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08.06.2008

BKA durfte Post nicht kontrollieren

Im Zusammenhang mit der Überprüfung von Post an Berliner Tageszeitungen nach Bekennerschreiben der "militanten gruppe" (mg) hat Generalbundesanwältin Monika Harms erneut eine Niederlage einstecken müssen.

Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" am Samstag vorab berichtete, rügte jetzt ein BGH-Beschluss, dass die Kontrolle von Briefen nicht von Polizeibeamten, sondern von Mitarbeitern der Post hätte vorgenommen werden müssen.

Es müsse sichergestellt werden, dass Ermittler nicht wüssten, wer in Briefkontakt mit den Medien stehe, entschieden die Richter dem Blatt zufolge.

Bild: Geruchsproben

Denn aus nachfolgenden Presseveröffentlichungen könnten etwa Rückschlüsse auf Informationsquellen gezogen werden.

Im Mai vergangenen Jahres hatten Mitarbeiter des Bundeskriminalamts (BKA) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in einem Briefverteilzentrum zahlreiche Postsendungen kontrolliert, die an die "Berliner Zeitung", die «Berliner Morgenpost», die "B.Z." und den "Tagesspiegel" gerichtet war. Dabei wurden Bekennerschreiben der "militanten gruppe" (mg) gesucht, der mehrere Brandanschläge vor allem in Berlin und Brandenburg zur Last gelegt werden. Zwei Briefe wurden beschlagnahmt.(ddp)

Source: ddp