Informationen zum laufenden 129a-Verfahren gegen Antifazusammenhänge in Berlin und Norddeutschland
Am 13. sowie am 19. Juni durchsuchte das Bundeskriminalamt unter Federführung der Bundesanwaltschaft mit Hilfe der verschiedenen Länderpolizeien mehr als ein Dutzend Wohnungen in Hamburg und Schleswig-Holstein sowie drei Wohnungen in Berlin.Diese Hausdurchsuchungen stellen den vorläufigen Höhepunkt eines Ermittlungsverfahren nach Paragraph 129a (»Bildung einer terroristischen Vereinigung«) gegen politisch aktive AntifaschistInnen und junge Linke aus Bad Oldesloe, Hamburg und Berlin dar.In den vorangegangenen Ermittlungen des schleswig-holsteinischen LKA und des BKA kam das gesamte Instrumentarium, das der Polizei bei „Anti-Terror-Ermittlungen“ zur Verfügung steht, zur Anwendung. Es wurde observiert, teilweise bis in den Urlaub beschattet, Telefone abgehört, der Emailaccount und die Internetnutzung überwacht, Autos verwanzt und mit Peilsender versehen sowie mittels des großen Lauschangriffs auch Privatwohnungen abgehört. Diese Maßnahmen liefen teilweise gegen einzelne Beschuldigte und deren „Kontaktpersonen“ über ein Jahr.
Was war passiert?
Im Februar 2002 ereignete sich ein Brandanschlag auf ein Bundeswehrfahrzeug in dem Dorf Glinde, das in der Nähe der vor den Toren Hamburgs gelegenen Kleinstadt Bad Oldesloe liegt. Im März 2004 gab es Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge in Berlin und eine Rüstungsfirma in Bad Oldesloe. Im März 2006 fand ein Brandanschlag auf eine Rüstungsfirma in Bad Oldesloe statt. Es entstand jeweils Sachschaden. Menschenleben waren zu keiner Zeit gefährdet.Im Juli stieg eine “Ermittlungsgruppe Sudan” des LKA Schleswig-Holstein in das Verfahren ein und wertete den letzten Anschlag als Aktion gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm.Dieses Treffen der politischen Repräsentanten der acht führenden Industriestaaten lässt die verschiedenen deutschen Sicherheitsbehörden wie seit langem nicht mehr sich in Alarmbereitschaft versetzen und in ungezügelten Aktionismus verfallen gegen den fast schon in Vergessenheit geratenen Feind: Die radikale Linke.Eine „terroristische Bedrohung“ wird im Vorfeld des Gipfels an die Wand gemalt und mit einer martialischen Durchsuchungswelle am 9. Mai 2007 in ganz Norddeutschland und Berlin unterstrichen. „Linksextreme“ und „autonome Gewalttäter“ waren nun nach Jahren der öffentlichen Abstinenz als Gefahr wieder von Interesse bei Staatschutzbehörden und den mit ihnen befreundeten Journalisten. Das alte Angstgespenst des „Linksterrorismus“ wurde wieder aus der Gruft hervorgeholt, das im Innere Sicherheitsdiskurs der letzten Jahre durch Neonazis und Islamisten verdrängt worden war.
Die 129a-Ermittlungen in der norddeutschen Provinz laufen an
Die “Ermittlungsgruppe Sudan” des schleswig-holsteinischen LKA prüfte nun, welche Handies in der Tatnacht im Juni 2006 in Bad Oldesloe eingeloggt waren. Sie wurden fündig bei zwei linken AktivistInnen, die in dem Ort lebten und der Polizei aufgrund ihres antifaschistischen Engagements bekannt waren. Bei Ihnen wurde fortan das Telefon abgehört. Zeitgleich kam das Bundesinnenministerium zu dem Schluss, dass das Bekennerschreiben zu dem letzten Brandanschlag in der Region Übereinstimmungen zu den „Selbstbezichtigungsschreiben“, kurz SBS (so das abgebrochene Polizeideutsch) der von anderen Gruppen unterzeichneten Aktionen im Jahr 2004 und 2002 besitzen solle. Zwei weitere AktivistInnen aus der Region und aus Berlin werden den beiden ermittelten Handybesitzern aufgrund „polizeilicher Erkenntnisse” noch zugeschlagen. Fertig war die „terroristische Vereinigung“!
Verdächtig ist von nun an alles
Aus den vier Verdächtigen der herbeiphantasierten „terroristischen Vereinigung“ wird im Laufe des nächsten Jahres bis zu den Hausdurchsuchungen Mitte Juni 2007 eine Gruppe von elf Personen.
Hierbei nahmen die Konstrukte des BKA und der ihnen zuarbeitenden LKAs aus Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein immer abstrusere Formen an. Sie verliefen aber immer nach einem recht ähnlichen Schema: Person X aus der „terroristischen Vereinigung“ kennt Person Y. Person Y ist ebenfalls politisch aktiv und der Polizei bekannt, verkehrte in norddeutschen Antifazusammenhängen und ist vermeintlich konspirativ. Konspirativität ist in der behördlichen Logik schon, wenn nicht über Straftaten und politischen Aktivismus am Telefon gesprochen wurde. Umso unverdächtiger desto verdächtiger bzw. konspirativer und gerissener.Nun kennt Person Y, die über die Bekanntschaft mit Person X in den Kreis der Verdächtigen gerutscht ist aber auch noch Person Z. Person Z ist wiederum auch in linken Strukturen aktiv und führt nach Ansicht der Ermittlungsbehörden ein konspiratives Leben. Und wieder hat das BKA ein neues Mitglied der „terroristischen Vereinigung“ gefunden.
Mehr als widersprüchlich sind die Analysen der Sicherheitsbehörden in ihrem Konstrukt. Einerseits wird dem beschuldigten Personenkreis ihr ständiges “konspiratives Verhalten” am Telefon zur Last gelegt, auf der anderen Seite basiert das ganze Verfahren auf der Unterstellung, einige der Beschuldigten hätten während eines Brandanschlages nicht nur ihre Telefone dabei gehabt, sondern sogar noch mehrfach miteinander telefoniert während der Ausführung der Tat. Eine Logik die nur mit viel behördlicher Gesinnung logisch erscheinen mag.
Diese BKA-Spinnereien führten sogar dazu, dass das antifaschistische Engagement der Verdächtigen Person X, Y und Z, wodurch diese überhaupt erst in das Raster der Polizei gefallen waren, auf einmal nur noch die Tarnung für das eigentliche „terroristische Anliegen“ sein sollte.
Das Karussell der Absurditäten der im Ermittlungseifer festgefahrenen Beamten dreht sich aber noch weiter. Im November 2006 findet eine Aktionskonferenz zum bevorstehenden G8-Gipfel statt. Das ganze Arsenal, das den Ermittlern durch den Paragraphen 129a zur Verfügung steht, wie GPS-Sender, stille SMS und verdeckte Observationen wird angewandt, um zu beobachten, was die vermeintlichen Gipfelgegner an diesem Wochenende machen. Keiner der Verdächtigen nimmt an dieser Konferenz oder an thematisch ähnlichen Aktionen teil. Der Umstand, dass sich keiner der Beschuldigten für die Konferenz interessierte, wurde durch die behördlichen Stalker messerscharf als “demonstratives Fernbleiben” und “auffallend unverdächtiges Verhalten” gewertet. Das angeblich konspirative bzw. eben nicht-politische Verhalten der Beschuldigten wird auf die vermeintliche Planung militanter Aktionen gegen den nahenden G8-Gipfel geschoben. Die Überwachung wird noch weiter intensiviert. Bis zum G8-Gipfel begeht keiner der „Terrorverdächtigen“ eine thematisch verwandte Straftat.
Anstatt die Ermittlungen mit Schamesröte im Gesicht in irgendwelchen Archiven verschwinden zu lassen, schlagen Bundesanwaltschaft, BKA und die örtlichen LKAs vereint zwei Wochen nach dem G8-Treffen in Heiligendamm mit knapp 20 Hausdurchsuchen gegen Wohnungen, Arbeitstellen von Beschuldigten und Zeugen sowie linke Projekte los.
Und wozu das Ganze?
Bevor es an die Ursachenforschung gehen soll, muss noch einmal an die durch ihre andauernde Wiederholung abgedroschen wirkende Feststellung erinnert werden, dass die §§129 und 129a „Schnüffelparagraphen“ sind, denen selten Verurteilungen folgen. Diese von JuristInnen und BürgerrechtlerInnen getroffene Feststellung bleibt weiterhin statistische Wahrheit, wie sich aus einer kleine Anfrage an die Bundesregierung aus dem Jahr 2005 ersehen lässt!Was die Motivationen der Bundesanwaltschaft, des BKA, der verschiedenen LKAs und in diesen Behörden der einzelnen Abteilungen und ihrer Mitarbeiter sind, lässt sich nur erahnen. Ob die für die Maßnahmen verantwortlichen wirklich denken, einer „ganz großen Sache“ vor dem G8-Treffen auf die Schliche gekommen zu sein oder ob einzelne Beamte so ihren Hass auf Linke oder einzelne Aktivisten austoben können, lässt sich nur vermuten. Vielleicht denkt auch ein mancher Staatschüzer hinter dem Schreibtisch, ein paar ermittelte „Terroristen“ könnten ihn/sie auf der Karriereleiter nach oben stoßen oder vielleicht finden die Damen und Herren der Inneren Sicherheit auch nur, dass Autos anzünden kein Mittel ist, die eigentlich hehren Ziele durchzusetzen. Oder alles geschieht nur aufgrund des Kontrollwahns einzelner Behörden, die es nicht ertragen können, dass es Strukturen gibt, in denen sie nicht alles mitbekommen. Oder die Beschuldigten sind teil einer gigantischen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme geworden. Alle diese aufgeführten möglichen Motivationen sind nur mehr oder weniger gut begründete Spekulationen. Denn niemand von uns steckt in den Köpfen der verschiedenen Strafverfolgungsbehörden und ihrer Mitarbeiter, welche sich auch untereinander nicht immer ganz grün sind.
Die Folgen eines 129a Verfahrens
Wenn die behördliche Motivation von außen schon nicht ergründet werden kann, so kann doch viel über die Folgen eines 129a-Verfahrens für die davon Betroffenen gesagt werden.Strukturen und die Privatsphäre der Beschuldigten wurden bis in den letzten Winkel durchleuchtet. Die von der Polizei gewonnenen Erkenntnisse fließen in neue Ermittlungen ein. Die getroffenen AktivistInnen sind gelähmt oder geben resigniert auf. Bürgerliche Existenzen und Karriereambitionen können vernichtet worden sein. Bündnispartner der von Ermittlungen betroffenen gehen eventuell auf Distanz. Beschuldigte und ihre Gruppen kümmern sich nur noch um Solidaritätsarbeit anstatt an gesellschaftlichen Veränderungen zu arbeiten. Die Möglichkeit eines Gefängnisaufenthalts steht im Raum. All diese möglichen Folgen zeigen die Erfahrungen aus den 129 und 129a-Verfahren gegen autonome Antifas, Atomkraftgegner und Linksradikale in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland.
Aus all diesem Irrsinn gibt es nur zwei Forderungen zu ziehen. Weg mit dem Gesinnungsparagraphen 129a und Solidarität mit den Betroffenen!!!
Ein Mittel Solidarität zu üben ist es die Betroffenen finanziell nicht alleine zu lassen.
Spendenkonto: Rote Hilfe e.V.
Kto Nr.: 191 100 462
BLZ.: 440 100 46
Postbank Dortmund
Stichwort: Razzien 2007
Soligruppe Berlin im Oktober 2007 http://soligruppe.blogsport.de/
[http://de.indymedia.org/2007/10/197600.shtml9
Source: www.indymedia.de