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2007-07-02

Gipfelsoli Infogruppe: Polizei verbreitet weiter Falschmeldungen

Pressemitteilung 2. Juli 2007

  • Desinformation ueber Einreisesperren
  • Sparbüchsen: “Molotov-Cocktail ohne brandbeschleunigende Stoffe”

Ungeachtet zahlreicher gegenteiliger Zeugenaussagen wiederholen Polizeikraefte Falschmeldungen ueber die Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm.

Mehrere Zeitungen hatten Polizei-Meldungen ueber hohe Verletztenzahlen und eine “Saeureattacke” von Clowns recherchiert. Ergebnis war, dass lediglich 2 Polizeibeamte stationaer behandelt werden mussten, eine “gefaehrliche Fluessigkeit” entpuppte sich als Seifenblasen. Die Polizeibehoerde “BAO Kavala” spricht dagegen noch immer von 433 “zum Teil schwer verletzten” Polizisten. Die Schweriner Staatsanwaltschaft uebernahm diese Version fuer Anklageerhebungen.

Eine von “Kavala” lancierte Nachricht, auf der Grossdemonstration zu Migration am 4. Juni seien Steine und Flaschen geschleudert worden, wurde von keinem der zahlreichen Medienvertreter beobachtet. Der zustaendige Einsatzleiter remonstrierte in dieser sogar Angelegenheit bei “Kavala”.

Die Nachrichtenagentur dpa hat sich inzwischen fuer die unkritische Uebernahme einer Falschmeldung entschuldigt. “Keine der polizeilichen Luegen wurde allerdings bisher korrigiert”, kritisieren Gipfelgegner.

Der “Bundesausschuss Bereitschaftspolizei” wiederholt Vorwuerfe, die von Journalisten angezweifelt werden und fuer die es weder Zeugen noch Beweise gibt. In einem Bericht wird behauptet, Beamte seien mit Benzin bespritzt worden. Ein Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei kolportiert, Polizisten seien mit Billardkugeln beschossen worden. Hierfuer seien Fahrradschlaeuche benutzt worden, die ein Haendler ins Camp Rostock geliefert haette. Ein Zugfuehrer der Bereitschaftspolizei erklaert der Schwaebischen Zeitung in Feldherren-Vokabular, Einsatzkraefte seien mit Messern, “mit Naegeln bespicktem Obst” und Einwegspritzen angegriffen worden. Ihre Schuhe haetten sich in Saeure aufgeloest.

Sprecher der “BAO Kavala” hatten diese Geruechte lanciert und bis zum Ende der Proteste aufrechterhalten. Damit wurde die “Gefahrenprognose” begruendet, aufgrund derer Demonstrationsverbote und polizeiliche Massnahmen erlassen wurden.

Einen fuer den 7. Juni geplante Sternmarsch nach Heiligendamm hat das Bundesverfassungsgericht aufgrund dieser manipulierten “Gefahrenprognose” untersagt.

In einem “Hearing” zu Polizeiuebergriffen am vergangenen Dienstag wurde kritisiert, dass die Bundespolizei mindestens 550 Personen die Einreise nach Deutschland verwehrt hat. Wie in vielen anderen Faellen wurde dies bei einer polnischen Reisegruppe mit dem “Mitfuehren von Molotowcocktails” begruendet und so an Nachrichtenagenturen gemeldet.

Inwischen haben sich die polnischen Betroffenen zu Wort gemeldet. Bei den “Funden” handelt es sich demnach um glaeserne Sparbuechsen der Solidaritaetsgruppe “Lepsky Swiat” fuer tschetschenische Fluechtlinge. Im polizeilichen Beschlagnahmeprotokoll werden die Buechsen als “Molotov-Cocktail ohne brandbeschleunigende Stoffe” deklariert.

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2007-06-06

Die Linke. Bundestagsfraktion: Sinnlose Gewalt hat über die Versammlungsfreiheit gesiegt

06.06.2007 – Wolfgang Neskovic

Zum heute verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum geplanten Sternmarsch des G 8-Protests in die Nähe des Sicherheitszauns von Heiligendamm erklärt Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.:
Die Versammlungsfreiheit ist der sinnlosen Gewalt einer unpolitischen Hooliganszene zum Opfer gefallen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch zu erkennen gegeben, dass es im Grundsatz an der Linie des Brokdorf-Beschlusses festhält.

Es hat deswegen auch Zweifel an der Argumentation des OVG Greifswald angemeldet und diese nur im Hinblick auf die bislang einmaligen Gewaltexzesse zurückgestellt.

2007-06-05

Die Linke. Bundestagsfraktion: Demonstrationsrecht de facto suspendiert

Das Bundesverfassungsgericht lässt eine G8-Mahnwache und eine Demonstration in Rostock-Laage nur unter strengen Auflagen zu. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:

Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht das Demonstrationsrecht de facto suspendiert. Es widerspricht damit dem eigenen so genannten Brokdorf-Urteil, mit dem das Demonstrationsrecht demonstrativ gestärkt wurde.

Die Auflagen sind lachhaft. Demnach haben die Demonstrationswilligen 15 Delegierte zu wählen und deren Namen 24 Stunden vor der statthaften Alibi-Demo der Polizei zu melden. Danach wäre es effektiver, wenn gleich eine Polizeigruppe zur Demonstration abgestellt würde.

URL: www.petrapau.de

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2007-06-02

Attac-D: Demonstrationsfreiheit: Appell an Bundeskanzlerin Angela Merkel

Offener Brief von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats

01.06.2007 Namhafte Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats von Attac haben einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel verfasst. Die Unterzeichner appellieren an Merkel, sich dafür einzusetzen, die weiträumigen Demonstrationsverbote in der Umgebung von Heiligendamm aufzuheben und darauf zu drängen, dass rechtswidrige Behinderungen des G8-Protestes wie etwa die Durchsuchung und das Festhalten von Fahrzeugen vor der Anreise unterbleiben.

“Wir appellieren dringend an Sie, zur Demonstrationsfreiheit zu stehen (…), denn die Menschenrechte sind unteilbar, in Russland wie in Deutschland”, lautet der Schlusssatz des Briefes.

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderen Prof. Dr. Elmar Altvater, Prof. Dr. Mohssen Massarrat und Prof. Dr. Christoph Butterwegge.

Für Rückfragen:

Nicola Sekler, Tel. 089-7596 7946
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Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mit Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie sich mit großem Engagement für das Demonstrationsrecht einsetzen. Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass es mit dem Rechtsstaat und der demokratischen Willensbildung und Meinungsäußerung nicht zu vereinbaren ist, wenn Demonstranten gehindert werden, ihr durch die Verfassung garantiertes Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Zu diesem Recht gehört, wie Sie richtig festgestellt haben, auch, den Versammlungsort selbst zu bestimmen oder zum Versammlungsort anzureisen. Mit Hochachtung und Freude haben wir der Presse entnommen, dass Sie für folgendes Prinzip einstehen: “Ich sage ganz offen, dass ich mir wünsche, dass heute Nachmittag die, die … demonstrieren wollen …, das auch tun können, und bin etwas besorgt, dass manch einer Schwierigkeiten hatte beim Anreisen.” Diese Äußerung bezog sich auf den russischen Schachweltmeister und Oppositionellen Kasparow, der administrativ gehindert wurde, in Samara gegen Präsident Putin zu demonstrieren.

Wir hoffen, Sie stehen zu Ihren Äußerungen und schützen mit gleichen Maßstäben die Demonstrationsfreiheit auch in Deutschland. Legt man diese Maßstäbe zugrunde, wirkt schon der Zaun um den G8 Tagungsort als unverhältnismäßige Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. In der Grundsatz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dem Brokdorf-Urteil, aus dem Jahre 1985, erkannte das Gericht der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit einen hohen Stellenwert im demokratischen Prozess zu und führte aus: “Als Abwehrrecht, das auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugute kommt, gewährleistet Art. 8 GG den Grundrechtsträgern das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung und untersagt zugleich staatlichen Zwang, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fernzubleiben. Schon in diesem Sinne gebührt dem Grundrecht in einem freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang; das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewußten Bürgers.” Die grundsätzliche Freiheit den Versammlungsort zu wählen und sich frei zu versammeln kann eingeschränkt werden, wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu befürchten sind. Keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist es aber, wenn die Staatsoberhäupter der G8-Staaten erfahren, dass ihre Politik nicht jedem und jeder willkommen ist, wenn sie also Protest gegen ihre Politik zur Kenntnis nehmen müssen. Auch darauf haben Sie in Samara richtig hingewiesen, als sie die Demonstrationsfreiheit für die russischen Oppositionellen am Ort des Gipfels einforderten.

Wir stimmen auch mit Ihnen überein, dass die Versammlungsfreiheit gewalttätige Ausschreitungen nicht deckt – auch in dieser Hinsicht muss man das Grundgesetz nur lesen. Allerdings verlangen Maßnahmen gegen potenzielle Gewalttätigkeiten eine Gefahrenprognose und eine Beschränkung der Abwehrmaßnahmen auf die potenziellen Gewalttäter. Auch hier ist das Grundsatzurteil des BVerfG eindeutig: “Steht kollektive Unfriedlichkeit nicht zu befürchten, ist also nicht damit zu rechnen, daß eine Demonstration im Ganzen einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder daß der Veranstalter oder sein Anhang einen solchen Verlauf anstreben oder zumindest billigen, dann muß für die friedlichen Teilnehmer der von der Verfassung jedem Staatsbürger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten bleiben, wenn einzelne andere Demonstranten oder eine Minderheit Ausschreitungen begehen.” Dieser Grundsatz wird schon verkannt, wenn der Ort des Gipfeltreffens weiträumig mit einem Zaun abgesperrt wird, erst recht aber, wenn zusätzlich – etwa am Flughafen – ein weiträumiges Demonstrationsverbot verhängt wird. Das sieht das Verwaltungsgericht Schwerin offenbar genau so, wir können nur hoffen, dass sich die Innenpolitiker Ihrer Koalition dieser Auffassung anschließen und nicht andere Fakten schaffen.

Auch den “Sicherheitsexperten” in der Regierung und den zuständigen Behörden dürfte nicht entgangen sein, dass zumindest die weit überwiegende Zahl der G8-Gegner friedlich zu protestieren beabsichtigt und die Veranstalter zu friedlichen Protesten aufrufen, wenn die geradezu beschworenen Ausschreitungen kleinster Minderheiten nicht sowieso eher Hirngespinste als Realität sind. Schließlich sollte sich die Öffentlichkeit in Erinnerung rufen, dass Sitzblockaden und ähnliche Formen zivilen Ungehorsams von der grundgesetzlichen Garantie der friedlichen Versammlung gedeckt sind, also von den Sicherheitsbehörden nicht als unfriedlich und gewalttätig zu denunzieren sind.

Unsere Sorge gilt insbesondere der Tatsache, dass sich die Behörden in offenbar zunehmendem Maße über die von den Gerichten festgestellte Rechtslage hinwegsetzen und auch Verurteilungen wegen rechtswidriger Verwaltungsmaßnahmen in Kauf nehmen, etwa wenn friedliche Demonstranten immer wieder eingekesselt werden oder an der Anreise gehindert werden. Wenn sich der Staat derart über seine eigenen rechtlichen Vorgaben hinwegsetzt, ist nicht nur die Demonstrationsfreiheit im konkreten Fall, sondern Rechtsstaat und Demokratie insgesamt in Gefahr.

Aus diesen Gründen appellieren wir an Sie, Frau Bundeskanzlerin, sich dafür einzusetzen, die weiträumigen Demonstrationsverbote in der Umgebung von Heiligendamm aufzuheben, darauf zu drängen, dass rechtswidrige Behinderungen des Protestes wie etwa die Durchsuchung und das Festhalten von Fahrzeugen vor der Anreise unterbleiben. Die präventive Inhaftierung von Demonstranten und die mögliche Verwendung von “Geruchsproben”, um Demonstranten ausfindig zu machen oder etwa gezielt Hunde gegen sie einzusetzen, verstießen gegen alle rechtsstaatlichen Grundsätze und bedeuteten eine radikale Veränderung dieser Republik. Wir appellieren dringend an Sie, zur Demonstrationsfreiheit zu stehen und dafür zu sorgen, dass solche Überlegungen nicht Wirklichkeit werden, denn die Menschenrechte sind unteilbar, in Russland wie in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Elmar Altvater, Berlin
Prof. Dr. Christoph Butterwegge, Köln
Prof. Dr. Andreas Fisahn, Universität Bielefeld
Daniela Gottschlich, Osnabrück
Dr. Thomas Greven, FU Berlin
Dr. Harald Klimenta, Autor und Publizist
Prof. Dr. Reinhart Kößler, Bochum
Prof. Dr. H.J. Krysmanski, Universität Münster
Prof. Dr. Ilse Lenz, Ruhr-Universität Bochum
Stephan Lessenich, Göttingen
Dr. Bettina Lösch, Köln
Prof. Dr. Mohssen Massarrat, Osnabrück
Prof. Dr. John P. Neelsen, Universität Tübingen
Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg/Berlin
Dr. Thomas Sablowski, Universität Marburg
Prof. Dr. Christoph Scherrer, Kassel
Prof. Dr. Michael Schneider, Filmakademie Baden-Württemberg
Prof. Dr. Frieder Otto Wolf, FU Berlin, Ex-MdEP

[http://www.attac.de/aktuell/presse/presse_ausgabe.php?id=718]

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2007-06-01

MVregio: Franz Müntefering stellt G8-Gipfel in Frage

31.05.2007: Berlin/MVregio Polizeigewerkschaft und SPD-Innenminister sehen Gefahr für Demonstrationsfreiheit – Wenige Tage vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm hat Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) die Bedeutung derartiger Treffen in Frage gestellt.
Das Forum sei zwar wichtig, das dürfe aber nicht die Suche nach “zeitgemäßeren Lösungen” behindern, sagte Müntefering am Donnerstag. Unterdessen befürchtet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Einschränkung des Demonstrationsrechts in Deutschland wegen der Ballung von Einsatzkräften rund um den Gipfelort.

Müntefering sagte der “Frankfurter Rundschau”: “Wir müssen dringend die Art und Weise, wie die globalisierte Welt demokratisch legitimiert, gestaltet und gesteuert wird, weiter entwickeln und die Politik der großen internationalen Organisationen sozialer machen.” Dies sei die große Frage der nächsten Jahrzehnte. Dabei liege der Charme nicht darin, die G8 zu vergrößern. Ziel müsse vielmehr sein, die Völkergemeinschaft in der UNO zu stärken und internationale Organisationen wie die Weltarbeitsorganisation (ILO) und die Weltbank enger zu verzahnen.

Die GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg sieht die Polizei personell bundesweit am “Ende der Fahnenstange”. Sollten unabhängig vom G8-Gipfel anderswo größere Demonstrationen angemeldet werden, dann könne sich ein Vorgang wie in Schwerin wiederholen, warnte Freiberg. Dort waren ein NPD-Aufmarsch und drei angemeldete Gegendemonstrationen wegen Personalmangels bei der Polizei zur Absicherung verboten worden. Freiberg machte dafür die Politik verantwortlich. In den vergangenen Jahren seien bundesweit 12 000 Polizeistellen gestrichen worden. Der GdP-Chef bezeichnete es als bedenklich, wenn angesichts dieser “Sparwut mittlerweile schon das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit eingeschränkt werden muss”.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) hält die Sicherheitsvorkehrungen rund um Heiligendamm kaum noch für vereinbar mit der Demonstrationsfreiheit. Die US-Sicherheitsleute machten “Vorgaben, die man kaum erfüllen” könne, sagte Bruch. “Wir sind also in allen Belangen ziemlich weit, nah an einer geschlossenen Veranstaltung. Und das ist das, was mir Sorge macht”, betonte Bruch mit Hinweis auf das Demonstrationsrecht.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), hält die Sicherheitsmaßnahmen dagegen nicht für überzogen. Edathy verwies auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA), wonach zehn Prozent der Demonstranten gegen den G8-Gipfel gewaltbereit seien. Das sei ein beachtliches Potenzial. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, betonte, wenn Deutschland ein guter Gastgeber sein wolle, müsse man die Sicherheitsstandards der USA akzeptieren. Gleichwohl nannte Wiefelspütz das Ausmaß des Versammlungsverbots “überdimensioniert”.

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2007-06-01

Kritik am Verbot der G8-Demo

Der Streit über die Demonstrationen gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm wird auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die Globalisierunggegner wollen nun in Karlsruhe gegen das Versammlungsverbot am Tagungsort Bewerde einreichen. Rückendeckung bekommen sie vom früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ernst Gottfried Mahrenholz.

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2007-06-01

rbb Inforadio: Leutheusser-Schnarrenberger: Vor dem G8-Gipfel - wie steht es um die Bürgerrechte?

In einer knappen Woche beginnt der G8-Gipfel in Heiligendamm – und die Stimmung zwischen militanten Gegnern der Veranstaltung auf der einen und Staatsschützern auf der anderen Seite kocht langsam hoch. Die einen stecken Autos in Brand und rufen zu Gewalt auf, die anderen errichten meterhohe Zäune, nehmen Geruchsproben von Verdächtigen und öffnen deren Post. Was ist los in Deutschland in Sachen Bürgerrechte und Bürgerschutz?

Darüber spricht Sylvia Tiegs mit der FDP-Bundestagsabgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

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2007-06-01

Tobias Pflüger (MdEP): Urteil des OVG Greifswald setzt Grundgesetz außer Kraft

Presseinformation 2007/017 Berlin, 1. Juni 2007

Zur Entscheidung des OVG das weiträumige Demonstrationsverbot rund um Heiligendamm aufrecht zu erhalten, erklärt der Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament, Tobias Pflüger:

Das Urteil des OVG Greifswald stellt einen weiteren Schlag gegen die demokratische Verfasstheit der Bundesrepublik dar.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin gab Anlass zur Hoffnung, dass es mit der Grundrechtegarantie besser steht, als nach willkürlichen Hausdurchsuchungen, Schnüffelproben und Androhung von Unterbindungsgewahrsam im Vorfeld des G8 – Gipfels, befürchtet. Aber das OVG hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes kassiert und damit auch den Teilerfolg der OrganisatorInnen des Sternmarsches zu Nichte gemacht. Der Protest muss draußen bleiben. Das Demonstrationsrecht ist per Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt.

Als einer der Anmelder und Kläger bin ich entsetzt über dieses Urteil, welches der Polizeiwillkür auch für die Zukunft Tür und Tor öffnet. Dass das Gericht der Argumentation folgt dass wegen ‘der Aufrechterhaltung guter Außenbeziehungen’ quasi der Ausnahmezustand ausgerufen werden müsste, wenn George Bush einfliegt, wirft ein trauriges Licht auf die deutschen Zustände.

Es bleibt zu erwarten wie sich das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich dieses Generalangriffs auf die Grundrechte verhält.

Wie die Entscheidung auch ausfallen mag: Es wird Innenminister Schäuble nicht gelingen die Menschen davon abzuhalten gegen die Kriegspolitik der G8 zu demonstrieren und ihren Protest für eine sozial gerechte Gesellschaft vielfältig zum Ausdruck zu bringen.

Berlin, 1. Juni 2007

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2007-06-01

PDS: OVG-Entscheidung ist verfassungsmäßig bedenklich

01.06.2007: Schwerin/MVregio Nach Ansicht der rechtspolitischen Sprecherin der Fraktion der Linkspartei.PDS, Barbara Borchardt
ist die Bestätigung des weitgehenden Versammlungsverbots um Heiligendamm verfassungsmäßig bedenklich.

“Mit dieser Entscheidung wird das verfassungsmäßig garantierte Recht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausgehebelt und muss hinter unverhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen zurücktreten”, erklärte Frau Borchardt heute. Fantasievolle, friedliche Proteste an der Politik der G8 müssten erlaubt sein.

“Ich hätte erwartet, dass sich die Beteiligten nach dem Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichts an einen Tisch setzen, um gemeinsam einen Weg zu finden, den Sternmarsch in Sicht- und Hörweite des Sicherheitszauns zu gewährleisten”, sagte Frau Borchardt. “Die OVG-Entscheidung wird nicht zur viel beschworenen Deeskalation zwischen den Demonstranten und der Polizei beitragen.”

MVregio Landesdienst mv/sn

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2007-06-01

Tobias Pflüger (MdEP): Urteil des OVG Greifswald setzt Grundgesetz außer Kraft

Presseinformation 2007/017 Berlin, 1. Juni 2007

Zur Entscheidung des OVG das weiträumige Demonstrationsverbot rund um Heiligendamm aufrecht zu erhalten, erklärt der Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament, Tobias Pflüger:

Das Urteil des OVG Greifswald stellt einen weiteren Schlag gegen die demokratische Verfasstheit der Bundesrepublik dar.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin gab Anlass zur Hoffnung, dass es mit der Grundrechtegarantie besser steht, als nach willkürlichen Hausdurchsuchungen, Schnüffelproben und Androhung von Unterbindungsgewahrsam im Vorfeld des G8 – Gipfels, befürchtet. Aber das OVG hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes kassiert und damit auch den Teilerfolg der OrganisatorInnen des Sternmarsches zu Nichte gemacht. Der Protest muss draußen bleiben. Das Demonstrationsrecht ist per Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt.

Als einer der Anmelder und Kläger bin ich entsetzt über dieses Urteil, welches der Polizeiwillkür auch für die Zukunft Tür und Tor öffnet. Dass das Gericht der Argumentation folgt dass wegen ‘der Aufrechterhaltung guter Außenbeziehungen’ quasi der Ausnahmezustand ausgerufen werden müsste, wenn George Bush einfliegt, wirft ein trauriges Licht auf die deutschen Zustände.

Es bleibt zu erwarten wie sich das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich dieses Generalangriffs auf die Grundrechte verhält.

Wie die Entscheidung auch ausfallen mag: Es wird Innenminister Schäuble nicht gelingen die Menschen davon abzuhalten gegen die Kriegspolitik der G8 zu demonstrieren und ihren Protest für eine sozial gerechte Gesellschaft vielfältig zum Ausdruck zu bringen.

Berlin, 1. Juni 2007

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