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Bezugsgruppenreader Teil 1 (Februar 2007)

Bezugsgruppenreader Teil 2 (Mai 2007)

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2007-05-30

Kleiner Antirepressions-Ratgeber für „Queers against G8“

Wir, arap, sind eine Antirepressionsgruppe aus Berlin mit dem Arbeitsschwerpunkt Transgender und Knast/Polizei. Wir wollen den polizeilichen und justizbehördlichen Umgang mit Transgender verändern und verbessern, Diskriminierung und Gewalt seitens dieser Behörden, egal in welcher Form, thematisieren und skandalisieren, und dafür kämpfen, dass Transgender nicht länger willkürlichen und rechtlosen Situationen mit Polizei und Justiz ausgeliefert sind.

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Vor der Demonstration/Aktion

  • Ausweis/Pass/Visum/Aufenthaltspapiere mitnehmen.
  • Krankenkassenkarte und 10 Euro Praxisgebühr (allerdings muss in Notaufnahmen und bei Notfällen auch ohne 10 E behandelt werden) dabeihaben.
  • Nimm eine Wasserflasche mit ( zum Ausspülen der Augen und zum Trinken ).
  • Notiere dir die EA – Nummer für Rostock/ Heiligendamm: 038204 – 768111 am besten schreibst du sie dir auf den Arm. So hast du sie bei dir, auch wenn dir bei einer Verhaftung deine Sachen abgenommen werden. Checkt vor der Aktion/Demo, ob die Nummer noch aktuell ist!
  • Falls du dein Handy unbedingt mitnehmen musst, lösche vorher alle Adressbücher und andere Speicher (Fotos etc ) Denkt daran das, wenn du dein Handy mit auf Aktionen nimmst, die Bullen ein Bewegungsprofil von deinem Handy erstellen können. Dieses kann dazu dienen, deine Anwesenheit an bestimmten Orten zu beweisen.
  • Räume aus deinen Hosen, Röcken, Rucksäcken alle nicht benötigten Sachen aus – keine Adressbücher,Terminkalender, etc auf Aktionen und Demonstrationen.
  • Keine Kontaktlinsen, Fettcremes und Makeup auf Fettbasis (dort lagern sich Reizgase ab)
  • Zur Information: Gegenstände zum Selbstschutz wie z.B. Helme, Armschutz, etc, sind in Deutschland verboten. Richte dich also darauf ein.
  • Ebenso ist Vermummung verboten. Ob jetzt aber eine Clownsmaske oder Basekap mit Brille Vermummung darstellt, hängt oft von der Situation vor Ort, der Stimmung des Einsatzleiters ab.

Demonstration und Aktionen

Bildet eine kleinere Bezugsgruppe, mit der ihr zur Demonstration geht. Sinnvoll ist, wenn sich in Bezugsgruppen nach Möglichkeit dann noch mal jeweils zwei enger aufeinander beziehen. Mensch verliert eine Person weniger schnell aus dem Auge, und so ist gesichert, dass in der Hektik niemand übersehen wird. Gebt Euch als Bezugsgruppe einen Rufnamen, um sich in der Demonstration wiederzufinden. Wichtig: Bezugsgruppen sollten die Realnamen voneinander wissen um diese bei Verhaftungen melden zu können. Spitznamen werden den EA bei der Suche nach eurer/m Freund/in nicht viel weiterhelfen.

Macht vorher einen Treffpunkt für den Fall aus, dass die Demo angegriffen wird und sich alles zerstreut. Fehlen Leute beim Treffpunkt, bleibt erstmal ruhig und wartet ab. Oft brauchen Leute länger, grad wenn es Stress gibt. Versucht auf der Demo geschlossen zu bleiben. Wenn viele sich unterhaken (Ketten bilden), fällt es den Bullen schwerer, einzelne rauszugreifen. Bei Bullenangriffen ist Rennen meistens nicht die beste Strategie, zumal dies oft auf Kosten der langsameren geht. Versucht erst möglichst panikfrei die Lage zu checken und euch dann, wenn möglich geschlossen und ruhig zurückzuziehen. Sollte alles nichts nutzen und ihr müsst rennen, kommen hier die 2er Bezugsgruppen zum Nutzen. Achtet aufeinander, zieht euch notfalls gegenseitig weiter, und lasst NIEMANDEN zurück ,weil eine/r zu panisch und/oder die/der andere langsamer ist.

Wenn ihr Leute beim EA meldet: Name, Adresse, Geburtsdatum, und die Information wo die Person verhaftet wurde. That’s it. Sollten beim EA gemeldete Menschen wieder auftauchen, ist es WICHTIG, diese wieder beim EA abzumelden!!!Dass die Leute nicht am selben Tag herauskommen, davon müsst ihr ausgehen.

Macht keine Photos von Leuten auf Demonstrationen und Aktionen. Respektiert das Recht am eigenen Bild und seid Euch bewusst das eure Photos auch in falsche Hände kommen können.

Platzverweis

Ein sehr exzessiv genutztes Mittel der Bullen sind Platzverweise. Damit kann Menschen der Zugang zu bestimmten öffentlichen oder privaten Orten untersagt werden. Die Platzverweise sind zeitlich begrenzt ( in Mecklenburg z.Z. 10 Wochen).
Für welchen Bereich der Verweis gilt, wird von den Bullen vor Ort bestimmt. Da Platzverweise immer nur mündlich sind, können die Bullen diese in ihrem Sinne auslegen.

Verhaftung

Verlange den Grund für die Festnahme!
Das musst du angeben : Name, Vorname, Meldeadresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit
Nicht mehr! Keine weiteren Aussagen!

Du hast ein recht auf zwei erfolgreiche Telefonate. Diese musst du oft erst erstreiten.
Melde dich als erstes beim EA. Gib hier deinen Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Gewahrsamsadresse, Tatvorwurf an. Nicht mehr! Keine weiteren Aussagen! Melde, wenn möglich, andere Leute von denen du weißt, dass sie einsitzen.

ED-Behandlung (erkennungsdienstliche Behandlung)

Diese besteht mindestens aus Fotos und Finger- und Handabdrücken. Zusätzlich können Körpermerkmale, Gewicht, Fremdsprachen, Dialekte, etc, aufgenommen werden. Bei Fragen wie „Welche Fremdpsrachen sprichst du?“ muss natürlich nicht geantwortet werden und schon gar nicht ehrlich. Lege Widerspruch dagegen ein. Verhindern tust du die ED-Behandlung allerdings nicht damit. Keiner freiwilligen Entnahme einer DNA-Probe zustimmen!!!Eine DNA-Entnahme muss richterlich angeordnet sein, ansonsten gibt es keinen Zwang für dich DNAProben abzugeben.

Unterbindungsgewahrsam

Unterbindungsgewahrsam ist eine präventative Maßnahme, um eine angebliche „gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ abzuwehren. Dies kann (muss nicht) in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 10 Tage lang sein. Bei z.B. Nichtbefolgung eines Platzverweises ist eine Ingewahrsamnahme möglich.
Der fortdauernde Unterbindungsgewahrsam muss von einem/r RichterIn angeordnet sein, anderenfalls muss spätestens am „Ende des Tages nach der Übernahme in den Gewahrsam“ (also spätestens nach 48 Stunden)die Entlassung erfolgen. Für den Unterbindungsgewahrsam über 48 Stunden hinaus, müsst ihr einer/m RichterIn vorgeführt (nicht mit der/m HaftrichterIn verwechseln!) werden. Falls dies nicht geschieht, besteht auf die Entlassung! Fordert die Übersetzung der Anhörung in eure Sprache.
Auch der gerichtlich angeordnete Gewahrsam (ebenso wie ein Platzverweis) ist nach Polizeirecht theoretisch nur so lange zulässig, wie der „Grund“ des Gewahrsams fortbesteht. Fällt dieser weg (z.B. Ende des G8) müssen die Leute entlassen werden.

Schnellverfahren

Im deutschen Strafrecht gibt es die Möglichkeit, Menschen in einem so genannten beschleunigten Verfahren abzuurteilen. Danach können Menschen direkt nach der Festnahme dem Gericht vorgeführt und verurteilt werden. Die Voraussetzungen sind, dass die Sachlage „einfach“ und die Beweislage „klar“ ist. Aussage verweigern! Viele Schnellverfahren können auch dadurch stattfinden, weil durch eine Aussage die Beweislage „einfach“ wird. Deswegen Klappe halten!
Im Schnellverfahren dürfen nur Straftaten behandelt werden, für die höchstens 1 Jahr Knast vorgesehen ist. Ist eine Strafe von mind. 6 Monaten zu erwarten, muss ein Verteidiger gestellt werden. Die meisten Freiheitsstrafen werden auf Bewährung ausgesetzt.
Bei Personen unter 21 Jahren darf das Schnellverfahren nicht angewandt werden. (daran müssen einige StaatsanwältInnen erinnert werden).

Prinzipiell gilt:

Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention hast du das Recht auf ein Gerichtsverfahren in deiner Sprache, es muss also ein Dolmetscher gestellt werden. Bestehe vehement darauf !!

Bestehe auch hier auf dein Recht eine/n AnwältIn einschalten zu können. Ruf den EA oder eine AnwältIn an. Gib hier Namen,Tatvorwurf an und wann das Schnellverfahren stattfinden soll. Ein Schnellverfahren kann relativ schnell durchgeführt werden (innerhalb der ersten 48 Stunden), längstens dürfen sie dich jedoch eine Woche festhalten um dich deinem Schnellverfahren zuzuführen.
Dafür kommst du in die „Hauptverhandlungshaft“ über die ein/e RichterIn zu entscheiden hat. Dieser/m wirst du auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorgeführt. Falls noch nicht geschehen bestehe weiter auf deinen Anruf beim EA bzw. AnwältIn.

In einem Schnellverfahren – keine Aussagen!

Du musst bedenken, das du in einem Schnellverfahren in vielen deiner Rechte eingeschränkt bist, du total unter Stress stehst,keine Möglichkeiten zur Prozessvorbereitung hast und im schlimmsten Falle keine AnwältIn an deiner Seite hast. Beachte daher :keine Aussagen, keine Mitarbeit im Schnellverfahren. Verweigere jegliche Kooperation, verweise auf deine Aussageverweigerung und verlange eine AnwältIN.

Wenn du ohne AnwältIn vor der/m SchnellrichterIn stehst protestiere gegen das Schnellverfahren. Bestehe darauf das dein Protest und die gesamte Verhandlung schriftlich protokolliert wird, sonst wird es später schwierig in Berufung zu gehen.

Selbst wenn das Schnellverfahren durchgeführt wird , kommst du in den meisten Fällen (Geldstrafen oder Bewährung) danach aus dem Knast. Nach dem Urteil hast du eine Woche Zeit Berufung gegen das Urteil einzulegen, und dann einen Berufungsprozess zu führen in dem du und deine AnwältIn vorbereitet sind.

Also merke dir : in einem Schnellverfahren keine Aussagen – nix! So schwer es in dem Moment auch fallen mag – es ist der sicherste Weg!

Abschiebungen

Bereits angekündigt ist, das Menschen aus anderen Ländern, die festgenommen werden, eine Zahlung machen sollen, die als „Sicherheitsleistung“ bezeichnet wird und die zwischen 150 und 1.200 euro betragen soll. Das Geld sei Vorschuss für Verwahrungskosten und zu erwartende finanzielle Strafen.
Betroffen werden hiervon Menschen sein, die Anzeigen wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Widerstand bei der Festnahme bekommen.
Für die Ausweisung aus Deutschland braucht es zum einen eine rechtskräftige Verurteilung und zum anderen eine Freiheitstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Ausweisung ist ein Verwaltungsakt, gegen den die Möglichkeit besteht mit einer AnwältIn vorzugehen. Die Abschiebung selbst ist nur das Zwangsmittel, um einen Aufenthalt zu beenden, und steht am Schluss.

Lediglich bei dem Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs kann ohne Verurteilung eine kurzfristige Abschiebung erfolgen. Menschen ohne legalen Aufenthalt sind von sofortiger Abschiebung bedroht. In so einer Situation ist es wichtig sofort eine AnwältIn einzuschalten. Wesentlich wahrscheinlicher als die oben beschriebene Ausweisung/Abschiebung wird beim G8 wohl sein, dass Leute aus anderen Ländern im Anschluss des Gewahrsams an die Grenzen „verbracht“ werden, wie dies bei vergangenen Grossprotesten wie ZB Kopenhagen dieses Jahr passierte.
Wer seine Meldeadresse in Deutschland, hat bleibt auch erstmal in Deutschland. Gemäß dem Wiener Konsularübereinkommen haben Nicht-EU-AusländerInnen ein Anrecht auf Benachrichtigung ihrer Botschaft; wird der Gebrauch dieses Rechts verweigert, ist die Handlung der Polizei und Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts rechtswidrig.

HaftrichterIn

Wenn die Beweislage unklar und/oder die Staatsanwaltschaft vorhat einen höhere Strafe als einem Jahr zu fordern, kommst du vor den/die Haftrichter/in. Diese überprüft ausschließlich ob du erst mal im Knast bleibst (Untersuchungshaft) und nicht den Tatvorwurf als solches (dieser wird erst später verhandelt). Also gilt auch hier keine Aussagen zum Tatvorwurf. Haftgründe können sein : Fluchtgefahr (kein fester Wohnsitz in der BRD, arbeitslos, fehlende soziale Bindungen) Verdunkelungsgefahr ( Beweismittelmanipulation, Mitangeklagte oder Zeugenbeeinflussung) Wiederholungsgefahr Wenn du bis zur Vorführung noch nicht telefonieren durftest, gib dies beim Haftrichter an und fordere das Telefonat nun führen zu können. Du hast ein Recht darauf.
Ruf den EA oder eine AnwältIn an. Gibst du an, das deine AnwältIn auf dem Weg ist, muss der/die HaftrichterIn warten mit der Anhörung. Solltest du doch ohne AnwältIn vor einem/r HaftrichterIn stehen, ist es sehr wichtig dass du die nächste Haftprüfung beantragst. Diese wird dann in 14 Tagen stattfinden.
Auch hier hast du das Recht auf eine Übersetzung der Verhandlung in deine Sprache.

Oft werden Haftbefehle mit Meldeauflagen ausgesetzt. Das heißt du kommst aus dem Knast musst dich aber z.B. zweimal die Woche an deinem Wohnort bei der Polizei melden.

Prinzipiell gilt für alle Situationen wie zb ED-Behandlung, Protokolle, Entlassungspapiere:Nichts unterschreiben. Du wirst auch ohne eine Unterschrift unter die ganzen Papiere entlassen, egal was die Bullen erzählen.

Das einzige, was du unterschreiben solltest, ist die Vollmacht deiner AnwältIn.

Noch etwas zu Aussagen

Du hast in Deutschland das Recht die Aussage zu verweigern. Daraus dürfen dir keine Nachteile vor Gericht entstehen. Auf jeden Fall sollte für dich gelten, vor den Bullen KEINERLEI AUSSAGE zu machen. „Ich verweigere die Aussage“, nichts anderes solltest du den Bullen als Antwort geben, scheißegal, ob du denkst, du hättest ja gar nichts getan. Unserer Meinung nach ist eine Aussage bei den Bullen nicht der richtige Ort und immer gefährlich, aber solltest du trotzdem eine Aussage machen wollen, warte unbedingt auf eine AnwältIn.
Diese kann überblicken, welche Anzeigen auf dich zukommen können mit, welchen Folgen und ob eine Aussage wirklich nötig ist. Du musst bei Aussagen immer daran denken, das du auch immer deine Mitmenschen ZB deine Reisegruppe oder MitdemonstrantInnen belasten kannst. Und wer will das schon.(Solltest du bei einer AnwältIn das Gefühl haben, sie handelt nicht in deinem Interesse, versuch diese/n zu wechseln. Verlange dafür bei den Bullen ein erneutes Telefonat. Ruf beim EA an und schildere die Situation.)
Glaub nicht, dass du die Bullen überlisten kannst. Realistisch gesehen, bist du nach einer Verhaftung klar im Nachteil. Du kennst die Vorwürfe gegen dich nicht, du hast vielleicht bei der Verhaftung Gewalt erlebt und wirst durch Verhaftung und Gewahrsam künstlich in einen für dich ungewöhnlichen psychischen und körperlichen Stress versetzt. Eine objektive und strategisch richtige Beurteilung deiner Lage dürfte dir schwerfallen.

*Also beherzige unseren Rat : keine Aussagen und Ruhe bewahren.

  • Zu deinem und zum Schutz deiner Mitmenschen.

Verhalten in der Zelle

Solltest du in einer Sammelzelle landen, schaut auf einander. Helft einander, wenn es einer/m nicht gut geht. Versucht als Gruppe aufzutreten. Organisiert Essen und Trinken, meistens wird das nur auf Aufforderung gegeben. Gerade Trinken ist lebenswichtig und der regelmäßige Zugang zu Tee und Wasser sollte erkämpft werden. Auch Decken müssen eventuell erstritten werden. Überlegt zusammen,wie ihr eure Bedürfnisse erfüllt bekommt und vielleicht auch noch ein wenig Spaß haben könnt. Redet darüber wie ihr mit ED-Behandlungen, Aussagen, Ängsten umgehen wollt. Gebt euch gegenseitig Kraft, nehmt euch ernst, so steht ihr alles besser durch.

Keine Details über Demonstrationen und Aktionen ausplaudern!

In einer Einzelzelle ist es ähnlich, nur verdammt mehr alleine. Versuch die Ruhe zu bewahren. Schlafen ist eine gute Möglichkeit um die Zeit totzuschlagen und Kraft zu tanken.
Die Zeit rumzukriegen wird, je länger der Gewahrsam dauert, immer wichtiger und schwieriger, und alleine ungleich härter. Bleib ruhig, es ist eh nicht mehr zu ändern. Überlege dir Spiele die du im Kopf spielen kannst,versuch dich geistig abzulenken und dich durch den Gewahrsam nicht verrückt machen zu lassen. Wenn du Zugriff auf eine AnwältIn hast ,und du von einer/m FreundIn weißt, die vielleicht mit dir in dem selben Knast sitzt, kannst du versuchen, eine Zusammenlegung über die AnwältIn zu beantragen. Dies muss nicht erfolgreich sein, kann aber. Und ein Versuch ist es allemal wert.

Transgender

In Deutschland wird nach dem Personenstand entschieden, ob du in einen Männerbzw Frauengewahrsam oder – knast kommst.Es gilt das Trennungsgebot in Deutschland. Sammelzellen werden demnach meistens geschlechtlich getrennt sein.Es sollen in Heiligendamm auch Turnhallen als Verwahrungsorte eingesetzt werden. Diese sind unserer Erfahrung nach nicht geschlechtlich getrennt, bzw Art der Abtrennungen und die chaotische Situation in einer Halle erlauben das Unterwandern der Aufteilung. Solltest du in Untersuchungshaft kommen, wirst du so oder so in einer Einzelzelle untergebracht, allerdings dann in einer Männer- bzw Frauenanstalt.Es gibt bis jetzt in Deutschland keinen uns bekannten Fall, in dem jemand unabhängig von seinem Personenstand in einen Knast oder Gewahrsam seines/ihres Wahlgeschlechts gekommen ist.

Körperliche Durchsuchungen

Körperliche Durchsuchungen können zur Sicherung von Sachgegenständen, zum Schutz des Polizeibeamten oder der zu durchsuchenden Person stattfinden. Das heißt es kann eigentlich immer durchsucht werden. Bei einer Verhaftung ist zu 100prozent mit einer körperlichen Durchsuchung zu rechnen. Durchsucht werden Körper, Kleidung und mit getragene Sachen wie zB Taschen. Körperliche Durchsuchungen müssen vom selben („Pass“)Geschlecht wie das der zu durchsuchenden Person durchgeführt werden.
Rucksäcke und körperliches Abtasten bzw . Überprüfen des Inhaltes der Kleidungsstücke werden oft in sogenannten Vorkontrollen durchgeführt. Auch hier gilt, jede/r wird vom „Pass-Geschlecht“ durchsucht. Sobald Kleidungsstücke ausgezogen werden müssen, muss ein sichtgeschützter Raum aufgesucht werden. In diesem Raum dürfen sich auch wieder nur Polizeibeamte des einen Geschlechts befinden. Einen Unterschied gibt es hier nur bei ÄrztInnen. Dort gibt es das Trennungsgebot nicht.
Wenn ihr zu Demos und Aktionen geht ,sprecht vorher über Vorkontrollen oder eventuelle Haftsituationen und wie ihr damit umgehen wollt. Es gibt in Deutschland keine polizeiinternen Richtlinien die Polizeibeamten einen respektvollen Umgang mit Transgender nahebringen und auf die ihr euch beziehen könntet.

Ihr müsst als Gruppe entscheiden welchen Umgang ihr wählt. Ob ihr solange nervt und nach einer transsexuellen PolizeibeamtIn fragt, bis sie einzelne ohne Kontrolle durchlassen oder, wider Erwarten, eine transsexuelle PolizeibeamtIn zur Verfügung steht, ob ihr höflich aber bestimmt die Bullen über eure Transgeschlechtlichkeit informiert und fordert von dem Geschlecht, durchsucht zu werden, welches ihr wählt, oder, ob ihr um Stress zu vermeiden, die Sache durchsteht, wie sie halt passiert, liegt an euch und den Grenzen jeder/s einzelnen unter euch. Bei Vorkontrollen ohne Ausweis- oder Passkontrolle werden die Bullen nach Augenschein gehen. Dieses kann einigen Transgender Möglichkeiten bieten anderen nicht.

Wichtig ist, dass ihr vorher als Gruppe darüber sprecht wo bei/m einzelnen die Grenzen des zumutbaren liegen und wie ihr euch gegenseitig unterstützen könnt. Wenn du alleine als Transgender einer körperlichen Durchsuchung gegenüberstehst, kannst du natürlich auch hier verschiedene Strategien anwenden. Du bist halt nur ganz alleine. Zum Teil ist ein höfliches aber bestimmtes Informieren und ein gleichzeitiges Einfordern einer dir angemessenen Behandlung durchaus von Erfolg bestimmt.
Schätze deine Grenzen realistisch ein.
Natürlich ist es auch gut, gegen alles zu rebellieren und immer stark gegen jeden Kompromiss zu sein. Unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass jeder und jede für sich selbst ihre/seine Strategien finden muss, wie mit krass unangenehmen und grenzverletzenden Situationen wie Verhaftungen und Durchsuchungen umgegangen werden kann.
Sind die einen eher laut, kann für die anderen der leise Weg besser und sicherer sein. Will die eine den konfrontativen Weg, will die andere zB die Durchsuchung (Vorkontrolle) eher meiden. Wichtig ist und bleibt bei allem, dass wenn möglich, vorher über Ängste und Grenzen geredet wird und auch jeder/m dieser Raum eingeräumt wird. Rummackern und Überschätzen der eigenen Ressourcen hilft niemanden und setzt zusätzlich andere unter Druck. Da es keinen polizeioffiziellen Umgang mit Transgender gibt, müsst ihr als Gruppe, Organisation und FreundInnen Strategien zum Umgang überlegen und euch gegenseitig und mit Respekt die Kraft und den Mut geben, Verhaftungen und Durchsuchungen zu durchstehen.

Eine Nachbereitung von Situationen ist eine wichtige Gelegenheit, um eure Erfahrungen und Erlebnisse auch kollektiv zu verarbeiten und aus „Fehlern“ zu lernen. Nehmt euch die Zeit und den Raum, euch zuzuhören, egal welche Aktionen wichtiger scheinen.
Es gibt übrigens auch keine polizeiinternen Richtlinien zum respektvollen Umgang mit nichtdeutschen Menschen und/oder people of color. Es ist wichtig davon auszugehen, das die von Euch ,die nichtdeutsch und/oder nicht weiß sind, es nochmal schwerer mit den deutschen Bullen haben werden als die anderen. Die Bullen sind so rassistisch wie der Großteil Deutschlands. Geht davon aus das die Bullen deutsch mit euch reden. Selbst wenn sie Englisch können sind sie meist nicht gewillt dies einzusetzen.

Begreift als Queers, auch als Verantwortungstragende, das eure MitkämpferInnen, vielleicht in anderer Hinsicht verletzbar und angreifbar sind. Ob dies nun die Staatsangehörigkeit, Hautfarbe,das Geschlecht oder Menschen betrifft, die geistig und körperlich anders herausgefordert sind. Es bestehen nunmal Unterschiede zwischen z.B. einer Lesbe und einer/m Transgender, zwischen Menschen mit deutschen oder türkischen Pass oder Leuten die der deutschen Sprache mächtig und denen die kein deutsch sprechen. Thematisiert diese zusätzliche Angreifbarkeiten und seid solidarisch im Umgang.

In eigener Sache

Wir, arap, sind eine Antirepressionsgruppe aus Berlin mit dem Arbeitsschwerpunkt Transgender und Knast/Polizei. Wir wollen den polizeilichen und justizbehördlichen Umgang mit Transgender verändern und verbessern, Diskriminierung und Gewalt seitens dieser Behörden, egal in welcher Form, thematisieren und skandalisieren, und dafür kämpfen, dass Transgender nicht länger willkürlichen und rechtlosen Situationen mit Polizei und Justiz ausgeliefert sind. Dafür versuchen wir im Moment Erfahrungsberichte von Crossdressern, Transgender und Transsexuellen zu sammeln. Ziel ist eine möglichst detaillierte Dokumentation, wo Vorfälle endlich gesammelt werden und nicht in der Oral-History verschwinden. Auch kann und soll diese Sammlung dazu dienen, Veränderungsbedarf punktierter ausmachen zu können und belegte Grundlage für Kampagnen gegen Diskriminierung und Gewalt seitens der Sicherheitsorgane gegen Transgender sein.
Weiterhin wenden wir uns, wie ihr oben sehen könnt, der praktischen Antirepressionsarbeit zu. Wir thematisieren Repression und informieren über „Erste-Hilfe-Recht“ bei Verhaftungen und Demonstrationen. Weiterhin beteiligen wir uns an linken Demonstrationsbündnissen gegen Knäste und Zwangsanstalten und setzen uns mit der Idee der Abschaffung von Knästen auseinander.
Innerhalb unseres Arbeitsschwerpunktes „Transgender und Knast“ versuchen wir, das praktische Antirepressions-Einmaleins z.B. bei Verhaftungen auch in die TransInterQueerszene zu tragen und zusätzlich zu schauen, welche besonderen Angreifbarkeiten es in Bezug auf Transgender gibt, um diese dann innerhalb der Szene zu thematisieren.

Ziel ist dabei eine kollektivere Auseinandersetzung mit Unsicherheiten, Ängsten, oder Gewalterfahrungen in Bezug auf Knast und Polizei, die auch die TransInterQueerszene selbst in die Verantwortung nehmen will. Falls du im Rahmen des G8 Erfahrungen mit den Bullen oder Knast sammelst, kannst du dir gerne überlegen ob du bereit wärst uns diese ,aus oben genannten Gründen,mitzuteilen. Uns interessieren dabei sowohl negative wie auch positive Konfrontationen.
Wir wären über Deine Unterstützung sehr dankbar.
Du (anonym oder persönlich) kannst mit uns über unsere EMAIL in Kontakt treten.

*Schick uns bitte NICHT einfach dein Gedächtnisprotokoll.

  • Trete bitte vorerst unverbindlich mit uns per Email in Kontakt.

Wir bevorzugen aus Sicherheitsgründen eine verschlüsselte (GnuPG(PGP)) Kommunikation, anderenfalls sollten wir per Mail klären, wie ein möglichst sicheres Kommunizieren möglich ist.
Dieser umständliche Weg ist leider nötig um so die Datensicherheit sicherzustellen.
Wir als Gruppe behandeln selbstverständlich alles vertraulich.
Falls dir was unklar ist schreib uns einfach, oder check unsere Website in dem ein wenig ausführlicher unser Anliegen erklärt wird. Weitere Fragen und Details können wir dann gern per Mail oder in Berlin auch persönlich klären.

Soweit erst einmal von uns.

Wir wünschen ne heiße Zeit beim AntiG8-Queerbarrio!
Passt auf euch auf! Und viel Erfolg !
Gruß und Kuss „against repression – against prison“

Kontakt: a.r.a.p@web.de
www.arap.so36.net (dort findet ihr unseren GnuPG-Schlüssel)

Für tiefer gehende Kenntnisse über G8 und Antirepression checkt die untenaufgeführte Website. Dort sind viele Sachen noch ausführlicher besprochen.
Viele Texte sind sowohl in deutsch als auch englisch. Die wichtigsten Grundinformationen gibt es dort ausserdem in greek, castellano, arabic, italiano, türkce . Weiterhin findet ihr dort Informationen zu dem Umgang mit Traumatisierungen aufgrund staatlicher Gewalt.

http://gipfelsoli.org/Antirepression

Die Website der DemosanitäterInnen erreicht ihr unter http://www.demosanitaeter.de/reload.html?/g8infoseite.html

Source: made by www.arap.so36.net June/2007