
Landgericht Karlsruhe verhandelt über emonstrationsfreiheit
Kampagne 19. Mai ruft zu Kundgebung auf
Am kommenden Dienstag, 6.3.2012 muss sich der Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben.
In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den Angeklagten im Juni 2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Begründet wurde das Urteil mit einer vermeintlichen Untätigkeit des Angeklagten. Seine Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil eine "stellvertretende" Verurteilung nicht zulässig ist und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.
Source: email weiter...Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten Demonstration im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung einzelner Auflagen gesorgt haben.
Das Urteil des Amtsrichters Neuberth treibt die Deformierung des Versammlungsrechts auf die Spitze. Damit wäre jede Demoanmeldung ein unkalkulierbares Risiko.
Wir wehren uns gegen die zunehmende Praxis der Behörden, Demonstrationen bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu belegen und durch das Auftreten von Polizeihundertschaften zu kriminalisieren.
Source: email weiter...Verhandlung über Demonstrationsrecht
Nach der Verhinderung einer Anti-Repressions-Demo im Jahr 2007 wird nun gegen die Polizei verhandelt. Damals war der Protestzug vorzeitig gestoppt worden. von Kai Von Appen
Mehr als vier Jahre nach der bundesweiten Demonstration “Out of Control” befasst sich ab dem 17. Februar das Verwaltungsgericht mit den Vorgängen. Die Demo am 15. Dezember 2007 gegen staatliche Repression durch die Polizei war faktisch verhindert worden und hatte ihr Ziel, den Hauptbahnhof, nicht erreicht. Drei Prozesstage hat die Kammer angesetzt, zahlreiche Zeugenvernehmungen sind vorgesehen. Geklagt hat der Demoanmelder für das Bündnis, Andreas Blechschmidt, gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, um feststellen zu lassen, ob die Polizei rechtswidrig gehandelt hat.
Anlass der Demonstration waren damals die Verfahren gegen G8-Gipfel-Gegner in Heiligendamm nach dem Terrorparagrafen 129a im Sommer 2007. Im Zuge der Verfahren war auch der Große Lauschangriff – akustische Wohnraumüberwachung bis ins Schlafzimmer – angewendet worden.
Source: http://www.taz.de/Verhandlung-ueber-Demonstrationsrecht/!87582/ weiter...Prozess um Entschädigung von staatlichem rechtswidrigen Handeln.
Erklärung eines Betroffenen zu dem geführten Prozess gegen die Stadt Hamburg, der für eine Entschädigung gestritten hatte:
Am 9. Mai 2007, im Vorfeld des G8 Gipfels in Heiligendamm, durchsuchte die Bundesanwaltschaft, gedeckt durch den §129a (Bildung einer Terroristischen Vereinigung) über 40 Wohnungen und Orte. Der Verfassungsschutz hatte schon seit Längerem (mehrere Jahre) Betroffene überwacht und beim Generalbundesanwalt die "Ermittlungen" empfohlen. Durch die Überwachung kamen dann dadurch, dass einzelne zueinander Kontakt hatten, immer mehr Beschuldigte dazu. Von den Razzien, an denen über 900 Polizeibeamt_innen beteiligt waren, waren somit insgesamt 18 Personen betroffen. Uns wurde vorgeworfen:
"... mit Brandanschlägen und anderen gewalttätigen Aktionen den bevorstehenden Weltwirtschaftsgipfel (G8) im Frühsommer 2007 in Heiligendamm erheblich zu stören oder zu verhindern. Diese Straftaten sind dazu bestimmt, die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung zu erschüttern und können insbesondere die internationale Position der Bundesrepublik Deutschland als verlässlicher Partner im Verbund der acht wichtigsten Wirtschaftsnationen erheblich schädigen."
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte später, dass die gesamten Maßnahmen der Bundesanwaltschaft rechtswidrig waren.
Kundgebung zu Prozessbeginn: Di, 17.1.2012 um 8:30 Uhr
Freitag, 6. Januar 2012
Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten Demonstration im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung einzelner Auflagen gesorgt haben.
Das Urteil des Amtsrichters Neuberth treibt die Deformierung des Versammlungsrechts auf die Spitze. Damit wäre jede Demoanmeldung ein unkalkulierbares Risiko.
Wir wehren uns gegen die zunehmende Praxis der Behörden, Demonstrationen bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu belegen und durch das Auftreten von Polizeihundertschaften zu kriminalisieren.
Source: http://www.kampagne19mai.de/joomla/index.php weiter...Nach dem Verwaltungsgericht Schwerin war die Beeinträchtigung zu gering, zudem werde diese Grundrechtsverletzung voraussichtlich kein zweites Mal eintreten
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Diese alte Bürgerweisheit bestätigte jetzt das Verwaltungsgericht Schwerin. Am 16. Dezember entschied es über eine Klage wegen der Tornadoeinsätze im Zusammenhang mit den Protesten gegen das G8-Treffen in Heiligendamm im Sommer 2007 (Tornadoeinsatz auf dem kleinen Dienstweg). Dieser Gipfel hat das Gericht in den letzten Jahren wiederholt beschäftigt.
Am Freitag urteilte das Gericht, dass die drei Kläger aus einem Protestcamp bei Reddelich kein Rechtschutzinteresse hätten. Das Camp war von den Flugzeugen mehrmals überflogen worden. Die Polizei begründete den Einsatz damit, dass mit den von der Luftwaffe angefertigten Luftbildaufnahmen angeblich sich im Camp befindliche Erddepots mit Waffen ausfindig gemacht werden sollten. “Dies entpuppte sich schon wenige Tage nach dem Gipfel als gezielte Lüge der Einsatzleitung. Auf den damals in vielen Tageszeitungen abgebildeten Fotos waren keine Bilder von Erdbewegungen zu sehen, sondern lediglich Aufnahmen von verschiedenen im Camp diskutierenden Personengruppen”, kritisierte Dieter Rahmann von Camp-AG, der einer der Kläger war. Die Fotos seien teilweise so scharf gewesen, dass sich darauf einzelne Personen identifizieren ließen.
Source: http://www.heise.de/tp/blogs/8/151061 weiter...
Pressemitteilung vom 16.12.2011
Militäreinsatz bei G8-Camp 2007: Verwaltungsgericht Schwerin erklärt Grundrechtseinschränkungen durch Tornado-Überflüge für belanglos
Mit scharfer Kritik reagieren die in der Camp-AG zusammengeschlossenen Organisator_innen des ehemaligen G8-Protestcamps in Reddelich auf das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin über eine Klage gegen die damaligen Überflüge von Tornado-Kampfflugzeugen der Luftwaffe.
Das Verwaltungsgericht sprach den drei Kläger_innen aus dem damaligen G8 Protest-Camp Reddelich ein Rechtsschutzinteresse ab.
Bei dem damaligen Tornadoeinsatz hatten Flugzeuge der Luftwaffe mehrmals das G8-Protestcamp in Reddelich überflogen. Die Polizei begründete den Einsatz militärischer Mittel im Inland damit, dass mit den von der Luftwaffe angefertigten Luftbildaufnahmen angeblich sich im Camp befindliche Erddepots mit Waffen ausfindig gemacht werden sollten.
Dies entpuppte sich schon wenige Tage nach dem Gipfel als gezielte Lüge der Einsatzleitung. Auf den damals in vielen Tageszeitungen abgebildeten Fotos waren keine Bilder von Erdbewegungen zu sehen, sondern lediglich Aufnahmen von verschiedenen im Camp diskutierenden Personengruppen.
Viereinhalb Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg mit einem am heutigen Tag veröffentlichten Urteil die Freiheitsentziehung zweier Aktivisten für rechtswidrig erklärt. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die beiden Beschwerdeführer Sven Schwabe und M.G. zu unrecht für die Dauer von fast sechs Tagen in polizeilichem Präventiv-Gewahrsam gehalten wurden, nachdem bei einer Fahrzeugüberprüfung Transparente mit den Aufschriften „Freedom for all prisoners“ und „Free all now“ bei ihnen gefunden worden waren.
Die deutschen Gerichte und die deutsche Bundesregierung hatten gemeint, dass die beiden damit zu „Gefangenenbefreiung“ aufrufen wollten und durch Wegsperren daran gehindert werden mussten. Für Sven Schwabe und M. G. bedeutete der Aufenthalt im Gefängnis bereits vor und während des gesamten G8-Gipfels, dass sie weder Protest gegen (im Laufe der Woche über 1.000) widerrechtliche Freiheitsentziehungen durch die Polizei noch gegen die Politik der G8 äußern konnten. Die Freiheitsentziehung der beiden reihte sich damit ein in die Praxis deutscher Behörden, ohne Rücksicht auf Verhältnismäßigkeitserwägungen politischen Protesten auf der Straße wie aktuell beim Castor-Transport mit härtesten Mitteln wie der Freiheitsentziehung oder körperlicher Gewalt zu begegnen. Weitere Beispiele hierfür sind Gegenveranstaltungen zu Nazi-Aufmärschen oder Proteste gegen Großbauvorhaben wie Stuttgart 21.
Source: email weiter...Ab morgen wird sich das Schweriner Verwaltungsgericht mit den Tornado-Einsätzen der Bundeswehr während der Proteste zum G8-Treffen in Rostock/Heiligendamm 2007 befassen.
G8 Gegner_Innen hatten die Klage gegen die Bespitzelung der Anti-G8-Camps eingereicht. Mehrerere tausend Kritiker_Innen des Milliarden teuren Treffens hatten während der Zeit der Proteste in diesen Camps gelebt. Durch das Urteil soll nicht nur das nachgewiesener Maßen überzogene Handeln der Polizei während des G8-Gipfels geahndet werden, viel mehr geht es um eine Grundsatzentscheidung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
TERMIN: Donnerstag 29.9.2011 um 9:30; die Sitzung ist öffentlich.
Drei – vom bündnisgrünen Bundesvorstand unterstützte – Kläger verlangen festzustellen, dass die Aufklärungsflüge der Bundeswehr mit Tornados-Flugzeugen über dem Demonstranten-Camp Reddelich im Juni 2007 rechtswidrig war. Denn dies habe die Versammlungsfreiheit der Demonstranten verletzt, v.a. weil dabei Fotos von ihnen gefertigt wurden. Außerdem mussten sie nach dieser Einschüchterung befürchten, dass weiteres Militär gegen sie eingesetzt würde, wie es später ja auch geschah (z.B. Feldjäger, Spähpanzer).
Bei den Klägern handelt es sich um den Betreiber des Campingplatzes und zwei damalige Demonstranten: eine grüne Bezirksparlamentarierin aus Berlin und einen grünen Abgeordneten im Europa-Parlament.
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Vorbereitung der Proteste gegen G-8-Gipfel 2007 in Heiligendamm per Funkzellenauswertung überwacht
Von Matthias Monroy
Rund eine Million Handy-Verbindungsdaten hatte sich die sächsische Polizei nach den Protesten gegen den Neonaziaufmarsch im Februar in Dresden von den Telekommunikationsprovidern besorgt. Die richterlichen Überwachungsanordnungen, die jetzt den sächsischen Landtag beschäftigen, waren kein Einzelfall: Die Durchsicht polizeilicher Ermittlungsakten zum G-8-Gipfel in Heiligendamm zeigt, daß Bundes- und Landesbehörden schon 2005 die Funkzellenauswertung (FZA) nicht nur zur Ausforschung von Protestaktionen, sondern zur Durchleuchtung der kompletten Bewegung genutzt hatten. Die FZA erfüllt Kriterien einer Rasterfahndung, da die erfragten Datenbestände nach zeitlichen und örtlichen Rastern ausgewählt werden.
Als rechtliche Grundlage dienten zwei inzwischen eingestellte Ermittlungsverfahren wegen »Bildung terroristischer Vereinigungen«, die am 9. Mai 2007 in einer spektakulären Durchsuchungswelle mündeten: Bundesanwaltschaft (BAW) und Bundeskriminalamt (BKA) verschafften sich hierfür Zutritt zu 40 Wohnungen und Büros in Berlin, Bremen, Hamburg und dem Land Brandenburg. Ermittelt wurde unter anderem wegen eines Anschlags auf das Gästehaus des Auswärtigen Amtes in Berlin-Tegel im Oktober 2005, für den »gruppen/militant people (mp)« die Verantwortung übernommen und die Aktion in den Kontext der Mobilisierung gegen den G-8-Gipfel gestellt hatte. Nur eine Woche später fand in der Hamburger »Universität für Wirtschaft und Politik« das erste »undogmatische linke Vorbereitungstreffen« statt, das mit rund 250 Teilnehmenden außerordentlich gut besucht war und den Beginn einer breit aufgestellten Gipfelbewegung versprach.
Source: http://www.jungewelt.de/2011/07-04/038.php weiter...
Matthias Monroy
Bereits vor sechs Jahren haben Verfolgungsbehörden per groß angelegter Funkzellenauswertung Aktivisten durchleuchtet. Ziel waren die Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm
Scheibchenweise(1) werden Details zur Überwachung von Blockaden und Versammlungen der Proteste gegen rechtes Gedenken im Februar in Dresden öffentlich(2). Sichtbar wird, wie zur Kontrolle von politischem Protest die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen behauptet wird, um das massenhafte Eindringen in die telekommunikative Privatsphäre zu begründen. Nach bisheriger Bewertung waren die Dresdener Überwachungsanordnungen ein spektakulärer Einzelfall. Die Durchsicht von Ermittlungsakten zum G8-Gipfel in Heiligendamm zeigt allerdings, dass Bundes- und Landesbehörden schon 2005 die Funkzellenauswertung nicht nur zur Handhabung einzelner Proteste, sondern zur Durchleuchtung einer kompletten Bewegung genutzt hatten.
Bereits die bislang bekannten Umstände polizeilicher Maßnahmen und Ermittlungen anlässlich der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm gaben Anlass zu heftiger Kritik: Gewahrsamnahmen im vierstelligen Bereich, Irreführung der Presse und Öffentlichkeit, Unterdrückung von Versammlungen und Behinderung der Teilnahme am Protest(3).
Source: http://www.heise.de/tp/artikel/35/35043/1.html weiter...Am 9. Mai 2007, im Vorfeld des G8 Gipfels in Heiligendamm, durchsuchte die Bundesanwaltschaft gedeckt durch den §129a (Bildung einer Terroristischen Vereinigung), über 40 Wohnungen und Orte. Von den Razzien, an denen über 900 Polizeibeamt_innen beteiligt waren, waren 18 Personen betroffen. Der BGH erklärte später, dass diese Maßnahmen rechtswidrig waren.
Nun verweigert die Hamburger Justizbehörde den Betroffenen die Entschädigungszahlungen, da es für rechtswidrige Handlungen des Staates keine Entschädigung gäbe. Das Entschädigungsgesetz gilt nur für rechtmäßige Maßnahmen, für Rechtsbrüche indes nicht so die Begründung.
Somit sollen die Eingriffe durch die Bundesanwaltschaft nach dem Gesinnungs- und Schnüffelparagraphen §129a gegen globalisierungskritische Menschen in aller Härte erhalten bleiben und nicht einmal die erlittenen Kosten erstattet werden.
Ein Betroffener klagt nun gegen dieses Vorgehen.
Source: http://de.indymedia.org/2011/05/307177.shtml weiter...Eigentlich wollten die Demonstranten beim G8-Gipfel 2007 per Sternmarsch an den Zaun laufen. Doch ein Gericht verhängte damals für Heiligendamm ein umfassendes Demo-Verbot. Das war offenbar überzogen. Die Anklage wirft der Polizei Irreführung des Bundesverfassungsgerichts vor.
Ein zum G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm verhängtes Demonstrationsverbot war offensichtlich rechtswidrig. "Das umfassende Verbot war überzogen", sagte der Vorsitzende Richter Michael Skeries zu Beginn eines Prozesses am Schweriner Verwaltungsgericht. Die Polizei hatte einen Sternmarsch zum Sicherheitszaun um den Tagungsort der G8-Staats- und Regierungschefs an der Ostsee untersagt. Dagegen hatten Gipfel-Gegner geklagt.
Die Einschätzung zum Demonstrationsverbot werde von den anderen beiden Berufsrichtern der Kammer geteilt, sagte Skeries.
Source: http://wap.n-tv.de/index.pl?id=2402301 weiter...
Mehrere bekannt gewordene Einsätze verdeckter ErmittlerInnen dokumentieren deren zunehmend internationale Verwendung in linken Zusammenhängen. Vorrangige Ziele scheinen unter anderem das Dissent!-Netzwerk und Tierrechtsaktivismus gewesen zu sein. Die EU will noch mehr Vereinfachung, eine entsprechende Initiative startete unter deutscher Präsidentschaft 2007
Der Internationalisierung von Protest und Widerstand folgen offensichtlich stetig wachsende grenzüberschreitende Einsätze von Undercover-PolizistInnen. Der in Heidelberg eingesetzte Polizei-Spitzel Simon Bromma war auf dem Brüsseler Grenzcamp Ende September zugegen und interessierte sich besonders für die – dort zweifellos notwendige – Antirepressionsarbeit. Aus Belgien hatte er in fünf Tagen 35 SMS an ein deutsches Handy geschickt, dessen Anschlussnehmer nach Vermutungen der Tageszeitung Frankfurter Rundschau das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ist. Bei seiner Enttarnung redete sich Bromma heraus, seine Schnüffelei hätte einer nicht näher bezeichneten „Informationssammlung und Gefahrenprävention“ gedient. Der Landesinnenminister ergänzt, Bromma sei auch auf konkrete Zielpersonen angesetzt gewesen.
Source: https://euro-police.noblogs.org/2011/01/entgrenzte-spitzel weiter...Pressemitteilung 19.01.2011
Verfahren zum G8-Gipfel in Heiligendamm
Mehr als dreieinhalb Jahren nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm hat das Verwaltungsgericht Schwerin heute über die damals von der Polizeisondereinheit KAVALA erlassenen Allgemeinverfügung eines Demonstrationsverbotes im Landkreis Bad Doberan verhandelt.
Auch wenn die fünf Richter das Urteil erst für Anfang Februar in Aussicht gestellt haben, machte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung bereits Tendenz eines möglichen Urteils deutlich. Danach würde das umfassende Demonstrationsverbot der Polizei für den Raum auch außerhalb des Schutzzaunes um Heiligendamm, dem Bundesverfassungsgericht folgend, für rechtswidrig erklärt werden. Im Weiteren würde der zweite Klagepunkte der Globalisierungsgegner, festzustellen, dass die damaligen Polizeiausführungen zur Lageeinschätzung vor dem Bundesverfassungsgericht auf unwahren und übertriebenen Behauptungen beruhten, sich jedoch erübrigen und keiner Prüfung bedürfen. Eine neue Regelung zur Übernahme der Verfahrenskosten für die Globalisierungsgegner sei ebenfalls nicht nötig.
Source: email weiter..."Die Verletzungen der Versammlungsfreiheit durch Politik und Polizei müssen endlich gerügt werden", fordert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Ulla Jelpke, anlässlich der mündlichen Verhandlung über das Verbot des Sternmarsches gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. Das Verwaltungsgericht Schwerin verhandelt darüber am Mittwoch, 19. Januar. Jelpke, die selbst zur Klägergruppe gehört, erklärt weiter:
"Mit Falschmeldungen und Panikmache hat die Polizei rund um den G8-Gipfel 2007 weitgehende Demonstrationsverbote begründet. Der Zaun, der rund um das Tagungsgelände in Heiligendamm aufgebaut worden war, symbolisierte weltweit die Ausrufung einer demokratiefreien Zone. Aber auch darüber hinaus wurde in einem Areal von 40 Quadratkilometern jeglicher Protest untersagt.
Source: email weiter...Zweite schwere Schlappe für den Verfassungsschutz
Freier Journalist erreicht vor Gericht die Einstellung seiner geheimdienstlichen Beobachtung und Löschung seiner VS-Akte
Eine weitere herbe Niederlage musste das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfVS) auch bei der zweiten Klage des freien Journalisten Friedrich Burschel gegen seine Beobachtung durch das Amt einstecken. Hatte das Verwaltungsgericht Köln schon im Frühjahr 2009 festgestellt, dass das BfVS rechtswidrig gehandelt habe, als es bei der Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm gegenüber dem Bundespresseamt ein Negativvotum über Burschel abgab (Az 20 K 1505/08), muss es nun auf „Vorschlag“ wiederum des VG Köln alle Daten, die es über ihn gesammelt hat, löschen und die Beobachtung einstellen (20 K 6678/09).
Source: email weiter...Katrin Bischoff
Es war ein furchtbares Foto: Ein Mann gestützt von zwei Helfern, das Gesicht blutverschmiert. Der Strahl eines Wasserwerfers hatte ihm das rechte Auge aus der Augenhöhle gefetzt. Das Bild schockierte Anfang Oktober ganz Deutschland. Der 66-Jährige gehörte bei den Protesten zu Stuttgart 21 zu den “Parkschützern”, er hatte mit Schülern friedlich demonstriert, als ihn der harte Wasserstrahl am Kopf traf.
Es gibt noch ein Foto. Genauso schrecklich anzusehen. Es zeigt Steffen Berger mit schmerzverzerrtem Gesicht. Blut rinnt ihm aus der linken Augenhöhle. Auch er hatte nach eigenen Aussagen und nach denen von Zeugen friedlich protestiert – beim G8-Gipfel in Heiligendamm in Mecklenburg-Vorpommern. Auch ihn traf der harte und gezielte Strahl eines Wasserwerfers. Seitdem ist der 39-jährige Mann aus Potsdam auf dem linken Auge so gut wie blind. Wenn er Glück hat, spricht ihm das Landgericht Rostock heute zumindest ein Schmerzensgeld für den Verlust seines Augenlichts zu.
Source: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/1203/seite1/0036/index.html weiter...
G8-Gipfel 2007/ Gegen Polizeigewalt und Unterbindungsgewahrsam
Während des G8-Gipfels 2007 in Heiligendam sind zwei Personen von der Polizei brutal festgenommen und wegen drei Transparenten im Kofferraum ihres Autos zu 6 Tagen Unterbindungsgewahrsam verurteilt worden.
Was ist passiert?
Am Abend des 03.06.2007 brachten zwei junge Studenten eine Gruppe von ca. 7 Menschen aus Weißrussland mit ihrem Auto vor die JVA Waldeck ( ca. 35 km von Rostock entfernt). Dort wollten sie für einen Freund, der in Gewahrsam saß, eine Solidaritätskundgebung abhalten und ihm nach einem alten russischem Brauch einen Gedichtband und Butterbrote übergeben. Dazu kam es aber nicht.
Kurz nachdem sie mit ihrem PKW auf dem Parkplatz der JVA Waldeck ankamen, fuhren hinter ihnen mehrere Polizeiwagen auf, aus denen 4-6 Polizisten in voller Rüstung herausmarschierten. Sie bauten sich vor den der Gruppe auf und forderten sie zur Ausweiskontrolle auf. Als einer der Demonstranten nach dem Grund dieser Maßnahme fragte, bekam er zwar keine Antwort, dafür aber das Visier eines Polizeihelms ins Gesicht.