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Über ein Jahr liegt es zurück, seitdem Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt in einer bemerkenswert hastig eingefädelten Aktion versucht haben, Teile des G8-Widerstandes zur terroristischen Vereinigung zu stilisieren. Juristisch und politisch sind die Behörden mit ihrem Ansinnen bekanntlich gescheitert – ja, die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wurde zu Beginn des Jahres sogar vom Bundesgerichtshof zurückgepfiffen. Stattdessen ist das Verfahren mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anhängig, und niemand weiß so richtig, wann es endgültig eingestellt wird.
Doch das ist nicht der Grund dieses Textes. Im Folgenden soll es vielmehr um einen in den Akten anonym benannten Belastungszeugen bzw. Informanten gehen, welcher mittlerweile enttarnt werden konnte.
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Seit Jahren wird gegen 27 G-8-Gegner und Linksradikale ermittelt, die angeblich Anschläge verübt haben sollen – und zwar mit allen Mitteln: Durchsuchungen, DNA-Analysen, Wanzen im Auto. Obwohl ihnen nichts nachzuweisen war, ziehen sich die Verfahren weiter hin.
Berlin – Wenn Armin Meyer, 66, aus der Küche seines Hauses in Niederfinow unweit der polnischen Grenze tritt, blickt er über das weitgehend unberührte Eberswalder Urstromtal. “Autonomes Altersheim” nennt der dreifache Großvater sein idyllisches Domizil. Verfassungsschützern, Polizisten und Bundesanwälten dagegen gilt das Haus als höchst verdächtiger Unterschlupf von subversiven Staatsfeinden oder gar als Treffpunkt für Terroristen.
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Während morgen der G8-Gipfel in Japan beginnt, beschäftigen die Proteste gegen das Treffen in Heiligendamm 2007 noch immer deutsche Gerichte. Wegen der angeblichen Bildung einer terroristischen Vereinigung hatte es Razzien gegeben. Ein Jahr später befasst sich nicht mehr die Bundesanwaltschaft mit den Verfahren, sondern unter anderem das Landgericht Flensburg.
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Presseerklärung von Rechtsanwältin Britta Eder und Rechtsanwalt Alexander Hoffmann
Am 13 Juni 2007 kam es zu Hausdurchsuchungen bei 11 AntifaschistInnen aus dem Raum Oldesloe. Ihnen wurden seitens der Bundesanwaltschaft (BAW) drei Anschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr und deren Zuliefererunternehmen sowie die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Auf Beschwerde der von Hausdurchsuchungen und Kriminalisierung Betroffenen stellt das Landgericht Flensburg nun auch in diesem Verfahren fest, dass ein Anfangsverdacht nach § 129a von vornherein nicht gegeben war und daher die Durchsuchungsbeschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH) und die daraufhin erfolgten Hausdurchsuchungen bei den Betroffenen rechtswidrig waren.
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Im Zusammenhang mit der Überprüfung von Post an Berliner Tageszeitungen nach Bekennerschreiben der "militanten gruppe" (mg) hat Generalbundesanwältin Monika Harms erneut eine Niederlage einstecken müssen.
Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" am Samstag vorab berichtete, rügte jetzt ein BGH-Beschluss, dass die Kontrolle von Briefen nicht von Polizeibeamten, sondern von Mitarbeitern der Post hätte vorgenommen werden müssen.
Es müsse sichergestellt werden, dass Ermittler nicht wüssten, wer in Briefkontakt mit den Medien stehe, entschieden die Richter dem Blatt zufolge.
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Beschuldigte aus vier §129(a)-Verfahren c/o Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren
Pressemitteilung Berlin, 8. Mai 2008
Anläßlich des Jahrestages der bundesweiten Hausdurchsuchungen im Vorfeld des G8-Gipfels am 9. Mai 2007 forderten Katja Kipping (MdB Die Linke), Pedram Shahyar (Mitglied des Attac-Koordinationskreises) und die beiden Rechtsanwälte Christina Clemm (Berlin) und Alexander Hoffmann (Kiel) die Einstellung der §129a-Verfahren gegen 40 linke Aktivisten. Eingeladen hatten zu der Pressekonferenz in Berlin Beschuldigte aus vier §129(a)-Verfahren.
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Stellungnahme von Beschuldigten aus vier §129(a)-Verfahren und Unterstützer/innen:
Im letzten Jahr wurden vier Ermittlungsverfahren wegen Terrorismus (§129a ) gegen linke Aktivisten bekannt und sorgten für öffentliche Kritik an der Praxis der Ermittlungsbehörden. Unbemerkt von der Öffentlichkeit laufen alle vier Verfahren weiter und mit ihnen die Überwachungsmaßnahmen gegen insgesamt über 40 Beschuldigte. Obwohl die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) bereits im November und Dezember 2007 zwei der Verfahren der Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft (BAW) entzogen und sie an die örtlichen Staatsanwaltschaften verwiesen, sind die Akten dort bisher nicht angekommen. In einem anderen Verfahren werden – möglicherweise entlastende – Ermittlungsergebnisse vom BKA nicht bekannt gegeben. Das Bekanntwerden von drei der Verfahren jährt sich morgen zum ersten Mal.
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Genosse Agnoli, der Zeit seines Lebens die These abgestritten hat, er müsste irgendwann einmal sterben, hat uns vor seinem abtauchen den Hinweis hinterlassen, dass nach dem Verschwinden des realen Sozialismus „eine härtere politische Form“ in den westlichen Gesellschaften aufziehen wird. Nun: der Verlauf des Jahres 2007 hat diese Vorhersage nachdrücklich bestätigt:
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Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Polizei an verschiedene Hamburger und Berliner Redaktionen von Tageszeitungen gerichtete Selbstbezichtigungsschreiben in Briefzentren der Deutschen Post AG gesucht hat. In ihrer Antwort (16/8618) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/8344) schreibt sie, die “räumlich und zeitlich beschränkten Postbeschlagmaßnahmen” hätten dem Aufspüren von derartigen Schreiben zu einem jeweils kurz zuvor verübten Brandanschlag gedient. Im Verfahren gegen die “Militante Kampagne zum Weltwirtschaftsgipfel – G8” (G8-Verfahren) sei eine an die “Hamburger Morgenpost” adressierte Briefsendung geöffnet worden. Diese habe kein Selbstbezichtigungsschreiben enthalten. Im Verfahren gegen die “militante gruppe” (mg-Verfahren) seien zwei an die “Berliner Morgenpost” und die “BZ” adressierte Briefsendungen geöffnet worden, die jeweils ein Selbstbezichtigungsschreiben der mg enthielten.
Source: www.bundestag.de weiter...Seit einigen Wochen steht es fest:
In dem Verfahren, das gegen sieben Menschen wegen angeblicher Mitgliedschaft in der militanten gruppe läuft, gibt es jetzt erneute Vorladungen von Zeug_innen. Dieses Mal direkt zum Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Auch in diesem Verfahren sollen Menschen über Zwangsmittel wie die Beugehaft dazu gebracht werden, dem Repressionsapparat Informationen über Freund_innen und Genoss_innen zu liefern.