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2007-06-15

Zwei Personen befinden sich noch in U-Haft

103 G8-Gegner in Gefängnissen festgehalten

Während des G8-Gipfels sind insgesamt 103 Gipfelkritiker in den Gefängnissen Bützow und Waldeck festgehalten worden. Zwei Personen befinden sich noch in U-Haft.

Schwerin (dpa) Im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm sind insgesamt 103 Gipfelkritiker in den Gefängnissen Bützow (Kreis Güstrow) und Waldeck bei Rostock festgehalten worden. Unter den 90 Männern und 13 Frauen im Alter zwischen 16 und 41 Jahren seien 41 Ausländer (40 Prozent) gewesen, sagte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) heute in Schwerin. Die extra freigeräumten Haftplätze seien alle belegt gewesen. Bis auf zwei Personen, die sich wegen laufender Strafverfahren noch in Untersuchungshaft befänden, seien alle Inhaftierten nach Ende des Gipfels wieder freigelassen worden.

Im Ostseebad Heiligendamm waren vom 6. bis 8. Juni die Staats- und Regierungschefs der sieben führenden Industrienationen und Russlands zusammengekommen.

Die Ministerin dankte den Justizbediensteten für die Einsatzbereitschaft. Sie hätten ihre Aufgaben „mit viel Engagement und Professionalität gemeistert“, sagte Kuder.

Die wieder freigelassenen Gipfelgegner waren nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns in Gewahrsam genommen worden. Nach diesem Gesetz, das eine Gefangennahme bis zu zehn Tagen zur Gefahrenabwehr erlaubt, waren laut Polizeiangaben insgesamt 1057 Menschen festgesetzt worden. Der weitaus größte Teil kam in die provisorisch eingerichteten Gefangenensammelstellen. Nach dem Gesetz sollen die in Gewahrsam genommenen Personen nicht zusammen mit normalen Straf- oder Untersuchungsgefangenen festgehalten werden. Der Republikanische Anwälteverein (RAV), der die Anti-G8-Proteste unterstützt hatte, kritisierte, bis zu 95 Prozent der In-Gewahrsam- Nahmen seien unrechtmäßig gewesen.

Bei den zwei noch in U-Haft befindlichen G8-Gegnern handele es sich um einen Deutschen und einen Niederländer, gegen die Verfahren wegen der Ausschreitungen von Rostock liefen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Ein weiterer Deutscher sei noch im Zusammenhang mit den verbotenen Kundgebungen vom 2. Juni in Schwerin in Haft. An dem Tag hatte die rechtsextreme NPD gegen den G8-Gipfel in der Landeshauptstadt demonstrieren wollen. Dies und mehrere Gegenkundgebungen waren verboten worden.

Wegen der Krawalle in Rostock wurden den Angaben zufolge insgesamt acht Demonstranten in beschleunigten Verfahren verurteilt. Zwei von ihnen erhielten Bewährungsstrafen, und ihre Urteile sind rechtskräftig. Die übrigen sechs Demonstranten wurde zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt, wogegen sie Rechtsmittel eingelegten.

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