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Das Jahr 2007….
... stand im Zeichen einer Kriminalisierungswelle gegen die Linke.
Am 9. Mai führte auf Weisung der BAW ein Großaufgebot von Bullen des BKA mit Unterstützung der zuständigen LKAs bundesweit Durchsuchungen von über 40 Wohnungen und Projekten durch und begründete dies mit dem Vorwurf „der Bildung einer terroristischen Vereinigung zur Verhinderung des G8-Gipfels“ nach §129a – betroffen waren davon 18 Personen – sowie „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ (Militante Gruppe) – betroffen waren davon 3 Personen.
Den Durchsuchungen waren jahrelange Telefonüberwachungen in Dutzenden von Fällen vorausgegangen.
Mit den Beschuldigten in Verbindung gebrachte Treffen wurden abgehört, Fahrzeuge observiert. Die besondere Bedeutung des Verfahrens begründete die BAW im Durchsuchungsbeschluss damit:
„…sie stehen in Verdacht, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben…deren Ziel es insbesondere ist, mit Brandanschlägen und anderen gewalttätigen Aktionen den bevorstehenden Weltwirtschaftsgipfel (G8) im Frühsommer 2007 in Heiligendamm erheblich zu stören oder zu verhindern. Diese Straftaten sind dazu bestimmt, die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung zu erschüttern und können insbesondere die internationale Position der Bundesrepublik Deutschland als verlässlicher Partner im Verbund der acht wichtigsten Wirtschaftsnationen erheblich schädigen“.
Das Kalkül, über die Kriminalisierung von AktivistInnen und Zusammenhängen die Bewegung gegen den G8-Gipfel zu spalten, ging nicht auf: Am Abend des 9.Mai versammelten sich bundesweit über 10.000 Menschen aus verschiedenen Spektren zu Spontandemonstrationen, davon alleine 5000 in Berlin und rund 3000 in Hamburg, um unter der Parole „Wir sind alle §129a“ den Angriff zurückzuweisen..
Statt zu einer Spaltung hat die Repression vielmehr zu einer starken Mobilisierung für den Widerstand – nicht nur in der BRD – beigetragen und unterschiedliche Lager zusammengeführt. Diese Ermittlungen gegen GlobalisierungsgegnerInnen im Vorfeld des G8-Gipfels wurden 8 Monate später vom BGH als rechtswidrig eingestuft. Am 4.Januar 2008 erklärte der 3.Strafsenat des BGH, dass es keinen „Terrorverdacht“ gäbe, insofern habe die Bundesanwaltschaft sich zu Unrecht zuständig gefühlt.
Am 13. Juni 2007, unmittelbar nach dem G8-Gipfel von Heiligendamm, kam es auf Weisung der BAW zu einer weiteren Reihe von Hausdurchsuchungen gegen neun Personen in Hamburg und Bad Oldesloe. Ziel der Razzien wurde auch das alternative Jugendzentrum „INIHAUS“ in Bad Oldesloe. Am 19. Juni folgten drei weitere Durchsuchungen gegen zwei Beschuldigte in Berlin.
In einem neuen §129a–Verfahren wurde den elf von den Hausdurchsuchungen Betroffenen die Beteiligung an vier Brandanschlägen gegen Objekte der Bundeswehr und gegen eine an Rüstungsprojekten beteiligte Firma vorgeworfen. Ein Teil der ihnen zur Last gelegten Aktionen tauchte bereits in den Ermittlungsakten gegen die Beschuldigten des §129a- Verfahrens vom 9. Mai auf; ein Umstand, der einmal mehr dafür spricht, dass es bei den neu eingeleiteten Verfahren nach §129a in erster Linie um Einschüchterung und Verunsicherung der radikalen Linken geht.
Auch bei diesem §129a-Verfahren begründete die BAW ihren „Anfangsverdacht“ mit an den Haaren herbeigezogenen Indizien, um den Beschuldigten eine Tatbeteiligung vorzuwerfen, die im Wesentlichen in der Unterstellung angeblich konspirativen Verhaltens am Telefon – gekennzeichnet durch Nichterwähnen von ‚Straftaten’ – sowie z.T. in der Beteiligung an antifaschistischer Arbeit als vermeintlicher Tarnung für anderweitige Betätigungen (!) bestehen. Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ gemäß § 129a StGB gegen elf Personen aus Norddeutschland und Berlin fallengelassen und abgegeben. Ihren vorläufig letzen Angriff auf linke Strukturen nach §129a startete die BAW am 31. Juli 2007. In der Nacht wurden drei Personen in Brandenburg von einem Sondereinsatzkommando verhaftet. Ihnen wird zur Last gelegt, auf dem Firmengelände von MAN drei Brandsätze an Bundeswehr LKWs angebracht zu haben. Am Morgen danach wurden die Wohnungen und Arbeitsplätze von vier weiteren Personen in Berlin und Leipzig durchsucht. In diesem Kontext wurde auch der Sozialwissenschaftler der Humboldtuniversität Andrej H. verhaftet. Der gegen die insgesamt sieben Personen erhobene Vorwurf lautet auf „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ mit der Bezeichnung „Militante Gruppe“ (MG).
Die MG ist dem Repressionsapparat schon seit langem ein Dorn im Auge, nicht nur wegen verschiedener militanter Aktionen, sondern auch wegen ihrer offensiven Öffentlichkeitsarbeit und die von ihr angestoßenen Diskussionen über Perspektiven von Widerstand und Militanz.
Andrej H. wurde vom Ermittlungsrichter des BGH nach Zahlung einer Kaution und dem Erlass von Auflagen am 28. August 2007 aus der Haft entlassen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde am 18. Oktober aufgehoben. Der gegen Florian, Oliver und Axel bestehende Haftbefehl wurde am 28. November 2007 vom BGH unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt, da die Richter zum Schluss kamen, dass die „mg“ nicht als „terroristische“, sondern als „kriminelle Vereinigung“ nach §129 zu behandeln sei, da ihre Aktionen nicht darauf angelegt seien, „die Bundesrepublik Deutschland erheblich zu schädigen“.
Für mehr Information siehe auch die Webseite: http://einstellung.so36.net
[http://einstellung.so36.net/files/antimilitaristische_broschuere.pdf]
Source: einstellung.so36.net