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Wegen Steinwürfen gegen Polizisten bei einer Anti- G8-Demonstration in Rostock vor einem Jahr ist ein 32 Jahre alter Mann am heutigen Montag zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden.
In der Berufungsverhandlung blieb das Rostocker Landgericht unter den zehn Monaten Haft ohne Bewährung, zu der das Amtsgericht Rostock den Mann aus Stuttgart in einem beschleunigten Verfahren kurz nach der Demonstration verurteilt hatte.
Source: http://www.mvregio.de/mvr/144310.html weiter...
Niederlage für die Potsdamer Staatsanwaltschaft: Ein Bewohner des linksalternativen Wohnprojekts in der Zeppelinstraße 25/26 ist gestern am Amtsgericht von dem Vorwurf freigesprochen worden, mit einem Plakat öffentlich zu Straftaten aufgerufen zu haben, etwa zu Widerstand gegen die Polizei.
Das Verfahren sollte einen Vorfall vor einem Jahr aufklären. Im Vorfeld des G8-Gipfeltreffens von Heiligendamm hatte im April an der Frontwand der Zeppelinstraße 25/26 ein metergroßes Plakat gehangen, das zu Protesten gegen den Gipfel mittels „Blockaden“ und „Barrikaden“ aufrief. Ebenso zu sehen waren gemalte Polizisten, ihnen gegenüber offenbar Vermummte.
Source: http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/01.07.2008/4136299.pnn weiter...Pressemitteilung Göttingen, 19.06.2008
Amtsgericht Karlsruhe hebelt Demonstrationsrecht aus
Wahrnehmung eines Grundrechts pauschal unter Strafe gestellt!
Der Anmelder einer Demonstration gegen staatliche Repression, die am 19.Mai 2007
in Karlsruhe stattgefunden hatte, ist am gestrigen Freitag vom Amtsgericht
Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt worden.
Als Reaktion auf die Razzien und Verhaftungen gegen G8-GegnerInnen im Mai 2007
hatten unter dem Motto „Jetzt erst recht – Repression und G8 entgegentreten“
rund 700 Menschen in Karlsruhe gegen die Kriminalisierung des G8-Widerstandes
demonstriert. Nach diesem nachträglich auch von der Einsatzleitung der Polizei
als „friedlich“ bezeichneten Aufzug wurde dem Anmelder der Demonstration per
Strafbefehl vorgeworfen, nicht energisch genug verhindert zu haben, dass
TeilnehmerInnen gegen diverse Auflagen verstoßen hätten.
Karlsruhe, 19.6.2008 – Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai
Heute war der zweite Prozeßtag gegen den Anmelder der Demo unter dem Motto
“Jetzt erst recht – Repression und G8 entgegentreten”, er endete mit einer
Verurteilung zu 60 Tagessätzen zu 15 Euro. Nach der Verurteilung stellt
sich die Frage, wie es in Zukunft möglich sein kann, eine Demonstration
anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu
müssen.
Schuldlos schuldig
Bis zum Schluß blieb unklar, worin die Schuld des Angeklagten lag. Die
Polizei sprach in ihrer eigenen Einschätzung von einer “friedlichen Demo”.
Die vermeintlichen Auflagenverstöße blieben in jeglicher Hinsicht
folgenlos. Das einzige Vergehen ist die angebliche Untätigkeit des
Angeklagten.
Am Donnerstag, den 19.6.08 um 13 Uhr findet im Amtsgericht
Karlsruhe, Saal III, der 2. Prozesstag gegen den Anmelder
der G8-Anti-Repressions-Demo vom 19. Mai 2007 statt.
Vor den Plädoyers der Anklage und der Verteidigung soll ein
weiterer Zeuge gehört werden. Wir rechnen am frühen
Nachmittag mit der Urteilsverkündung.
Der Prozessverlauf legt nahe, dass das Urteil deutlich unter
der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 160
Tagessätzen liegen wird. Da jedoch jegliche Verurteilung das
Versammlungsrecht ad absurdum führt, haben der Angeklagte und
sein Anwalt für den Fall einer Verurteilung bereits angekündigt,
in Berufung zu gehen.
Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigten
sich zunehmend mit der Verschärfung von Sicherheitsgesetzen
und staatlichen Ermittlungen.
Darin wird die staatliche
Überwachung aller Bürger und die Behinderung politischen
Handelns vermutet.
Pressemitteilung vom 5.6.08
Nur knapp 3 % der Ermittlungsverfahren hielten
juristischer Überprüfung stand.
Ein Jahr nach dem G8 Gipfel in Heiligendamm geht die
Prozessbeobachtungsgruppe Rostock mit einer ersten vorläufigen
Zusammenfassung der Repression gegen G8-Gegner an die Öffentlichkeit.
Dabei bleibt festzustellen. „Es war mit gut 1000 Ingewahrsamnahmen, nahezu
ebensovielen Platzverweisen, ca. 1600 Ermittlungsverfahren gegen zumeist
nachweislich unschuldige G8-Gegner ein Gipfel der Superlative, was
Repression, Polizei und Justizwillkür angeht“, so Dieter Rahmann von der
Prozessbeobachtungsgruppe. Dass nur deutlich unter 3 % der eingeleiteten
Ermittlungsverfahren einer juristischen Überprüfung vor Gericht
standhielten und zu einer Verurteilung führten, belegt einmal mehr die
Willkür des polizeilichen Ermittlungsapparates. Dass unter diesen 3 %
allerdings auch solche Verurteilungen zu finden sind, wie Bewaffnung mit
Kleinstschutzbrillen, usw. zeugt davon, dass es unter den Rostocker
RichterInnen genügende gibt, die die Vorgaben der Staatsanwaltschaft
vorbehaltlos übernehmen.
Vermummung mit Clownsmaske
Schluss mit lustig: Peter H., ein IG-Metall-Gewerkschafter aus Thüringen will am 4. Juni 2007 an den Protesten gegen den G8-Gipfel teilnehmen. Sein Ziel ist eine symbolische Umverteilungsaktion vor einer Lidl-Filiale. Im Gepäck hat der 26-Jährige eine Clownsperücke, eine rote Plastiknase und eine Zorrobrille. Höchst verdächtig, wie die Polizisten meinen, die ihn auf dem Rostocker Bahnhof kontrollieren. Peter H. wird festgenommen. Der Vorwurf: Vermummung.
Als es im Februar 2008 zum Prozess am Rostocker Amtsgericht kommt, erklärt der Verteidiger von Peter H., wenn Clownsverkleidung als Vermummung klassifiziert würde, beschneide dies das Recht auf freie Kunstausübung. Peter H. wird freigesprochen
Source: http://www.stern.de/politik/deutschland weiter...
Rostock - Im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel vor einem Jahr in Heiligendamm hat die Rostocker Staatsanwaltschaft bisher 1578 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Davon richteten sich 1453 gegen bekannte Personen, darunter 82 Polizeibeamte, sagte Oberstaatsanwalt Peter Lückemann gestern in Rostock. 48 Ermittlungsverfahren seien noch offen.
In 176 Fällen sei Anklage erhoben worden, sagte Lückemann. 84 Urteile seien rechtskräftig, das Strafmaß bewege sich von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und vier Monaten. Tatbestände seien meist Verstoß gegen das Versammlungsrecht, Landfriedensbruch oder Körperverletzung gewesen.
Source: http://www.abendblatt.de/daten/2008/06/03/888943.html weiter...
Am gestrigen Montag begann der Prozess gegen einen Demoanmelder in Karlsruhe Das Interesse war groß: Bereits um 9 Uhr versammelten sich ca. 40 UnterstützerInnen des Angeklagten bei einer Kundgebung vor dem Amtsgericht. Schon zu Prozessbeginn gegen 9.30 Uhr war der Saal III des Amtsgerichts überfüllt und zusätzliche Stühle mussten besorgt werden.
Source: http://de.indymedia.org/2008/06/219097.shtml weiter...