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04.06.2007

Aufhebung des Demoverbots in Heiligendamm erwartet

Berlin/ AP - Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, erwartet, dass das Demonstrationsverbot rund um den G-8-Konferenzort in Heiligendamm aufgehoben wird. Das lasse sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts klar ausmachen, sagte Mahrenholz am Montag im Deutschlandradio Kultur. Demnach dürfe das Ziel der Demonstration «legitimerweise und vom Grundgesetz her der Ort der Veranstaltung sein».

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hatte Ende vergangener Woche einen Beschluss des Schweriner Verwaltungsgerichts aufgehoben, das den G-8-Gegnern Proteste bis auf 200 Meter an den Sicherheitszaun heran zugestanden hatte. Damit folgten die Greifswalder Richter Bedenken der Polizei und schickten einen für Donnerstag geplanten Sternmarsch auf eine sechs Kilometer entfernte Bundesstraße. Die Veranstalter kündigten an, gegen diese Entscheidung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Mahrenholz äußerte zwar Verständnis dafür, dass die Sicherheitslage wie in jedem anderen Land auch bei einem G-8-Gipfel wesentlich größer geworden sei. «Aber die Frage ist, ob diese Sicherheitslage die Demonstrationsfreiheit praktisch zum Erliegen bringen kann», sagte der Jurist. Denn sechs bis acht Kilometer weit entfernt zu demonstrieren sei nicht das gleiche, sondern die Demonstranten müssten nahe am Ort des Geschehens sein.