2008-06-25 

Blogger in Japan wegen Diebstahl verhaftet

Bereits letzte Woche Freitag wurden zwei japanische Blogger verhaftet, die gegen den Walfang ihres Heimatlandes protestieren wollten. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten rund fünfhundert Pfund Walfleisch aus einer Lagerhalle gestohlen. Greenpeace hat das Fleisch letzte Woche im Verlauf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Einen kommerziellen Hintergrund gab es für den Diebstahl nicht, dieser wird den Bloggern aber von der Polizei vorgeworfen.

Bild: Plakat

Junichi Sato und Toru Suzuk waren dafür in Nordjapan in ein Lagerhaus eingebrochen, um gegen die Tötung von 1.000 Walen jährlich zu protestieren. Sie warfen den Walfängern vor, sie würden über die vereinbarten Fangquoten hinaus auch für den privaten Gebrauch und für private Verkaufserlöse Wale töten.

Der Wert der gestohlenen Ware wird auf rund 3.300 US-Dollar geschätzt. Trotzdem wären die Anschuldigungen gegen die Aktivisten nicht gerechtfertigt. Es ging ihnen lediglich darum, die Unterschlagung der Walfänger für private Zwecke zu beweisen und sich nicht persönlich am Walfang zu bereichern. Der dortige Geschäftsführer von Greenpeace bezeichnete die Verhaftungen als Einschüchterungsversuch der japanischen Regierung. Die Verhaftung kam für die Blogger nicht überraschend, diese wurde zuvor in einem Fernsehsender angekündigt.

Die Umweltschützer hatten wegen der illegalen Machenschaften mancher Walfänger letzten Monat Hinweise an die Staatsanwaltschaft gegeben. Ohne Angabe von Gründen wurden die Ermittlungen wieder eingestellt. Die Popularität des Fleisches hat in Japan glücklicherweise abgenommen, nur wenige Restaurants in whale, Wale, Greenpeace, Japan, BloggerTokyo bieten ihren Kunden die überaus teure Ware an. Die Jagd wird seit 1948 durch das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs geregelt. Im Jahr 1986 wurde das sogenannte Moratorium verabschiedet, welches die Quoten für den kommerziellen Walfang für alle Walarten und Jagdgebiete auf Null setzte. Norwegen und Japan sind wegen ihrer nicht erfolgten Unterzeichnung des Vertrages nicht an diese Richtlinie gebunden. In verschiedenen Staaten ist der Walfang zudem in geringem Umfang zu wissenschaftlichen Zwecken oder für die dort lebenden Ureinwohner erlaubt.