
Berlin, 28. Juli 2008
Pressemitteilung
Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat Anklage gegen Oliver R., Florian L. und Axel H. erhoben. Den drei Berlinern wird vorgeworfen, Ende Juli 2007 auf dem Gelände der Rüstungsfirma MAN in Brandenburg (Havel) Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt zu haben. Außerdem werden sie angeklagt, Mitglieder der militanten gruppe zu sein. Die Zerstörung von Bundeswehrfahrzeugen sei eine konkrete Abrüstungsinitiative und diene dazu, Kriegshandlungen – also Schlimmeres – zu verhindern, so Arthur Schüler, Sprecher des Bündnisses. In verschiedenen europäischen Ländern seien AntimilitaristInnen mit dieser Begründung freigesprochen worden. „Deshalb fordern wir auch einen Freispruch”, betont Schüler.
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Gespräch mit zwei Aktivisten, die sich teils in klandestinen Gruppen, teils in Antirepressionsstrukturen organisiert haben, über militante Politik, einschüchternde Repression und falsche Erwartungen.
Seit 2001 gibt es die militante gruppe, die den Lesern der Interim durch viele Beiträge zur Militanzdebatte und zahlreichen Anschlagserklärungen bekannt ist. Was verbindet ihr mit der militanten gruppe?
Source: http://einstellung.so36.net/de/ps/1001 weiter...Pressemitteilung, 9. April 2008
Bei der heutigen Zeugenvorladung im Verfahren gegen die militante gruppe (mg) konnte die vorgeladene Zeugin ihre Aussage verweigern. Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit (BGH) entschied gegen den Einspruch der Bundesanwaltschaft (BAW), dass sie aufgrund des § 55 ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen kann.
"Nach den Erfahrungen bisheriger §129-Verfahren wollen die Behörden von mir uferlose Auskünfte über den Beschuldigten - von seinem Persönlichkeitsprofil, über seine politische Geschichte bis zu seinen sozialen Netzwerken. Ich bin nicht bereit, diese Auskünfte zu geben und so in einer in jeder Hinsicht für Interpretationen offenen Gesprächssituation vielleicht Worte zu liefern, die sie so verdrehen könnten, dass sie dazu beitrügen, diesen Freund in den Knast zu bringen", sagte die vorgeladene Zeugin nach der Entscheidung.
Soligruppe XY - “mg-Verfahren bleibt ungelöst”
Im §129-Verfahren gegen vermeintliche Mitglieder der militanten Gruppe hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich für April zwei richterlicher Vernehmungen (9. April & 16. April) nach Karlsruhe verfügt. Dies ist nicht nur ein massiver Druck für die Vorgeladenen, die bei Aussageverweigerung mit Geldstrafen und Beugehaft von bis zu 6 Monaten bedroht sind. Auch für alle bereits im vergangenen Oktober Vorgeladenen und weitere Personen aus dem Umfeld der Beschuldigten ist dieses massive Vorgehen beunruhigend.
Die drohenden Zwangsmaßnahmen gegen die Vorgeladenen dürfen nicht unwidersprochen hingenommen werden!
Wir rufen daher alle solidarischen UnterstützerInnen dazu auf, bei Verhängung von Beugehaft in ihren Städten an den darauffolgenden Samstagen (12. April & 19. April) an geeigneter Stelle zu protestieren, ihren Protest zu dokumentieren und öffentlich bekannt zu machen.
Source: einstellung.so36.net weiter...Die ZeugInnengruppe hat mitgeteilt, dass mindestens drei ZeugInnen für April richterliche Vorladungen nach Karlsruhe erhalten haben. Sie müssen nach Baden-Württemberg fahren, um direkt vor dem Ermittlungsrichter auszusagen bzw. die Aussage zu verweigern. Im zweiten Fall droht ihnen ein Ordnungsgeld oder Beugehaft von bis zu sechs Monaten. Im Gegenteil zu den letzten Vorladungen kann der Ermittlungsrichter diese direkt vollstrecken lassen.
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Der folgende Text kann weder alle Einzelheiten unserer Festnahme und die nachfolgenden Monate in U-Haft nachzeichnen noch eine detaillierte Analyse zu politischer Gefangenschaft liefern. Wir werden hier einen stark subjektiv gefärbten Erfahrungsbericht liefern, der einen (ersten) Eindruck vermitteln soll, wie wir die vergangenen Monate nach unserer Inhaftierung und der Haftverschonung so hinter uns gebracht haben.
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Pressemitteilung
Am Montag den 14.1. um 14 Uhr wird Andrej Holm nach einem Beschluss des Ermittlungsrichters am BGH in Berlin eine DNA-Probe abgeben. Auch alle anderen Beschuldigten im Verfahren nach §129 StGB (Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ‘militante gruppe’) sind aufgefordert worden, DNA-Proben abzugeben.
Source: email weiter...Am 24. Oktober 2007 hob der Bundesgerichtshof (BGH) den Haftbefehl als von Beginn an rechtswidrig gegen Andrej Holm auf. Am 28. November entschied der BGH, dass es sich bei der “militante gruppe” nicht um eine “terroristische Vereinigung” handle und ordnete die Entlassung der drei Genossen aus der U-Haft an, die am 31. Juli in Brandenburg an der Havel festgenommen worden waren. Gegen sie und die übrigen vier Beschuldigten wird nun wegen “Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung” (§129 StGB) ermittelt. Während das Vorgehen der Bundesanwaltschaft immer stärker in die Kritik gerät, macht sich Unmut über die Soliarbeit breit. Wir dokumentieren eine Wortmeldung von Andrej Holm, in der er zu diesen Vorwürfen Stellung bezieht.
Source: ak 523 | einstellung.so36.net weiter...Liebe Genossen/innen, Freund/innen und Unterstützer/innen!
Wir danken Euch auf diese Weise nochmals für eure Solidarität, Freundschaft und Loyalität.
Mit Euch haben wir die schwierige Zeit im Knast überstanden. Die Briefe und Besuche der Angehörigen und politischen Genossen/innen, eure Solidarität gegen ihre Repression, die durch die zahlreichen Solidaritätsveranstaltungen, Aktionen, Demos, Protesterklärungen an Substanz gewonnen haben, waren für uns mehr als hilfreich. Besonderer Dank gilt auch den Anwälten, die uns intensiv unterstützt haben und auch den Leuten, die die Kautionen für uns organisiert haben.
Unsere Haftverschonung und die Aufhebung des §129 a sind ein Teilerfolg, der durch Euch errungen wurde. Das Ende der Haft war ein besonderer Glücksmoment für uns.
Source: einstellung.so36.net weiter...Gespräch mit Andrej Holm. Über Terrorhysterie, Privatisierung öffentlichen Wohnraums, Für und Wider der Linkspartei und den Impuls der Wendezeit 1989 Von Jörn Boewe
Dr. Andrej Holm ist Stadtsoziologe und Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin.
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