt Fluck - eine Kontaktaufnahme als " kontraproduktiv " ab, sie könne " den Dienstbetrieb stören ".

Auch die Polizeiführung hatte zunächst vereinbarte Gespräch abgesagt, letztendlich hat es diese aber doch im Innenministerium gegeben. Die Polizei will Mindeststandards im Umgang mit in Gewahrsam genommenen Personen wahren, eine Käfighaltung von Gefangenen soll ausgeschlossen sein, die Polizei will dafür Sorge tragen, dass Rechtsanwälte zügig informiert und Gefangene zeitig Richtern vorgeführt werden. Wir werden auch hierauf ein besonderes Augenmerk richten, zumal uns die Aüßerung des Landespolizeipräsidenten Hetger, Teilnehmer an den Protesten »zu verarbeiten« und an der deutsch - französischen Grenze einer «Selektion» zu unterziehen nachdenklich stimmen.

Wir werden Sie in den kommenden Tagen informieren und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns via E- Mail oder über 0049/1522/6467860
Mit freundlichen Grüßen

Jens Janssen
Rechtsanwalt