2001-08-20 

EA Genua: Bewegung in den Prozessen der Gefangenen von Genua?

Pressemitteilung

Genua, 20.08.2001,nach den zweiten Haftprüfungsterminen beginnen ab Montag (20.08.01) Zwangsanhörungen von 10 Inhaftierten.

Nachdem der größte Teil der auf der Rückreise vom G8-Gipfel in Genua und Umgebung festgenommenen innerhalb der letzten zehn Tage zum zweiten Mal den Haftrichtern vorgeführt wurden, steht fest, dass mindestens 15 Personen vorerst in Haft bleiben müssen. Unter Umständen werden sie bis zu ihrer Hauptverhandlung in etwa einem Jahr in Haft bleiben. 34 Personen wurden freigelassen und abgeschoben, eine steht unter Hausarrest.

Den Gefangenen wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gebildet oder an diesem Konstrukt teilgenommen zu haben (§ 416 italienisches Strafgesetzbuch) und/oder Plünderung und Zerstörung begangen zu haben( § 419).
Viele der als Beweise herangezogenen Materialien sind den Gefangenen nicht bekannt, andere völlig harmlose Gegenstände werden als schwerwiegendes Indiz angeführt. So zum Beispiel Zigarettendrehfilter und Streichhölzer zum angeblichen Bau von Molotowcocktails.

Die 34 entlassenen und abgeschobenen Personen sind nicht freigesprochen. Auch sie können in etwa einem Jahr ihre Hauptverhandlung haben.
Sie dürfen in den nächsten fünf Jahren, nicht nach Italien bzw. überhaupt in Länder der EU einreisen (letzteres gilt für Personen aus Staaten, die nicht dem Schengener Abkommen angehören), ausgenommen zu den Prozessverhandlungen.

Seit Montag dem 20.8.2001 finden Zwangsanhörungen von 10 inhaftierten Personen statt, die von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurden. Nach ihrer voraussichtlichen Beendigung am Mittwoch wird die Staatsanwaltschaft ihre Überlegungen dem Haftrichter übermitteln. Laut Anwalt wird dieser dann am Freitag eine Neuentscheidung über die Inhaftierung der 10 Personen treffen.

Bei ihrem zweiten Besuch der Gefangenen in Genua in der letzten Woche hatte Heidi Lippmann (Mitglied des Bundestages, PDS) in einem Gespräch mit Staatsanwalt Pellegrini darauf gedrängt, dass die Haft in Hausarrest umgewandelt wird. Diese Möglichkeit ist, wie erwähnt, in einem Fall gewährt worden.

Von zwei weiteren Personen in Haft hatte eineEnde der letzten Woche ihre zweite Haftprüfung. Ihr wird vorgeworfen Fahrer eines kleinen Busses gewesen zu sein, aus dem herraus die Demonstrierenden mit waffen versorgt worden seien. Das Urteil über die weitere Inhaftierung wird heute erwartet. Die andere Person wurde in ihrer Wohnung festgenommen; ihr wird vorgeworfen, einzelne Materialien besessen zu haben, mit denen sich angeblich ein Explosionskörper bauen ließe.

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