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2008-10-01

Doppeleinstellung in Sachen §129

Die beiden mit den bundesweiten Durchsuchungen am 9. Mai 2007 bekannt gewordene §129a-Verfahren (Bildung einer terroristischen Vereinigung) sind am 22. und 24. September 2008 eingestellt worden.

Heute haben die Betroffenen in zwei Presseerklärungen die Einstellung veröffentlicht und bewertet. In beiden Presseerklärungen solidarisieren sich die Betroffenen mit den drei Angeklagten Axel, Oliver und Florian in Berlin und weisen einmal mehr darauf hin, dass viele Betroffen und alle gemeint sind.

Berlin

„Das Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde am 22.9.2008 eingestellt, weil der Anfangsverdacht nicht erhärtet werden konnte. Der Anfangsverdacht, das waren die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes.
Für das aktuelle Gerichtsverfahren kann das nur bedeuten: Der Verfassungsschutz hat vor dem Kammergericht nichts zu suchen.
Die Bundesanwaltschaft hat bei der Verfolgung der linken Szene Rechtsbrüche begangen und musste Niederlagen hinnehmen. Sie steht unter Druck, zumindest ein Urteil gegen linke Aktivisten wegen eines Organisationsdelikts zu erzielen. Dazu ist die Anklagevertretung bereit, auf unüberprüfbare Berichte bezahlter Geheimdienstspitzel zurückzugreifen.“ heisst es hierzu von den betroffenen Mitgliedern der Initiative Libertad!, denen Mitglidschaft in der militanten gruppe (mg) vorgeworfen wurde.

„Solidarische Grüße an Axel, Florian und Oliver. Sie stehen zur Zeit mit der Anklage §129 STGB (kriminelle Vereinigung) – Mitgliedschaft in der mg (militante gruppe) – und versuchter Brandstiftung gegen Militärfahrzeuge in Berlin vor Gericht. Wegen Widerstand, der das Ziel hat, die Gewalt des Krieges, die Kriegswirtschaft, sowie das Militär anzugreifen, um eine Situation der Besatzung, der Ermordung von Zivilist_innen und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen zu unterbinden.“ schreiben einige Betroffene des §129(a)-Verfahrens, denen Mitgliedschaft in einer „militanten Kampagne“ vorgeworfen wurde.

Beide Presseerklärungen gehen darüber hinaus auf die Repression während der Ermittlungen ein:

„Kein anderer Paragraf eröffnet dem Staatsschutz so viele Möglichkeiten an Überwachung und Ausforschung wie der § 129a oder b. Im Rahmen der aktuellen Verfahren hat er über einen langen Zeitraum seine ganzen technischen Möglichkeiten ausgeschöpft. Flächendeckende Observationen, Telefonüberwachung, e-Mail Überwachung, Postüberwachung, Filmaufnahmen, Peilsender, Rasterfahndung, Einsatz verdeckter Ermittler, Verwertung geheimdienstlich erlangter Informationen (nach dem G10-Gesetz), Aufhebung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, akustische Raumüberwachung, großer Lauschangriff usw.
Diese Überwachungsmaßnahmen haben weit mehr Leute getroffen als die unmittelbar Beschuldigten.“ berichten einige Betroffene.

„Seit dem 16.7.2001 hat das Bundeskriminalamt sieben Jahre lang gegen uns ermittelt: Unsere Wohnungen und Arbeitsstellen wurden Tag und Nacht gefilmt, unsere Telefone abgehört, unsere Autos verwanzt und mit Peilsendern versehen. Alle Banktransaktionen wurden kontrolliert. Wir wurden auf Schritt und Tritt von Zivilpolizisten verfolgt. Schließlich wurden unsere Wohnungen und Arbeitsstellen durchsucht, unsere Computer, Tagebücher, Fingerabdrücke und DNA analysiert.“ berichten die drei Betroffenen von Libertad.

Aber: „Der Stein, den sie gegen uns erhoben haben ist auf ihre eigenen Füße gefallen. Sorgen wir dafür, dass das so weitergeht.“ bilanzieren einige Betroffene und machen damit klar, dass sie sich nicht klein machen lassen.

Source: http://de.indymedia.org/2008/10/228421.shtml