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 "Risk Control"

Maßnahmen gegen "sicherheitskritisches Verhalten"

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  • IPO: International Permanent Observatory on Security during Major Events/ UNICRI. Services at no cost to governmental entities. IPO involvement: Beijing 2008 Olympics, G8 Japan 2008, G8 Germany 2007, G8 Russia 2006, WB/IMF Singapore 2006, APEC Vietnam 2006. “Sensible, pragmatic advice and realistic security solutions”.
  • UNICRI: United Nations entity mandated to assist intergovernmental, governmental and non-governmental organizations in formulating and implementing improved policies in the field of crime prevention and criminal justice.
  • EU-SEC: Coordinating National Research Programms on Security during Major Events in Europe, funded by European Commission
  • European Police Congress Berlin: Größte internationale Fachkonferenz für Innere Sicherheit (“Gold Sponsor”: EADS, SAP). “Treffpunkt politischer und polizeilicher Entscheidungsträger”, “internationale Prominenz aus den Führungsebenen”. Begleitende Ausstellung der führenden Hersteller von Systemlösungen, “genügend Zeit und Gelegenheit für intensive Kontakte zwischen Besuchern und Ausstellern”.
  • California Commission on Peace Officer: Crowd Management and Civil Disobedience Guidelines, Standards and Training
  • CEPOL: European Police College: Courses and Research on Public Order, Crowd Management etc.
  • Bundesministerium für Verteidigung: Einrichtungen und Institute mit wehrwissenschaftlichem Forschungsauftrag
  • European Conference on Security Research SRC ‘07
  • Fraunhofer-Verbund VVS Verteidigungs- und Sicherheitsforschung innerhalb der Fraunhofer-Gesellschaft (“Dual-Use-Forschung, Know-how-Transfer zivil / militärisch”)
  • Center for Disaster Management and Risk Reduction Technology Karlsruhe
  • Sicherheitsgewerbe, Sicherheitsforschung Maßnahmen der Europäischen Kommission
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2008-06-13

Landgericht Flensburg erklärt 129a Verfahren gegen Antifaschisten aus Bad Oldesloe für rechtswidrig

Presseerklärung von Rechtsanwältin Britta Eder und Rechtsanwalt Alexander Hoffmann

Am 13 Juni 2007 kam es zu Hausdurchsuchungen bei 11 AntifaschistInnen aus dem Raum Oldesloe. Ihnen wurden seitens der Bundesanwaltschaft (BAW) drei Anschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr und deren Zuliefererunternehmen sowie die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Auf Beschwerde der von Hausdurchsuchungen und Kriminalisierung Betroffenen stellt das Landgericht Flensburg nun auch in diesem Verfahren fest, dass ein Anfangsverdacht nach § 129a von vornherein nicht gegeben war und daher die Durchsuchungsbeschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH) und die daraufhin erfolgten Hausdurchsuchungen bei den Betroffenen rechtswidrig waren.

Bild: Hamburg 15.12.2007

Wie schon beim Vorgehen der Behörden bei weiteren 129a Vorwürfen und Hausdurchsuchungen im gleichen Zeitraum, rund um den G8 Gipfel in Heiligendamm, stellt sich auch hier letztendlich die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen der Generalbundesanwaltschaft heraus. In weniger als 5% der 129a Verfahren gegen Linke kommt es nach der Eröffnung der Untersuchungen überhaupt zu einem Verfahren, bei nur ca.1% zu einer Anklage. “Der § 129a ist ein Gesinnungsparagraph—und wird seitens der Generalbundesanwaltschaft auch so genutzt. Er diente, wie so oft zuvor, auch in diesem Fall, wie das Landgericht Flensburg durch sein Urteil bestätigt, hauptsächlich zum Aushorchen und Kriminalisieren ungewünschter oppositioneller Gruppen und deren Umfeld”, so Alexander Hoffmann, Rechtsanwalt.

Hausdurchsuchungen sowie weitere Maßnahmen im Rahmen dieses 129a Verfahrens, wie z.B. großer Lauschangriff, ständige Überwachung, Verhöre an Arbeits- und Ausbildungsplätzen und im persönlichen Umfeld, sowie die pauschale Kriminalisierung, greifen erheblich in Grund- und Freiheitsrechte ein. Das betrifft u.a. das Recht auf Unversehrtheit der Wohnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. “Das Urteil ist rein rechtlich natürlich ein großer Erfolg und zeigt einmal mehr die Rechtswidrigkeit und Willkür des Agierens der Bundesanwaltschaft. Die Maßnahmen bei Verdacht auf § 129 a bedeuten für die Betroffenen jedoch auch eine erhebliche Schädigung der Privatsphäre und einen gravierenden Eingriff in deren Lebenswelten. Für derartige, sogenannte immaterielle Schäden und Folgen eines solchen Verfahrens wird aber in keiner Weise eine Wiedergutmachung gewährt”, kommentiert Rechtsanwältin Britta Eder das Urteil.

Mit diesem Urteil, dass die Rechtswidrigkeit und den mangelnden Anfangsverdacht feststellt, ist die Repression für die Betroffenen noch nicht zu Ende. Das Ermittlungsverfahren wurde immer noch nicht eingestellt. Es bleibt daher offen, ob weiterhin Überwachungs- und Ausforschungsmaßnahmen in rechtswidriger Weise gegen unsere MandantInnen durchgeführt werden. Wir fordern daher die jetzt zuständige Staatsanwaltschaft Flensburg auf, das Verfahren sofort einzustellen und anschließend mitzuteilen, an wen welche, auch rechtswidrig erhobene, Ermittlungsergebnisse weitergeleitet wurden, damit diese gelöscht werden und für die Zukunft eine Wiederverwertung auf jegliche Weise unterbunden wird.

Für Rückfragen steht ihnen Rechtsanwältin Eder gerne unter 040/32033756 zur Verfügung.

Source: email