2001-11-20 

NACH AUFENTHALTSVERBOT NUN AUCH REISEVERBOT ZURÜCKGENOMMEN

[Originaldokumente und mehr dazu unter www.polizeibrandenburg.de]

Obwohl die Polizeibefugnisse mit der Änderung des Polizeigesetzes im Dezember 2000 erneut erheblich ausgeweitet wurden, ist die brandenburgische Polizei in den letzten Monaten mehrfach sogar über ihre weitreichenden Befugnisse hinausgegangen.

Bereits vor einigen Wochen wurde dem Widerspruch gegen die anläßlich des Castortransportes verhängten Aufenthaltsverbote durch das Oranienburger Polizeipräsidium stattgegeben.
Wenig später erklärte das Potsdamer Amtsgericht die Durchsuchung des Wohnprojektes in der Potsdamer Breitscheidstraße 6 für rechtswidrig.

NUNMEHR GAB DAS POLIZEIPRÄSIDIUM ORANIENBURG AUCH NOCH EINEM WIDERSPRUCH GEGEN DIE ANLÄSSLICH DES G 8-GIPFELS IN GENUA ERTEILTEN MELDEAUFLAGEN ZUR VERHINDERUNG EINER AUSREISE STATT.

Alle drei Polizeieinsätze waren vom Innenausschuß des Landtages diskutiert und für rechtmäßig erklärt worden. Offenbar ist nicht nur die Polizei damit überfordert, den Stellenwert der Individualrechte hinreichend bei ihren Maßnahmen zu berücksichtigen, sondern auch der dafür zuständige Landtag nicht in der Lage, eine effektive Kontrolle der Polizei sicherzustellen.

GERADE DIE IN DER FORM VON MELDEAUFLAGEN VERHÄNGTEN REISEVERBOTE SIND EIN TIEFER EINGRIFF FÜR DIE BETROFFENEN. MEHRERE PERSONEN WURDEN LEDIGLICH AUFGRUND IHRER POLITISCHEN MEINUNG DARAN GEHINDERT, IN DEN URLAUB ZU FAHREN. DABEI WURDEN FEHLERHAFTE DATENSPEICHERUNGEN DER POLIZEI ÜBER EINZELNE PERSONEN UND VÖLLIG ABWEGIGE BEDROHUNGSSZENARIEN ZUGRUNDEGELEGT.

Reiseverbote und Aufenthaltsverbote erinnern nicht nur stark an Maßnahmen von Staatssicherheit und Volkspolizei, sondern belegen, daß die DDR-Sicherheitsorgane offenbar für das CDU-geführte Innenministerium noch heute eine Vorbildwirkung innehaben.

[Pressemitteilung; Beate Netzler, Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei, Lindenstraße 53, 14467 Potsdam, Tel. 0331-2805083, www.polizeibrandenburg.de]