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2007-06-10

Gegen Gewalt und Richtersprüche - G8-Demonstranten fanden neue Wege

Von Frank Pfaff, dpa

Heiligendamm (dpa) – Der Protest hat auf den Feldern rund um
Heiligendamm neue Wege gefunden. Ungeachtet höchstrichterlicher
Beschlüsse und vorbei an einem Großaufgebot der Polizei marschierten
tausende Globalisierungsgegner unbeirrt durch die Sicherheitszone bis
zum Zaun um den Tagungsort der Staatschefs beim Gipfel der sieben
führenden Industrienationen und Russlands. Das Stacheldraht bewehrte
Bollwerk sollte das Treffen der G8 vor Anschlägen schützen – und
hielt damit auch den Protest von den Politikern weitgehend fern.

Dass die G8-Kritiker wenigstens bis zum Zaun vordrangen, ist für
den Sprecher der globalisierungskritischen Organisation Attac, Peter
Wahl, ein wichtiger Etappensieg der selbstbestimmten
Bürgergesellschaft. «Das waren wunderbare Gegenbilder – die
martialische Stahlfestung und der bunte, friedliche Protest.»

Schon Tage vor dem Treffen hatte die G8-Polizeieinheit Kavala die
Sicherheitszone um den Tagungsort auf drei bis fünf Kilometer vor den
Zaun ausgedehnt. Protestaktionen innerhalb dieses Korridors waren
damit verboten. Das wollten die Organisatoren der Proteste, die am
liebsten direkt vor das Tagungshotel im Ostseebad marschiert wären,
nicht hinnehmen. Sie zogen vor Gericht und bekamen zunächst auch
Recht. Nach langem juristischem Tauziehen verbot dann am Ende das
Bundesverfassungsgericht unter dem Eindruck der schweren Krawalle von
Rostock mit vielen Verletzten doch einen geplanten Sternmarsch nach
Heiligendamm und Mahnwachen. Da waren die Demonstranten an einigen
Stellen aber schon bis fast an den Zaun vorgerückt.

Nach Überzeugung von Anwalt Carsten Gericke, der die Sternmarsch-
Organisatoren vertrat, haben die Sicherheitskräfte das Verbotsurteil
mit «falschen Tatsachen zur Bedrohungslage» erwirkt. «Da wurde ein
Großangriff auf den Zaun prophezeit. Erlebt hat die Welt einen
kreativen und vor allem einen friedlichen Protest.»Dem Urteil aus
Karlsruhe kann der Jurist viel Positives abgewinnen: «Das
Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ein Grundrecht wie
das der Versammlungsfreiheit nicht so einfach auf eine so riesige
Fläche von 40 Quadratkilometern ausgedehnt werden kann.» Die Richter
hatten ihre Bedenken gegen das Verbot sehr deutlich formuliert, sich
letztlich aber unter Hinweis auf etwa 2000 gewaltbereite Autonome in
der Region Rostock den Sicherheitsrisiken gebeugt.

Obwohl die Proteste dann – trotz zeitweiliger Auseinandersetzungen
zwischen Polizisten und Demonstranten und dem Einsatz von
Wasserwerfern – weitgehend friedlich verliefen, erwartet der Berliner
Verfassungsrechtler Professor Christian Pestalozza keine Änderungen
in der Rechtsprechung zum Versammlungsrecht. «Die Richter werden
immer aktuelle Prognosen zur Gefahrensituation stellen müssen und
dann ihre Entscheidungen treffen. Hinterher sind auch Richter
schlauer.» Doch könnten die Ereignisse von Rostock und Heiligendamm
das Bewusstsein bei den Protestveranstaltern beeinflusst haben.

Die Vermutung des Rechtsgelehrten wird von Attac-Sprecher Wahl
bestätigt: «Nach dem Schock der Rostocker Ausschreitungen haben wir
erkannt, dass wir die Veranstaltungen noch besser organisieren
müssen. Das ist uns dann ja auch gelungen. Dass es zu keinen weiteren
Krawallen kam, ist vor allem das Verdienst der Demonstranten selbst»,
sagt Wahl. Und auch bei der Polizei stellt er Veränderungen fest:
«Friedliche Sitzblockaden wurden nicht als Straftaten eingestuft. Man
schleppt ja auch nicht jedes Auto, das falsch parkt, gleich ab.»

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2007-06-06

Reuters: Verfassungsgericht bestätigt Demonstrationsverbot

Karlsruhe (Reuters) – Die Globalisierungskritiker dürfen nicht in der erweiterten Schutzzone rund um den Tagungsort des G-8-Gipfel in Heiligendamm demonstrieren.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch einen Eilantrag der G-8-Gegner gegen das weiträumige Demonstrationsverbot ab und bestätigte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald. Angesichts der Sicherheitsrisiken dürfe der von den Demonstranten geplante Sternmarsch am Donnerstag nicht in der Sicherheitszone stattfinden, erklärte das Verfassungsgericht und verwies zur Begründung auf die Ausschreitungen in Rostock am Samstag.

Es bestehe die Gefahr, dass auch der Sternmarsch von gewalttätigen Störern genutzt würde. Allerdings äußerten die Verfassungsrichter auch Bedenken gegen ein derart weiträumiges Demonstrationsverbot.(Az.: 1 BvR 1423/07)
Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte den Klägern in erster Instanz teilweise recht gegeben und den Demonstranten erlaubt, sich dem Zaun auf 200 Meter zu nähern. Dies hatte das Oberverwaltungsgericht verworfen und die Anordnung der Polizei bestätigt, wonach sowohl innerhalb des Schutzzaunes rund um den Tagungsort als auch in einer sechs Kilometer breiten Sicherheitszone vor dem Zaun nicht demonstriert werden darf.
Ein dermaßen breiter Schutzraum mit einem über Tage geltenden absoluten Demonstrationsverbot sei im Hinblick auf die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit sehr bedenklich, kritisierten die Verfassungsrichter die Entscheidung von Polizei und OVG. Zumal in dem Sicherheitskonzept der Behörden die Interessen friedlicher Demonstranten nicht berücksichtigt worden seien.
Ausschlaggebend für die Entscheidung der Verfassungsrichter waren dann jedoch die Ausschreitungen in Rostock, bei denen rund 1000 Personen verletzt worden waren. Sie verwiesen auf Berichte der Polizei, wonach die so genannten Autonomen nach den Krawallen in Rostock nicht abgereist seien, sondern sich immer neu rekrutierten. Auch am Montag habe es den Berichten zufolge wieder Auseinandersetzungen mit der Polizei gegeben, erklärte das Gericht. Es sei daher zu befürchten, dass gewaltbereite und teilweise sogar militanten Gruppen die Tage des Gipfeltreffens weiter für Auseinandersetzungen mit der Polizei nutzen würden. Der Sternmarsch könnte dabei eine besondere Anziehungskraft ausüben. Die Richter verwiesen auch darauf, dass der Sternmarsch zudem nicht ganz verboten sei, sondern außerhalb der Schutzzone stattfinden könne. Der den Globalisierungsgegnern zugewiesene Bereich sei nicht ganz ohne Bezug zu dem Gipfel, gegen den sich die Proteste richteten.

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2007-06-06

Sternmarsch nach Heiligendamm bleibt verboten

Karlsruhe/Heiligendamm (dpa) – Der für diesen Donnerstag zum
Tagungsort des G8-Gipfels in Heiligendamm geplante Sternmarsch von
Globalisierungskritikern bleibt verboten. Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch einen gegen
das Verbot gerichteten Eilantrag ab. Der Sternmarsch dürfe angesichts
der Sicherheitsrisiken nicht in der Verbotszone um den Tagungsort
stattfinden.

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2007-06-05

Verfassungsrichter beraten über G8-Beschwerden - Urteile erwartet

05.06.2007: Karlsruhe/MVregio Das Bundesverfassungsgericht wird noch am (heutigen) Dienstag über zwei der insgesamt drei Beschwerden von Globalisierungskritikern zum G8-Gipfel entscheiden.

Beschlüsse zu einer Mahnwache am Tagungsort und zu einer Demonstration am Flugplatz Rostock-Laage sollten schnell beraten werden, sagte eine Sprecherin des höchsten deutschen Gerichts heute in Karlsruhe auf Anfrage. Eine Entscheidung zum geplanten Sternmarsch nach Heiligendamm sei wahrscheinlich erst für diesen Mittwoch zu erwarten. Insgesamt lagen bis zum Vormittag drei Verfassungsbeschwerden zu Versammlungsverboten und Auflagen rund um den Tagungsort vor.

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2007-06-04

taz: Demos am Gipfel-Flughafen möglich

Anwältin Donat klagt gegen Verbot des Sternmarschs: “Demonstrationsfreiheit wurde wegorganisiert”

FREIBURG taz Am Flughafen Rostock-Laage wird es nun doch drei Kundgebungen von Gipfel-Gegnern geben. Dies teilte gestern Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz mit, der die G-8-Gegner vertritt. Am Flughafen Laage kommen viele der Gipfel-Teilnehmer an.

Die Einigung wurde am Samstag vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald ausgehandelt. Ursprünglich war auch am Flughafen ein großflächiges Demonstrationsverbot vorgesehen. Die Polizei fürchtete nicht nur terroristische Anschläge, sondern auch, dass einzelne Gipfelgegner über Zäune klettern und Richtung Rollfeld laufen könnten. Dies würde den engen Zeitplan der Gäste durcheinanderbringen. Die Anmelder der Kundgebungen, der linke Europaabgeordnete Tobias Pflüger und der Deutsche Friedensrat e. V., bestanden aber auf Kundgebungen in der Nähe des Flughafens. Der Flughafen sei Sinnbild für die enge Beziehung von G-8-Politik und Militarisierung der Außenpolitik. Zumindest drei Kundgebungen in Weitendorf, Striesdorf und Friedrichshof sind nun möglich. Für eine vierte in Kronskamp war keine Einigung zu erzielen. Hier muss das OVG nun eine Entscheidung treffen, die für heute erwartet wird.

Einen Eilantrag an das Verfassungsgericht kündigte Rechtsanwältin Ulrike Donat gestern an. Sie vertritt das Sternmarsch-Bündnis, das am Donnerstag nur außerhalb der Sicherheitszone 2, also kilometerweit von Heiligendamm entfernt, demonstrieren darf. “Es ist ein Unding, dass hier für alles Korridore freigehalten wurden, nur nicht für Demonstrationen”, argumentiert Donat. “Hier wurde die Versammlungsfreiheit bewusst und gezielt wegorganisiert.” Die Ausschreitungen vom Samstag dürften allerdings die Erfolgsaussichten einer Klage, die darauf gerichtet ist, möglichst nahe am Zaun zu demonstrieren, nicht erhöht haben.

Donat will neben dem Eilverfahren auch ein Hauptverfahren gegen die Entscheidung des OVG Greifswald anstrengen. “Dann muss grundsätzlich geklärt werden, ob Demonstrationsverbote wirklich damit begründet werden können, ausländische Staatsgäste würden sich unwohl fühlen”, sagte Donat gestern zur taz.

Genehmigt hat das OVG Greifswald inzwischen die Mahnwache der “jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost”. Sie darf am Dienstag – 40 Jahre nach dem Ausbruch des Sechstagekriegs – mit 15 Personen innerhalb der Sicherheitszone 2 demonstrieren. Angemeldet waren 20 Teilnehmer. Die Namen der Personen müssen allerdings 24 Stunden vorher der Polizei gemeldet werden, und sie müssen mindestens 200 Meter Abstand zum Zaun halten. Die Demonstranten hatten auf der Nähe zum Zaun bestanden, weil sich ihr Protest auch gegen den Sperrzaun auf besetztem palästinensischem Gebiet richte.

CHRISTIAN RATH

taz vom 4.6.2007, S. II, 98 Z. (TAZ-Bericht), CHRISTIAN RATH

[http://www.taz.de/dx/2007/06/04/a0142.1/text]

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2007-06-04

Verfassungsbeschwerde gegen G8-Demonstrationsverbot eingereicht

04.06.2007: Karlsruhe/MVregio In der Auseinandersetzung um die geplanten Demonstrationen am Rande des G8-Gipfels in Heiligendamm wird das Bundesverfassungsgericht die endgültige Entscheidung treffen.

Wie eine Gerichtssprecherin heute in Karlsruhe mitteilte, ging in der Nacht eine Verfassungsbeschwerde gegen das allgemeine Versammlungsverbot am G8-Konferenzort ein. Wann das Gericht darüber entscheide, stehe noch nicht fest. Die Beschwerde sei mit einem Eilantrag verbunden.

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2007-06-04

Heute Urteil zum Demonstrationsverbot?

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist in der Nacht die Verfassungsbeschwerde gegen das Demonstrationsverbot rund um den G8-Tagungsort eingegangen. Ein Urteil könnte noch heute fallen.

Karlsruhe (dpa) Nach Angaben einer Gerichtssprecherin erreichte die Beschwerde mit Eilantrag kurz nach Mitternacht das Gericht. Wann eine Entscheidung zu erwarten ist, wurde zunächst nicht bekannt. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Ernst Gottfried Mahrenholz, erwartet eine für die Organisatoren des Sternmarsches positive Entscheidung.

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2007-06-04

Aufhebung des Demoverbots in Heiligendamm erwartet

Berlin/ AP - Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, erwartet, dass das Demonstrationsverbot rund um den G-8-Konferenzort in Heiligendamm aufgehoben wird. Das lasse sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts klar ausmachen, sagte Mahrenholz am Montag im Deutschlandradio Kultur. Demnach dürfe das Ziel der Demonstration «legitimerweise und vom Grundgesetz her der Ort der Veranstaltung sein».

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2007-06-03

G8-Gegner: Verfassungsbeschwerde gegen Demonstrationsverbot geplant

Globalisierungskritiker wollen Verfassungsbeschwerde gegen das Demonstrationsverbot um Heiligendamm einlegen. Der Eilantrag werde am Montag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingehen,
kündigten die Organisatoren eines für Donnerstag geplanten Sternmarsches um den Tagungsort des G8-Gipfels am Sonntag an. Die G8-Gegner forderten, der Protest müsse «in Sicht- und Hörweite» der G8-Delegierten stattfinden. Zumindest solle eine Demonstration mit 600 Teilnehmern bis zum Gipfelhotel Kempinski ermöglicht werden. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte am Donnerstag das allgemeine Versammlungsverbot um den G8-Konferenzort bestätigt. Die Richter in Greifswald gestatteten lediglich Demonstrationen auf der Bundesstraße 105, die etwa fünf Kilometer von Heiligendamm entfernt verläuft. ddp/med

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2007-06-03

Focus: Heiligendamm: Politiker streiten über Demonstrationsverbot

02.06.07, 18:37
Das Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel der führenden Industrienationen in Heiligendamm sorgt weiter für hitzige Diskussionen.
Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz nannte die Maßnahme überzogen. Nach Ansicht des früheren Vize-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, widerspricht das Verbot der bisherigen Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts. Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) verteidigte dagegen die Sicherheitsvorkehrungen.

Symbol gewalttätiger Demonstrationen

Ein kleiner Teil der Demonstranten verfüge über ein erhebliches Aggressionspotenzial und wolle den Gipfel verhindern. “Wir haben eine Verpflichtung, dass alles sicher und ordnungsgemäß abläuft. Da ist leider räumlicher Abstand eine gewisse Garantie dafür”.

Wiefelspütz kritisierte: “Wer sich friedlich gegen den G8-Gipfel wendet, muss dies auch in der Nähe des Veranstaltungsorts Heiligendamm tun dürfen. Alles andere wird dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht gerecht.” Dem stimmte Mahrenholz zu. Das Bundesfassungsgericht habe seit dem Brokdorf-Urteil auf dem Standpunkt gestanden, “dass Demonstranten ein Recht darauf haben, den Ort, an dem etwas stattfindet, wogegen man demonstriert, auch zu erreichen”. Das sei jetzt der G8-Gipfel.

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